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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1895-12-01 · Heft 28 (1.12.1895) · page 1

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
15 (1895)
Issue
Heft 28 (1.12.1895)
Date
1895-12-01
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Oesterreichisch-ungarische! Redaction n; Administration | Wien, 2. Novaragasse 27. R. k. österr. -Postsparcasse Lheck-Lonto Nr. 835,240. . " K. ungar.° j)ostsparcafse Lheck-Lonto Nr. 4026. Inserate werde» billigst berechnet. Mamiscripte werden nicht retournirt. vsntral-OrALii Mr die Interessen der Cantorrn und Cultusbesmten. Er scheint jeden zehnten Tag. Begründer: Obercantor Jacob Bauer. Pränumerations-Preis. jj FttrCantvrerr u.Cnltnsbramtv - irr Vesirrre i rh-NnAarn ij׳ Ganzjährig.st. 4.— jr Halbjährig.st. L.— '[ FürEsntorrn ».Tnttnsbeami» || im Ausland j[ Ganzjährig.8 Mirk![ oder 4 Rubel. j| Für Private und Institute j Ganzjährig . ... st. 6 — ]1 Mnnrnemrnts- ». Insrrtions-!s betrüge sind in Wir» zahlbar. >1 Nr. 28. .1, Wien» 1. Dezember 1895. 15. Jahrgang. Wien, 1. Dezember. Es ist nicht das erstemal, dass wir uns an dieser Stelle mit den cMoralen Verhältnißen in der Cultusgemeinde der Landes- Hauptstadt des Königreiches Böhmen beschäftigen, und zu unserem Bedauern müssen wir constatiren, fast niemals war es ein erfreuliches Ereignis, das uns hiezu Anlass gegeben. Verwundert muß man das Haupt schütteln, wenn'man bedenkt, dass in meiner der ältesten und größten Gemeinden der, Judenheit, deren Organisation doch auf Jahrhunderte zurückreicht, heute noch solch' ungeregelte Zustände möglich sind, und der Cantor, gleichwie in der kleinsten Provinzgemeinde, der Laune und Willkür der jeweiligen Machthaber verfallen ist. Wir haben hiebei nicht so sehr die persönliche Behandlung im Auge, denn jeder charakterfeste Fnnctionär wird sich überall die ihm gebührende Achtung zu erringen wissen, uns ist es vielmehr um die geradezu komischen Anschauungen zu thun, die bei allen möglichen gottesdienstlichen und außergottesdienstlichen Anlässen in vielen maßgebenden Kreisen der Prager israelitischen Cultusgemeinde über das Wesen und die Bedeutung des jüdischen Cantorates zu Tage gefördert ^werden, und' die immer darauf ausgehen, das Niveau des ^Cantorates herabzusetzen. Solchen Bestrebungen, und mögen sie an noch so mächtiger und einflussreicher Stelle Förderung finden, werden wir jederzeit entgegentreten und darum wollen wir auch heute die Oeffentlichkeit mit einem Vorfälle in der Prager Cultusgemeinde beschäftigen. - Es ist bekannt, dass das hohe k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht ein Musterstatut für die israelischen Cultusgemeinden in Böhmen mit Ausschluss Prags genehmigt und der ~ Landeshauptstadt die Ausarbeitung eines besonderen Statutes aufgetragen hat. Dieser Vorgang ist nicht neu, er wurde ebenso in Niederösterreich, Mähren und den übrigen Kronländern beobachtet und entspringt der ganz richtigen Erwägüng, dass Cultusgemeinden wie Wien, Brünn oder Prag, mit ihrer vielverzweigten Organisation und ihrem complicirten Verwattüngsapparate eines besonderen, ihren localen Verhaltnißen entsprechenden Statutes bedürfen. Es wäre jedoch lächerlich, diese Ausnahm'sstellung der großen Cultusgemeinden dahin'auszusassen, dass ihnen Hamit ein Privilegium ' versiehen ist,' die allgemeinen, im neuen jüdischen Eultusgesetze ausgestellten und in den bereits genehmigten Statuten zum Ausdruck gebrachten Grundsätze bezüglich einzelner Cultussragen vollkommen zu ignoriren und sich ein Statut zurecht zu schneiden, in welchem ihrer Sympathie nach der einen und ihrer Antipathe nach der anderen Richtung freier Lauf gelassen wird. Die Herren in Prag, die gegenwärtig um den grünen Tisch versammelt sind, um das Statut der Prager israelitischen Cultusgemeinde, abzusaffen,. scheinen allerdings anderer Meinung zu sein, und da sie dem Cantorate niemals besonders hold waren, glauben sie auch diese Gelegenheit dazu benützen zu können, um dasselbe herabzusetzen. Wie uns nämlich berichtet wird, soll in hohen Rache der Prager Cultusrepräsentanz beschlossen worden sein, über den Cantor keinerlei Bestimmungen im Statute aufzunehmen und ihn ans der Reihe der Religionsdiener zu eliminiren. und zwar mit der Motivirung, dass nach jüdischem Gesetze, wenn zehn Personen zu einem Gottesdienste zusammentreten. Einer von diesen Zehn als Borbeter sungiren könne. Abgesehen davon, dass auch diese Gesetzesstelle für die Nothwendigkeit des Vorbeters spricht, wollen wir uns über- Haupt nicht anstrengen, solche Anschauungen, die über das Cultur- Niveau der ״galizischeu- Ehen" nicht hinausreichen, mit Gegenargumenten zu widerlegen. Beweise und Argumente für die Nothwendigkeit und Bedeutung des Cantorates haben wir an jener Stelle angeführt, wo wir eine objective Beurcheilung dieser Frage voraussetzen konnten, und, Gott sei Dank, der Erfolg ist auch nicht ausgeblieben. Im Uebrigen gratulireu wir den gelehrten Herren in Prag zu dieser Entdeckung und rächen ihnen, die Consequenzen dieser für die heutigen Verhältniße und für die große Prager Cultusgemeinde etwas absonderlichen Ansichten über die Abhaltung eines öffentlichen jüdischen Gottesdienstes noch weiter zu verfolgen, vielleicht kommen sie dahin, auch den Rabbiner entbehren zu können. Eine Predigt ist überhaupt gesetzlich nicht geboten und als Anhänger der Minjantheorie kann mau sich fiiglich auch für die Eheschließung nach altjüdischem Gesetze begeistern. Damit kämen zwei der wichttgsteu Functionen des Rabbiners außer Bettacht und das Uebrige könnte von irgend einer untergeordneten Person dersehen werden. Oder wozu denn überhaupt ein besoldeterFnnctionär?

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