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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1897-03-11 · Heft 8 (11.3.1897) · page 1

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
17 (1897)
Issue
Heft 8 (11.3.1897)
Date
1897-03-11
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Qesterreichischiingarische ' Redactlon u. Administration Wien, 2. Novaragasse 27. . R. k. österr.-ssostsparcaffe Lheck-Lonto Nr. 635,240. Inserate wertzen billigst derechiiet. . יי ' Mätlnscripte werden nicht i: .jetouvmrt.. ׳, - Nr. 8. ך Central-Qügan. Mr die Interessen der Esntvren und E v s ch ei nt j ed etz ן c.. J n ten Ta g. ... ־ .. L::...•. ־ - . Begründer: Obercachor Jacob Bauer. Wien, 11. Mär; 1897. \ ■ PränmnerationS-PreiS. |. 3ü«QIantt1rejtu.15nlt110bean1**• S irr Vestrrreirkz-Angar» Glinzjährig . , . . . fl. 5.— ' Halbjäbrig . fl. SL» FiirLantoren u.<3ultu0b«amt« im Nnslanb Ganzjährig . . .. . .lWAtirk oder 5 Rubel. - 1 Fiiv Privale,mr^ NiiMbü» '.\ Ganzjährig . —צ . r Abonnements- 11. InsrrtkonO-7. , j betrage N»b in Wierr rakzlba». i | Die InbUämllsstistung in Böhmen. 1 Ebenso mannigfaltig wie die Charaktere lind auch׳ die nervösen Anlagen der ׳einzelnen menschlichen Individuen: Es gibt z. ׳ B. Menschen, die durch jeden Donner oder Blitz,'durch jedes unvermuthete Geräusch, ja sogar durch das Vorbeihuschen einer ׳ Maus ׳ in ihrem ganzem Nervensystem erschüttert werden, und Andere wieder können mit der größten Seelenruhe ein altes, abgeplagtes Zugthier unter seiner wuchtigen Last dahinkeuchewund von dem rohen Lenker peinigen sehen, oder eine Vivisektion und ähnliche' ausregende Scenen mit anschauen, ohne dass die Saiten ihres Gemüthes irgendwie in stärkere Schwingungen versetzt werden. Das letztere ist umsomehr der Fall, wenn die Macht der Gewöhnheit auf das Gefühl abhürtend und abstumpfend einwirkt. Solche und ähnliche Gedanken drängen sich unwillkürlich Jedermann angesichts der Debatten auf, die sich bei der am 2. Februar von den Vertretern der böhmischen Eultusgemeinden in Prag abgehaltenen Berathung entspannen. Ein Theil der Vertreter sprach sich dafür aus, anlässlich des 50jührigen Regierungsjubiläums unseres Kaisers einen allgemeinen Fond für die Cultusbeamten Böhmens zu errichten, ein anderer befürwortete die Erbauung eines Siechenhauses. Es ist fürwahr ein sehr trauriges und schlimmes Zeichen, dass unter den obwaltenden Verhältnissen der Vorschlag zur Gründung eines allgemeinen Fondes für die isr. Eultusbeamten keine Einigkeit erzielen konnte und es erst den einzelnen Gemeinden uberlassen werden musste, ob sie ihre Beiträge einem solchen Unterstützungsfonde oder einem Siechenhause zuwenden wollen. . - ׳ ׳;י. Freilich ist ein Blinder, ein Lahmer, ein Stummer ein höchst unglückliches Geschöpf, aber ist ein alter, gebrechlicher, oder wie immer berufsunfähig gewordener Mensch darum weniger unglücklich, bedauerns- und bemitleidenswerth; weil er den größten pnd besten Theil seines Lebens im Dienste der Gemeinde and der Religion , geopfert hat und am Ende seiner emsigen Lebensärbeit angelängt', zum Bettler herangewürdigt wird, der aufdem Wege׳ der Mildthätigkeit das Noihdürftigste herbeischaffen muß? Und wird dieses Los nicht noch trauNger durch das sMMnde; Bewusstsein, dass er die ihm von Mlft' verliehenen LsshMMste. und' Fähigkeiten einem wohl Wen, aber' wenig einträglichen Berufe gewidmet hat, in welchen ihm' von vornehereiu jede״ Aussicht benommen war, für feine alten Tage etwas zu erwerbt? Scheint etwa ein solcher Mensch jenen Herren, die fi'rc'S Siechen- Hans schwärmen, noch zu wenig blind, dessen Helles LebensuMAugenlichL durch Entbehrungen, Anstrengung, Mühe Plage geschwächt oder ganz geblendet wurde; oder ein .sotHr Unglücklicher noch zu wenig lahm, wenn er seine Glieder nicht mMx H^ 'sich und seine Mit ins Elend gerathene Familie in "Bewegung setzen' kann Y Mwöon Natur aus VerUüppelt'er,' tker wohl sehr unglücklich und bemitleidenswerth ist, der aber, nebenbei bemerkt, für die Menschheit nichts geleistet'hat, soll ״berücks i ch t i g e n s w e r L h e r" sein und mehr Mitgefühl erwecken, als ein in seinem Dienste Verkrüppelter oder invalid gewordener? I Die Staats- und Eisenbahnbeamten, die öffentlichen Volks-, Bürger- und Mittelschüllehrer steigen in ihrem Werthe mit der Höhe ihrer Dienstjahre und Leistungen, indem ihr Gehalt mit den Jahren ihrer Dienstzeit stets zunimmt, und bei Dienstunfähigkeit werden sie penstonirt; der jüdische Cultusbeamte befindet sich gerade im Gegensätze zu solchen Angestellten, da mit der Zunahme der Jahre und Leistungen sein Werth stets sinkt, und je älter er wird, desto seltener steht ihm eine Stelle in einer Religionsgemeinde (?) offen. Und wie oft kommt es vor, dass ein Cultusbeamter, nachdem er seine beste Kraft dem Gemeindewohl geopfert, brotlos wird, wenn er sich die Gunst eines einstussreichen Gemeindemitgliedes verscherzt hat, oder wenn der Gemeinde seine Jahres-oder Kinderanzahl zu groß scheint. Nun, ist etwa ein solcher Mensch nicht unglücklich genug, auch bei . ganz gesunden Leibesgliedern? Wessen Pflicht ist es daher, für die Cultusbeamten und deren dauernde Existenz zu sorgen, wenn nicht die der Cültusgemeinden? Und diese sind es ja, die bei jener denkwürdigen Berathung vertreten waren! Freilich ist eä gleichfalls ihre Pflicht, . bei Vorhandensein genügender Mittel auch aus andere humanitäre Institutionen Bedacht zu nehmen, ganz besonders auf dieErrichtung - einer Siechenanstalt, in erste Reihe muß aber immer die Sorge für die Religionsdiener gestellt werden. Für die Siechen, so wie! für die Armen und Verlassenen überhaupt zu sorgen, obliegt schon j den politischen Zuständigkeitsgemeinden auf. gesetzlichem Wege, aber eines ausgedienten oder invaliden Diener am ״Aktare des

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