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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1895-08-01 · Heft 18 (1.8.1895) · p. Seite 7

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
15 (1895)
Issue
Heft 18 (1.8.1895)
Date
1895-08-01
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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Seite 7. Nr. 18. Gesterreichisch-ungarische Lantoren-Zeitung. Wien. Herr Dr. Adolf BLchler, Professor an der Wiener israelitischen theologischen Lehranstalt, hat sich mit Frl. Minny Löwenthal, Tochter des Hof- und Gerichts-Advocaten Dr. Eduard Löwenthal, Enkelin des im Jahre 1L82 Her-/׳ storbenen Redacteurs I. Löwenthal, Nichte des im Iahte 1890 verstorbenen Leibarztes des Schah von Persien Dr.-I. E. Polak, verlobt. / ./ Krems. Unter zahlreicher Betheiligung der Leidtragenden des Verblichenen und des größten Theiles der hiesigen Einwohner beider Confessionen fand Dienstag/ den 16. Juli 'das׳Leichenbegängnis des hochgeachteten und,angesehenen Kaufmannes und .Hausbesitzers, des Herrn Moritz' Luftig ans Hadersdorf a/Kamp, zu Krems statt. Bei diesem traurigen Anlässe hat Herr Cantor Josef Roth wein aus Wien, der zufällig zum Landaufenthalte bei seiner Familie in Hädersdorf weilte! die cantorale Function in uneigennütziger Weise übernommen und so überaus gelungen durchgeführt, dass ihm vom gesammten Vorstande der Hiesigen Cultusgemeinde und von den Vorstehern der Nachbargemeinden Dank und Anerkennung zu Theil wurde. Budapest. Mit dem- Jnslebentreten des Gesetzes über die staatliche Matrikelführung beginnt im jüdischen Gemeindeleben ein neues Stadium, welches die Aufmerksamkeit der berufenen Organe unserer beiden/in letzterer Zeit/so oft hervorgehobenen Organisationen verdient. Vor zehn -Jahren wurden nämlich sämmtliche Gemeinden Ungarns mittelst ministeriellen Erlasses, welcher als Kriterium einer jüdischen Gemeinde das Matrikelführerrecht bezeichnete, in etwa fünfhundert Matrikelbezirke:eingetheilt, die einen ״matrikelführenden". Rabbiner oder Rabbinats- Verweser wählen mussten. Die meisten derselben fügten sich recht bald dieser Anordnung, welche' auch die Rechte derselben den israelitischen Gemeinden gegenüber regelte. Nun hört aber mit dem Jnslebentreten der stcchtlichen Matrikelführung erwähntes Kriterium auf, und so zerfallen wieder die fünfhundert Matrikelbezirke in zwei- bis dreimal so viel kleinere Gemeinden, deren Zusammengehörigkeit nicht.geregelt ist und die durch die Kräfte- Zersplitterung ihrer Aufgäbe nicht entsprechen können. Viele ״matrikelführende" Rabbiner glaubten ihre nach dem erwähnten Erlasse unkündbaren Stellen für gefährdet, zahlreiche Gemeinden, deren ״matrikelführende" Rabbinatsstellen in letzterer Zeit vakant wurden, verschoben die Rabbinerwahlen, nachdem es zweifelhaft wurde, dass auch die Filialgemeinden nach dem Jnslebentreten des,Matrikelgesetzes zu den gemeinsamen Lasten, herbeigezogen werden können./ Nun verständigt die israelitische Landeskanzlei die Gemeinden, dass das Jnslebentreten der kirchenpolitischen Gesetze die Stellung der israelitischen Matrikelsichrer, die vor dem 1. October gewählt wurden, nicht im Geringsten alterire, und dass diejenigen, Verordnungen, welche die Rechte der israelitischen Matrikelführer den israelitischen Gemeinden gegenüber regeln, auch weiterhin in Kraft bleiben. Sie sind ausschließlich berechtigt, aus diesen Matrikeln Auszüge Zu geben u. s. w. Somitbleibt die Zusammengehörigkeit jener Matrikelbezirke, die im Laufe derv letzten zehn Jahre einen ״matrikelführenden" Rabbiner wählten, noch eine Zeit lang unberührt, und die ״matrikelführenden" Rabbiner bleiben noch weiter im Besitze der schon erworbenen Rechte, wenn auch bei durch den Verlust der /Staatsgiltigkeit der vom 1. October weiter geführten Matrikel-stark verkürztem Einkommen. Wie die Zusammengehörigkeit jener Matrikelbezirke, die, derzeit keinen ״matrikelführenden" Rabbiner Haben und demnach durch die Person desselben nicht aneinander gebunden sindIgeregelt wird, ob die. Stellung des später gewählten Rabbiners eine unkündbare bleiben wird und über viele damit zusammenhängende Fragen schweigt die Chronik.der Organe unserer beiden Organisationen:^ Altofen. Unser Oberrabbiner, Herr Dr. Julius, Klein ist am 23. Juli um 4״ Uhr Nachmittags seinem hartnäckigen Leiden erlegen. Oberrabhiner Dr. Julius Klein litt an Lungentuberculose und trotzdem seitens der Familie und der Freunde des Verstorbenen AllEaufgeboten wurde, um den Eintritt der Katastrophe möglichst Iveit hinauszuschieben, gelang es nicht, den beliebten SeelenUrten weiter am Leben zu erhaltest. Das Leichenbegängnis fand am 24. statt. Der trotz der langjährigen Krankheit des Dr. Klein dennoch überraschend eingetretene .Todesfall hat allenthalben Liefe Theilnahme hervorgerufen. Budweis, am 19. Juli 1895. 5 Löbliche Redaction! Auf die Nothlage der Hinterbliebenen des zu früh dahingeschiedenen Collegen Weiß aus Eperies durch Ihr geschätztes Blatt aufmerksam gemacht, stelle ich 200 Exemplare meines in zweiter Auflage erschienenen Hymen-Walzer zur Berfi'lgung der Herren Collegen. Der Preis eines Exemplares ist 90 kr., wovon 40 kr., sowie jeder weitere Ueberschuss für die Hinterbliebenen zufallen sollen. Die Herren Collegen mögen mittelst Postkarte mittheilen, wie viel Exemplare ihnen zu verkaufen möglich ist, damit rasche Hilfe den Waisen zu Theil werde. Für Ihre Freundlichkeit und Mühe im Vorhinein dankend, zeichnet Hochachtungsvoll W. Speiser, Cantor. Litteratur. Der Universalismus der mosaischen Heilslehre in seiner ethischen, socialen und allgemein culturhistorischen Bedeutung. Eine populär-wiffenschaftliche Abhandlung von Rabb. I. Baum, z. Z. in Tuschkau bei Pilsen, Frankurt a. M. 3895. (I. Kauffmann.) — In einer so ernst bewegten und aufgeregten Zeit, wie die gegenwärtige, sind alle ehrlich Denkenden und aufrichtig Fühlenden bemüht, thunlichst eine Verständigung berbeizuführen, die Vergangenheit mit der Gegenwart, die Wissenschaft mit dem Glauben zu versöhnen. Dieses edle Ziel schwebte dem geehrten und gelehrten Bersasser, der in dieser Monographie über den Pentateuch — zunächst über die Genesis — eine umfassende Belesenheit und scharfsinnige Combinationsgäbe bekundet, sichtlich vor Augen und der Inhalt dieser Abhandlung fließt aus der Quelle höchster Begeisterung für die Bibel. Diese gleicht nach der geistreichen Ansicht eines bedeutenden Theologen, des 1. Kirchenraths Dr. v. Wassermann in Stuttgart, einem Spiegel, und das in demselben reflectirte Bild hängt stets ab von der Qualität des Beschauers. Sieht ein Affe in denselben, so wird auch das Spiegelbild ihm gleichen, und betrachtet sich ein Philosoph in demselben, wird der Anblick und Eindruck ein ganz analoger und entsprechender sein — ein Kind des 14. Jahrhunderts wird die geoffenbarte Lehre Mosis mit anderem geistigen Auge betrachten als ein Zeitgenosse des Maimonides oder Rabbi Akiba's. Dies muß der Denker und fortschrittlich gesinnte Forscher wohl im Auge behalten und damit entfallen wohl am leichtesten all die Anwürfe und Vorwürfe der gehässigen Gegner, die ^a mehr oder weniger antisemitisch angehaucht sind, dennoch wenig wipenschaftlichen Werth beanspruchen. Nicht durch gemeine Gegenbeschimpfungen können unsere Gegner widerlegt werden, sondern nur durch Verbreitung der Erkenntnis der Wahrheit unserer erhabenen Religion — dies sollte sich jeder einzelne zu seiner heiligsten Pflicht machen, dann ist er in Wahrheit ein Jünger und Anhänger des Patrichen Abracham im ethischen Sinne, dann leuchtet jedem von uns das leuchtende Vorbild unseres geistigen Stammvaters voran, indem wir bestrebt sind, im Leben Tugend und Recht zu üben, unsere Wohnungen zu Pflanz- und Pflegestätten der allgemeinen Menschlichkeit zu gestalten, Einigkeit, Versöhnlichkeit, Selbstlosigkeit, Mitleid und Mitgefühl für de» Nebenmenschen und sogar für alle lebenden Wesen zu fördern. Die Nachkommen Abrahams sind berufen, wie Jbn Esra in seinem, berühmten Commentar bemerkt, durch Lehre, That und Beispiel Gott allein zu vertrauen, wahre Gotteserkenntnis, und reinen Gottesglaubcn. zu verbreiten, Friedensliebe, Uneigennützigkeit, Milde und Wohlwollen gegen Jedermann, ohne Unterschied/um des Guten selbst willen zu bekunden, Gastfreundschaft, herzliche Theilnahme und Wohlthätigkeit, sowie überhaupt ungetheilte Menschenliebe gegen jeden Mitmenschen, ohne Ausnahme zu üben, und Ergebenheit in den Willen Gottes durch Ausübung seiner Lehren und Gebote zu bezeugen. S. 39 u. 46.) In möglichster Verbreitung dieser zeitgemäßen Schrift liegt unser höchstes Interesse behufs Bekämpfung der landläufigen Vorurtheile gegen Juden und Judenthum, um vor aller Welt durch Wort und That darzuthun, dass die Bibel nicht blos ein Religionsbuch Israels, sondern die Erziehungs- und Heilslehre der ganze» Menschheit ist. Krün- NM- Zur Bequemlichkeit der geehrten Abonnenten haben wir ftir Oesterreich den Post-Checkverkehr eingerichtet und jedem Einzelnen einen Check zugesendet. Diese neue Einrichtung hat uns bedeutende Auslagen verursacht und wir ersuchen neuerdings all Diejenigen, welche bis nun den Check noch nicht benützt haben, dies umgehend zu thnn. Die geehrten Herren Abonnenten in Ungarn werden ebenfalls ersucht, den Abonnementsbetrag am 1. August bestimmt einsenden zn wollen. Das Postporto wird allen ab 1. Juli am Ende dieses Jahres sin Abzug gebracht. Die Administration.

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