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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1896-01-21 · Heft 3 (21.1.1896) · p. Seite 7

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
16 (1896)
Issue
Heft 3 (21.1.1896)
Date
1896-01-21
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 3 Gesterreichisch-ungarische Lantoren-Zeitung. Seite 7. Dorhergängige Erlaubnis Gemeinden zu bilden. Der Minister ging, wie er in seinem Erlasse vom 15. November 1871 selbst sagte, hiebei von der Hoffnung aus, dass die Zwistigkeiten zwischen den beiden Parteien nun aufhören würden. Diese Hoffnung ging nicht in Erfüllung. Im Interesse des inneren Friedens konnten sich zahlreiche Gemeinden weder für die Congreßnoch für die orthodoxe Organisation entscheiden und blieben bei ihren alten Statuten, ans dem 8ts.tn.rs quo ante. Auch die )ephardischen Gemeinden schlossen sich ab, und so kam es, dass an manchen Orten drei von einander unabhängige israelitische Cultusgemeinden sich bildeten. In ihrer Sitzung vom 12. März 1872 verharrten die Districtspräsidenten bei ihren, im Jahre zuvor gefassten Beschlüssen, ohne jedoch bei dem damaligen Minister Dr. Pauler Erfolg zu haben. Sein Nachfolger Trefort erkannte bald, dass die Triebfeder all' dieser Zwistigkeiten eigentlich die Frage der Errichtung eines Rabbinenseminars sei, welche er aber für eine Landesangelegenheit hielt, weshalb er auch mit allem Eifer an ihre Lösung ging. Er erwirkte auch eine allerhöchste Entschließung vom 5. Mai 1873 zur Errichtung eines Rabbinenseminars ohne Einberufung eines neueren Congresses. In Folge Aufforderung der Districtspräsideuten gaben hierauf die israelitischen Cultusgemeinden ihre stillschweigende Zustimmung dazu, dass die Congreßorganisation bei Fortbestand der Functionen der israelitischen Landeskanzlei und der Districtspräsidenten bis zur Regelung der Angelegenheilen der Cultusgemeinden zu ruhen habe. Bald darauf gelangten zweihundert Petitionen an das Abgeordnetenhaus, in welchen orthodoxe israelitische Cultusgemeinden gegen die Errichtung des Rabbinenseminars protestirten. Das Abgeordneten- Haus konnte bezüglich dieser Petitionen, denen gegenüber die Landeskanzlei andere Petitionen eingereicht hatte, keinen Beschluß fassen, weil alle eingereichten Beschlußanträge in der Minderheit blieben. So, kam denn das Rabbinenseminar zu Stande und wurde am 4. October 1877 feierlich seiner Bestimmung übergeben. Schon im Feber darauf wendete sich die orthodoxe 'Durchführungscommission an das Abgeordnetenhaus mit einer neuen Eingabe, in welcher sie die Anftheilung des israelitischen Schulfonds zwischen den Congreß- und den orthodoxen Gemeinden verlangten, da die Orthodoxen das Rabbinenseminar und die Lehrerbildungsanstalt nicht für gemeinsame Institutionen halten können. Die Landeskanzlei antwortete mit einer Denkschrift, in welcher das Abgeordnetenhaus gebeten wurde, das Petitum der Orthodoxen abzulehnen, den Cultusminister aber anzuweisen, in Angelegenheit der jüdischen Confession einen G e s e tz e n t- Wurf einzureichen. Das Abgeordnetenhaus entschied am 12. März 1880 nach viertägiger Verhandlung dahin, dass das Seminar und die Lehrerbildungsanstalt gemeinsame ungarische Institutionen der gesammten vaterländischen Judenschaft seien. Der von der Landeskanzlei verlangten gesetzlichen Regelung der jiidischen Cultusgemeinden wurde iu der ganzen Debatte keine Erwähnung gethan. In Folge dessen wendete sich die Landeskanzlet am 16. September 1880 abermals an den Minister mit der Bitte, mit Rücksicht auf die Unhaltbarkeit der damaligen Zustände die von der Kanzlei entwickelten concreten Vorschläge anzunehmen. Auf Grund dieser Eingabe wies der Minister die Municipien zur Beschaffung der zur Regelung der jüdischen Cultusangelegenheiten nothwendigen Daten an. Nachdem die Municipien Ende 1883 dieser Aufforderung Genüge geleistet, vereinbarten die Districtspräsidenten in ihrer Versammlung vom 23. December 1883 die Principien, nach welchen die Regelung der Cultusgemeinden und die gesetzliche Sicherung der Rechte der jüdischen Confession zu bewerkstelligen wäre. Die Denkschrift, welche aus dieser Versammlung an den Minister ging, enthält drei Punkte: 1. Jede Gemeinde muß ohne Rücksicht auf die Parteischattirung ein eigenes Territorium besitzen; 2. jeder Israelit muß ständiges Mitglied der Gemeinde sein, auf deren Territorium er seinen Wohnsitz hat; 3. Gleichstellung der israelitischen Confession mit den recipirten Consessionen. (Fortsetzung folgt.) Wien. Donnerstag, den 2. Jänner wurden in einer feierlichen Festsitzung des österr.-ungar. Cantoren-Vereines den von der vorjährigen General-Versammlung zu Ehrenmitgliedern Ernannten, u. zw. dem Präses, Obercantor Josef Singer, dem 1. Präses-Stellvertr. Obercantor Jacob Bauer, und dem Cassier, Cantor Moriz Blatt, künstlerisch ausgeführte Ehrendiplome überreicht. An den ersten der Gefeierten richtete 2.-Präs. Stellvertreter Dt. Peter selka, an den zweiten Controlor M. Schlesinger und an den dritten Controlor A. Rotter Worte des Dankes und der Anerkennung für die hervorragenden Verdienste, welche sich dieselben um die Förderung der Interessen des Cantoren-Vereines und des gesammten Cantorenstandes erworben haben. Mit bewegten Worten dankten hierauf die einzelnen Herren für die ihnen von Seite der General-Versammlung zu Theil gewordene Auszeichnung und versicherten, auch fernerhin ihre Kräfte dem allgemeinen Wohle zu widmen. Besonders beherzigenswerth war hiebei eine Bemerkung des Vereinspräses, welcher sagte, die Freude au der ihm erwiesenen Ehrung werde sehr getrübt durch den Umstand, dass die Bestrebungen des Cantoren-Vereines und die opferwillige Thätigkeit des Vereinsvorstandes bei der großen Coüegenschaar so wenig Verständnis und Mitwirkung finde. Die Ausführung der Ehrendiplome, welche der Kalligraph M. Pick,!.. Jasomirgottstraße 6 übernommen hatte, erregte allgemeine Bewunderung, denn sie war trotz des mäßigen Preises eine wahrhaft kunst- und stylvolle. Wir nehmen auch gerne Anlass, den genannten Herrn für derlei Arbeiten bestens zu empfehlen. Wien. Frau Jda Güdemann, Gattin des Oberrabbiners Dr. Güdemann, ist von einer Tochter glücklich entbunden. — Fräulein Bertha Goldstern, Tochter des Obercantors Herrn Josef Gold st ein, hat sich mit Herrn Rudolf Blau verlobt. Ung.-Brod. Herr Obercantor M. S. Weiß aus Siofok wurde vom Cultusvorstande einstimmig auf den in unserer Gemeinde vacanten Posten berufen. Derselbe wird an! 1. März seine Stelle autreten. Lemberg. (Entwurf eines neuen Cult nsgemeind e-S t a t u t e s.) In jüngster Zeit wird im hiesigen Cultusrathe der Entwurf neuer Cultusgemeindestatuten berathen. Es befremdet aber allgemein, dass zu dieser Berathung nicht mehr als 4 Vertrauensmänner von den Gemeindemitgliedern zugezogen werden. Speciell in conservativen Kreisen giebt man sich vielen Besorgnißen hin. In dem neuen Gemeindeftatut soll die gesammte Verwaltung der Synagogen und nicht die Oberaufsicht allein dem Vorstand zugesprochen werden, welcher auch zu Abänderungen des Gottesdienstes und der Gebete berechtigt sein soll. Man begreift, dass in conservativen Kreisen solche Bestimmungen mit Besorgnis ausgenommen werden. Abweichend von dem Musterstatute sollen auch die Bestimmungen über den Rang des Rabbiners sein, welchem eine ganz ungeordnete Stellung unter demVorstand, sozusagen als Diener, eingeräumt ist. Warum sollte den Rabbinern nicht gestattet sein, bei Wahl eines Schiedsgerichtes 3 Rabbinen ins Schiedsgericht zu wählen? Wie wir vernehmen, hat der Herr Dr. Heinrich G o t t L i e b hierauf bezügliche Anträge im Sinne aller Parteien gestellt, welche leider verworfen wurden. Kudrynce. (Aufruf!) Ein 109-jähriger, gänzlich erblindeter Greis, der vor wenigen Wochen durch eine Feuersbrunst sein Häuschen sammt ärmlichen Habseligkeiten verloren hat, befindet sich in der größten Noth sammt seiner 93-jährigen Gattin, in dieser rauhen Jahreszeit. Er, der am Rande des.Grabes steht und bald keines Menschen Hilfe wird beanspruchen dürfen, appellirt an die Menschlichkeit wohlhabender und edelgesinnter Menschen, ihn mit einer Gabe zu erfreuen, die entweder an den 109-jährigen Greis Herrn Chaim Reinstein oder an den hiesigen Gemeinde- Vorstand zu richten ist. Vorstand der Jsr. Cultusverwaltung Wolf Richter in Kudrynce, Ostgalizien. Jene geehrten Herren Abonnenten» welche den Nbonneurentsbetrag für das taufende Nuartal noch nicht entrichtet haben» werden dringendst ersucht» denselben umgehend rirtzufenden. D ie Admi nistrat io n.

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