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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1896-09-13 · Heft 22 (13.9.1896) · page 1

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
16 (1896)
Issue
Heft 22 (13.9.1896)
Date
1896-09-13
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Oesterreichiscji-ungarische I Redaetion u. Administration Wien, 2. Novaragasse 27. ' A.. k. Ssterr. ^ostsxarcaffe LH-ck-Lonto Nr. 835,240. Inserate werden billigst berechnet. Manuscripte werden nicht retournirt. 6vü1.rLl-()rNLL für dir Interessen der Cantvren nnd Cnllusbemnten E r s ch e i n t j e d cn hnten Ta g. Begründer: Obercantor lavok Lausr. Prännmerations-PreiS. FiirLantorelln.Cuklnsbramt» m VrfirrrrirN-Angarir F Ganzjährig . . ... fl. 5,— Halbjährig ..... fl. 2.50 FKrTmrkorrn u.CJuliumbeamte im Ausland Ganzjährig . . . . .10 Mark oder 5 Rubel. Für Private und Instttnte Ganzjährig . ... st. 6.— Abonnementsn. Inserkionsbetrüge ftub in Wien!ahlbar. Nr. 22. tTfid? Wien, 13r SrxLembrr 1896. 16. Jahrgang. Für die nns zum Neujahrsfeste übermittelten Gratulatioueu statten wir aus diesem Wege den innigsten Dank ab und wünschen unseren geehrten Herren College», Mitarbeitern und Gönnern . .גמר חתימה ׳טובה• v Dir Krdarlion der österr.-ungar. Cantoren-Zeitung. Wien, 13. September. - - Vor einigen Wochen ist in - - diDn..HMeyr^ eines; Collegen, beui das Verdienst nicht abgesprochen werden kann,, dass er für die Interessen des jüdischen Cultusbeamtenstandes jederzeit mit großer Wärme eingetreten ist, auf die mannigfachen Schäden der: neuen böhmischen Cultusgemeinde- Statuten hingewiesen worden, und mit vieler Gründlichkeit hat der geschätzte Autor in einer längeren Artikelserie den Nachweis geführt, dass fast alle jene Bestimmungen der Statuten, von denen die Eultusbeamten. vornehmlich die Rabbinen und Cantoren, so arg in ihrer,Existenz bedroht werden, dem Geiste des Gesetzes vom 21: März 1890 zuwiderlaufen. Die daselbst vorgebrachten Beschwerden sind keineswegs neu, sie wurden seit einer Reihe von Jahren schon vielfach in der österreichisch-ungarischen Cantoren- Zeitung und auch anderweitig publicistisch erörtert, und trotzdem hat es die Staatsbehörde , für gut befunden, diese Statuten mit allihren Mängeln und Willkürlichkeiten zu . genehmigen.:-Min wir uns diese Thatsache vor Augen halten, müssen wir, her Ansicht zuneigen, dass der Vorstand des österr.-ungar. Cantoren- Vereines sich kaum veranlasst sehen wird, der an ihn von Seile des erwähnten Collegen ergangenen Aufforderung, eine diesbezügliche Petition an das hohe k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht zu überreichen, Nachkommen wird. Es wird uns wohl Niemand den Vorwurst machen, dass die Cantoren-Zeitung sich jemals irgendwelchen, auf die Förderung dersocialen Interessen des Cultusbeamten- und Cantorenstandes abzielenden- Bestrebungen hindernd :111. den Weg gestellt hat, 'ebensowenig könnte behauptet! werden, dass der? Vorstand des CaUtoren-Vereines nach dieser Richtung. auch, nur die geringste Lässigkeit gezeigt Hat. Wer unser.bisheriges Wirken nur mit einiger Aufmerksamkeit verfolgt Hat, muß geradedas Gegentheil anerkennen und zu der Ueberzeugung gelangen, dass. diese beiden Factoren unseres Berufslebens ihre Pflicht stets voll und ganz erfüllt und auch noch Vieles darüber gethan haben. Es genügt da nur der einzige Hinweis auf die allseits gewürdigte Thatsache, dass die Cantoren-Zeitung, noch bevor das Gesetz vom 21. März 1890 dem hohen Abgeordnetenhause zur Berathung vorlag, die öffentliche Aufmerksamkeit auf die prekären Verhältniße der jüdischen Cultusbeamten lenkte, und dass der Vorstand des CanLoreu-Bereines bereits vor 6 Jahren durch Ministerien, solche durch Ueberreichung von Petitionen an diese und an die Cultus- Vorstände der Kronlandshauptftädte auf die Abfaffung der neuen Gemeinde-Statuten Einstuß nahm. All' die Errungenschaften in denselben, so gering sie auch sein mögen, sind einzig und allein diesen Schritten zu verdanken, und wären sie unterblieben, so hätte sich das Los der jüdischen Cultusbeamten noch viel trauriger gestaltet. Die Bestrebungen der Cantoren-Zeitung und des Cantoren- Vereines galten wohl in erster Linie ihren engeren Berufsgenossen, aber es kann nicht verschwiegen werden, dass sie nicht nur diesen sondern dem gesummten Cultusbeamtenstande, und nicht zum geringsten Theile auch den ehrwürdigen Herren Rabbinen, zu Gute kamen. Leider find die Herren Rabbinen stets ihre eigenen Wege gegangen, und es darf ihnen nicht der Vorwurf erspart bleiben, dass sie bei Berathung der Gemeindestatuten, bei welcher fast überall ihr Votum gewürdigt wurde, zu sehr auf ihr persönliches Wohl bedacht waren und vergessen Haben, dass auch sie dem Cultusbeamtenstande angehören und als die ersten Vertreter desselben verpflichtet sind, ihren Einstuß zu Gunsten der Gesammtheit geltend zu machen. Hätten sie damals einen weniger engherzigen Standpunkt eingenommen und ihre eigenen Interessen mit denen des gesummten Cultusbeamtenstandes vereinigt, ihr Ansehen und ihr Einstuß wäre nur dadurch erhöht worden und sie wären, namentlich in Böhmen, wo es mit den Cultusverhältnißen am ärgsten bestellt ist, manches jetzt nutz- und aussichtslosen Kampfes enthoben gewesen. Die Richtigkeit dieser Argumente erhellt am besten dadurch, dass überall, wo der Rabbiner mit dem Cantor und den anderen Cultusbeamten Hand in Hand gieng, die Interessen Allerin den Statuten vollste Berücksichtigung fanden.

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