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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1895-12-11 · Heft 29 (11.12.1895) · page 1

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
15 (1895)
Issue
Heft 29 (11.12.1895)
Date
1895-12-11
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Oesterreichisch-ungarische "4 :! Redaetion n. Administration Wien, 2. Novarägasse27. K. k. österr. pastsxarcasse Lheck-Lontd Nr. 635,240. K. ungar. L)ostsxarcaffe LH eck-Conto Nr. 4026. Inserate ■ werden billigst berechnet. Manüscripte werden nicht retournirt. firr die Interessen der Cantoren und Cultusbramten. E x f ch e i n t j e d e tt zehnten Tag. Begründer: Obercantor laeob Bauer. //; יג Pränumerations-Preis. 2kirCsnkor«»».CuN»«b»s>mkr nr Vrffrrrentz-Mngsww Ganzjährig.st. 4.— Lalbjäbrig ..... fl. s.— FiirCantorrn u.Eulkttsboamt« im Ausland Ganzjährig ..... 8 Mark oder 4 Rubel. Für Private und Institute Ganzjährig . . . . fl. 8.— Abonnementsn. Insertion«- betrüge sind irr Wierr r»tzlb«e. M. 29. Wien» 11. Dezember 1898. 18. JechegÄNA. Wien, 11. Dezember. Als wir in voriger Nummer an dieser Stelle den Statutenentwarf der Prager Cultusgemeinde, insoferne derselbe die dortigen cantoralen Verhältniße berührt, einer eingehenden Erörterung unterzogen-, glaubten wir, trotz der Verlässlichkeit unseres GewHrsmWW,/ noch immMmit, ^MßgWWMchnm .M müssech dass wir diesmal irrig informirt morden seien. Heute ist .es aber über jeden. Zweifel erhaben, dass die Prager Cultusreyräsentanz, factisch jenen, von uns angefochtenen Standpunkt der Negation bezüglich der Cantoren einnimmt, und eine Bestätigung dieser Thatsache finden wir m folgender Zuschrift, die wir von anderer Seite ans Prag erhalten: ״Sehr geehrter Herr Redacteur! Bezugnehmend auf den Leitartikel in No. 28 Ihres geschätzten Blattes sehe ich ׳ mich veranlasst, Ihnen ein Bild unserer Verhältniße ׳ in Prag zu entwerfen, wobei zunächst cönstatirt werden׳ möge, dass, so sehr es auch auf den ersten Blick erscheinen mag, zwischen der hiesigen Cultusgemeinde und den Cantoren oder dem Cantorate eigentlich eine feindliche Stimmung weder besteht noch je beständen hat. Die Gründe für diese Behauptung werden sich aus den weiteren Darlegungen von selbst ergeben. ^Die Präger Cultus gemeind e nimmt unter allen Gemeinden Europas eine Aüsnahmsstellung' ein. Während jede Cultusgemeinde auch eine S y nag oge n g e m e i n d e bildet, ist unsere Cultusgemeinde keineSy na go g Mg em ei n de, denn sie hat keine einzige Synagoge in Verwaltung. Sie bestellt demgemäß nur. Rabbiner (zum Zwecke von Trauungen und rituellen Fragen) Schächter, Religionslehrer, Matrikenführer und sonstige Bureaubeamte und Diener. Dem Betbedürfniße der Präger israet. Bevölkerung ist trotzdem genügend Rechnung getragen, denn es bestehen hier neun große Synagogengebäude und eine Unzahl kleiner Bet- Kuben; doch bildet jede einzelne eine Gemeinde für sich und wird von Vorständen geleitet, welche, die Anstellung von Synagogenfunctionären Mnd/ Synagogendienexn MabMer^ Cantoren, SchatnösimK vornehmen und diese aus dem Erttägnißeder Sihgelder^sind-Spenden besMem׳ . ' ' ' .Wozusbraucht: 'unter, diesen. Umständen unsere Cultusgemeinde des Cantors zu gedenken, wenn sie keinen hat? ,,Der Noch gehorchend, nicht dem eigenen Triebe" muß sie darum auch auf irgendwelche Weise in ihren Statuten den Cantor als überflüssige Person im Beamtenkörper hiuzustellen versuchen, und da ist wohl der theoretische Satz entständen, ״dass nach jüdischem Gesetze, wenn 10 Personen zu einem Gottesdienste zusammentreten, Einer von diesen zehn als Bor- Ä eigentlich sagenfungieren dürfe", vorausgesetzt, dass die betreffende Person es kann. Dieser Anschauung zufolge, wenn sie auf Wahrheit beruht, wären ja in Prag die Cantoren und Vorbeter überflüssig oder sollten es zum Mindesten für unsere Cultusgemeinde sein? Aber mit nichten! Jede einzelne der Synagogen und Betstuben hat ihren Cantor oder Vorbeter, und es. genügt ihnen bei Weitem nicht jeder beliebige ״Zehnte" zur Cantorstmction. Und wenn die Cultusgemeinde selbst ihre Gottesdienste halten will, als da sind: Fest- oder Jugendgottesdienste, ist diese wohl mit dem jeweiligen ״Zehnten" zufrieden? Gac keine Spur! Die ersten und besten der Cantoren müssen es sein, denen sie die Functionen übertragen wissen will. Die oben erwähnte Theorie vom ״Zehnten" erweist sich also auch in Prag als praktisch undurchführbar, und dies umsomehr, als es heutzutage zur traurigen'Thatsache geworden ist, dass unter ״Zehn" kaum Einer im Stande ist, richtig zu beten, geschweige dem! vorzubeten. Es liegt hier auch die Frage nahe, ob denn eine Gemeinde überhaupt Existenzberechtigung hat, wenn sie nicht zugleich Synagbg'engemeinde ist? Denn nehmen wir den Fall an, dass sämmtliche Synagogenvorstände das Vorsteheramt niederlegen, müsste die Cultusgemeinde dann nicht die Synagogen in ihre Verwaltung nehmen und nicht auch Cantoren und andere Synagogendiener anstellen und besolden? Im Nebrigew könnte ja die Cultusgemeinde, wenn sie nur wollte, alle Synagogen in ihre Verwaltung bekommen. Nur würde ihr dann mcht nur die Anstellung der Cantoren zufallen, sondern auch deren Alters V ersorgung» so wie'sie es bei allen von ihr angestellten Bediensteten in Uebung hat, und das wollen die Herren BötstehK WaWcheinlich 'nicht — ,denn wozu unöthige Kosten? Wo nicht Feindschaft ist es, welche aus dieser Theorie spricht, sondern die Prager Cultusgemeinde musste,, nach dem H ihr gegenwärtig weder Bedürfnis , noch Pflicht ist» Uantoren

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