Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 17 (1897)
- Issue
- Heft 9 (21.3.1897)
- Date
- 1897-03-21
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Qesterreichisch-ungarische Redaetioil n. Administration Wien, 3. Novaragasse 37. K. k. öfterr: Pofifparcaffc Lheck-Lonto Nr. 835,240. Inserate werden billigst berechnet.- . Manuscripte^werden nicht retournirt. CentralrQrgan für dir Interrffrn der Calrtorrn nnd Cultusdemnten. Erscheint jeden zehnten Tag. Begründer: Obercamor iaood ösusr. Prännmerations-PreiS. FürCanIvre» N.E»lt»»beiN»r» irr Vestrrrsich-RnMr» Ganzjährig.st. 5.— Halbjährig ..... fl. 2.50 FnrT»rrtore»».<Lultttsdearn1r in» Nnslrrird Ganzjährig.10 Mark oder 5 Andel. Für Private nnd Jnstilnlr Ganzjährig . ... fl. 6.— Abvrrnruirnts- ». Irrfrrtio»«- betrüge ftnd in Wien zahlbar. Nr. 9. Wien, 21. Marx 1897. 17. Jahrgang. Siechenhaus oder Pensivnsfond. u. - Wenn wir in dem ersten Artikel die meritorischen und ethischen Gründe für die Errichtung eines Cultusbeamten- Pensionsfondes sprechen ließen, so erübrigt uns nur noch der Hinweis, dass auch vom pecuniüren Standpunkte der Pensionssond dem Siechenhause vorzuziehen sei. Es wird allgemein zugegeben, dass die Errichtung eines Siechenhauses für Böhmen, resp. Ban- und Instandhaltung des Gebäudes und Verpflegung der Siechen eine Million erfordern würden, dass aber gar keine Aussicht vorhanden ist, eine solche Riesensumme fiir die Jubiläumsstiftung aufzubringen. Wird jedoch das Siechenhaus mit ungenügenden Mitteln errichtet, so-trüge diese Institution schon bei ihrer Gründung den Todeskeim in sich und der baldige Niedergang derselben würde der Judenschaft Böhmens wohl keineswegs zur Ehre und zun! Ruhme gereichen. Ganz anders verhält es sich aber mit dem Pensionsfonde. Da gibt es keine unerschwinglichen Bau- und Verpflegungskosteu, keine übermäßigen Verwaltungsspesen, und wir trauen uns kühn zu behaupten, dass mit dem vierten Theile dessen, was das Siechen- Haus kosten würde, ja sogar mit einer noch viel geringeren Summe, der Bestand eines auf vernünftiger,- versicherungstechnischer Grundlage ausgebauten Pensionsfondes für ewige Zeiten gesichert und hiemit sämmtlicheu Cultusbeamten Böhmens geholfen wäre. In welches Verhältnis der Lehrer-Pensionsfond zu dem neuen Fonde gestellt wird, ob der' erstere in dem letzteren aufgeht oder zu einem allgemeinen Cultusbeamtenfonde ausgestattet wird, ist vollkommen nebensächlich, und wir begreifen gar׳ nicht das Gruseln des Herrn Dr. Duschenes, der in einer weiteren Ausgestaltung der Lehrerstiftung einen Mangel von Taktgefühl erblicken würde. Gerade das allerhöchste-Kaiserhaus hat bei besonderen Anlässen seinen Edelmuth den bereits bestehenden Wohlthätigkeits-Jnstituteu immer..wieder von neuem zugewendet,.- und. wir erinnern. daran, um. nur e i n Beispiel von den.Vielen anzuführen, dass .auf diese. Weise das. Officierstöchter- Institut .in Wieip schon zweimal, während der Regierungszeit unseres Kaisers durch,wohlthätige private Sammlungen anlässlich hervorragender, freudiger Ereigniße im Kaiserhause bedeutende Znstiftungen erhalten hat. Solche Bedenken sind überhaupt nicht ernst zu nehmen und, würden der Effectuirung einer Pensionscasse für die Cultus» beamten die geringsten Hinderniße bereiten. So viel Fürsprecher diese Idee aber auch in der Versammlung der Vertreter der böhmischen Cultusgemeinden gefunden hat, zum Durchbruche konnte sie dennoch nicht gelangen, und es wurde schließlich über Antrag des Herrn Dr^Rosenbacher den einzelnen Gemeinden anheimgestellt, sich für den einen oder den anderen Zweck zu erklären und demselben ihre Beiträge zuzuwenden. Offen gestanden, müssen wir diesen Beschluss bedauern, denn durch denselben wird die Gründung eines Pensionsfondes wieder in weite Ferne gerückt- und die Hoffnung, von welcher mancher arme Cultusbeamte in Böhmen erfüllt war. ausgelöscht. Aber möge die Jubiläumsstiftung in Böhmen wie immer ausfallen, ein Pensionsfond muß doch zustande kommen, und es ist nicht nur an den böhmischen Cultusgemeinden nach dieser Richtung einmal einen entscheidenden Schritt zu thun, sondern auch alle übrigen Cultusgemeinden in Oesterreich können sich dieser Pflicht nicht mehr länger entschlagen; denn auf die Dauer find die jetzt bestehenden Verhältniße ohne Schädigung der Ehre des Judenthums nicht haltbar. Könnte eine würdigere Manifestation des vaterländischen Judenthums zum 50jährigen Regierungs-, jubiläum unseres Kaisers gedacht werden, als wenn sich alle Cultusgemeinden vereinigen, um ihren Religionsdienern fiir die Tage der Dienstuntauglichkeit, in denen sie zumeist dem größten Elende und der bittersten Noth preisgegeben sind, Schutz und Stütze zu bieten, und dieselben hiemit wenigstens annähernd den Religiousdienern der übrigen Confessionen gleichzustellen? Gerade in der jetzigen Zeit ertönt bei uns Juden so oft der Ruf nach Gleichberechtigung, und umso weniger dürfen sich die jüdischen Gemeinden den gerechten Forderungen ihrer Cultusbeamten verschließen, deren Erfüllung bei den anderen Confessionen eine selhstverständliche Sache ist. Auf den ersten Blick erscheint vielleicht ein Pensionsfond für sämmtliche Cultusbeamte als ein Phantasiegebilde, ein Ding der. Unmöglichkeit, und dies nicht zum mindesten aus dem Grunde, weil es in Oesterreich-, an einer centralen Behörde