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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1895-02-01 · Heft 4 (1.2.1895) · page 1

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
15 (1895)
Issue
Heft 4 (1.2.1895)
Date
1895-02-01
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Oesterreichisch-unga: Cantoren . Pränumerations-Preis. FürLantoren u.EuHusbrrnnte in Vrsirrrrirh-Ungartt Ganzjährig.fl. 4.— Halbjährig.fl. 2.— FnrCsntorrn u-Dnttusbeaintr int Ansland Ganzjährig.8 Mark oder 4 Rnbel. Für Private nn'v Infittutr Ganzjährig ..... fl: 6.— 66ntra1-0rgLü für die Interessen der Cantoren und Cultusbeamten. Erscheint jeden zehnten Tag. Begründer: Obercantor Jacob Bauer.! Redarkion | und | Administration j Wien ן II., Novaragasse Nr. 27. Inserate i werden billigst berechnet.! Manuscripte werden nicht! retournirt. j Abottnetnrntsu. Insrrtiousj brträgr sind in Wien zahlbar. Nr. 4. Wien, 1. Februar 1895 15. Jahrgang. Zum 50-jähr. Regierungs-Jubiläum Seiner Majestät des Kaisers. Vor mehr als Jahresfrist ist aus den Kreisen der Wiener Bürgerschaft die Anregung gekommen, das fünfzigjährige Regierungs-Jubiläum Seiner Majestät des Kaisers durch eine großartige Schöpfung für ewige Zeiten zn markiren, und seit .diesen. Zeit haben sich verschiedene Vertretungskörper mit der. Frage beschäftigt, auf welche Weise das seltene Jubelfest am würdigsten begangen werden könnte. Nicht glänzende Feste, deren Eindruck in kurzer Zeit verschwindet, wurden bisher angeregt, sondern Acte der Humanität und Nächstenliebe, durch deren Schöpfung den. edlen und erhabenen Jntenüonen des geliebten Monarchen eine ebenso würdige als sinnige Huldigung dargebracht werden soll. Wir Juden wollen für die Liebe zu Kaiser und Reich kein besonderes Privilegium in Anspruch nehmen, hierin fühlen wir uns eins mit allen übrigen Staatsbürgern der Monarchie, aber wenn eine Steigerung dieser patriotischen Gefühle bei uns noch möglich ist, so liegt darin ein Ausdruck des tiefsten Dankes, dass wir unter der glorreichen Regierung unseres Kaisers und Königs die politische und bürgerliche Gleichberechtigung und hiermit die Möglichkeit erlangt haben, unsere Kräfte und Fähigkeiten nach allen Seiten frei zu entwickeln. Darum hat der schöne Gedanke, des Kaisers Jubelfest durch fromme Werke zu krönen, in allen jüdischen Corporationen ein Mächtiges Echo gefunden, und so ist auch in der jüdischen Publizistik die Frage erörtert worden: w i e s o l l e n die jüdischen Cultusgemeinden diesen Gedenktag begehen? Unter mannigfachen Anregungen, die bisher nach dieser Richtung gegeben wurden, lesen wir in der jüngsten Nummer der ״Oesterreichischen Wochenschrift" den Vorschlag zur Gründung eines israelitischen Mädchenheims. Gewiss eine schöne, hochherzige Idee, die zudem noch mit feinfühligen Argumenten und beredten Worten verfochten wurde. Allein nach unserem Dafürhalten.wäre dies ein dankbares Feld für die private Wohlthä.tigkeit, der jüdischen. Cultusgemeinden harren andere, viel:'dringendere Aufgaben, und als solche.müssen wir in erster Reihe die'Gründung eines Pensionsfondes für alle jüdischest Cultusbeamten der gesammten Monarchie .bezeichnen. Nächst dem Cultus, der den Haupt- und Lebenszweck der jüd. Cultusgemeinden bildet, haben die letzteren jenen Personen ihre materielle Fürsorge zuzuwenden, welchen die Pflege und die Ausübung des Cnltns obliegt, und gerade die finanzielle Ohnmacht der einzelnen Gemeinden, tm eigenen Wirkungskreise Ersprießliches zu leisten, ist ein neuerliches Argument fnrdie vom österr.-ungar. Cantoren-Verein ausgegangeue Anregung, dass die Gesammtheit der Cultusgemeinden der Monarchie sich vereinigen möge zur Griindnng eines gemeinschaftlichen Pensionsfondes für alle jüdischen Cnltnsbeamten.!־' Von einer angesehenen Corporation in Prag gieng der Gedanke.-aus, den bereits bestehenden Pensionsfond der j! israelitischen Lehrer auf dem Lande in Böhmen, der bisher nur in beschränktem Maße seine Aufgabe erfüllen konnte, anlässlich des fünfzigjährigen Regierungs-Jubiläums finanziell zn stärken und auf die übrigen Cultusbeamten anszudehnen. Wer wollte behaupten, dass der Gedanke an und fiir sich nicht edel und lobenswerth sei? Allein die Wirksamkeit dieses Fondes ist auf ein einzelnes Kronland beschränkt und wir können darum die Verwirklichung dieser Idee nicht für eine I u b i l än m s-Man ife statton der jüdischen Cultusgemeinden geeignet halten. Im politischen Leben mag das Land Böhmen eine gewisse, vielleicht berechtigte Sonderstellung — und auch hier nicht ganz zum Vortheile des Reiches — einnehmen, wo es sich aber unr eine Kundgebung der jüdischen Cultusgemeinden anlässlich des 50-jährigen Regierungs-Jubiläum Seiner Majestät des Kaisers handelt, da soll die vollste Eintracht herrschen, und es wäre im höchsten Grade bedauerlich, wenn bei dieser Gelegenheit die böhmischen Cultusgemeinden sich von den übrigen jüdischen Cultusgemeinden tostrennen würden. Wohin sollte auch ein solches Beispiel führen? Durch Separation der einzelnen Kronländer würden die Kräfte zersplittert, durch das Zusammenwirken aller jüdischer Gemeinden aber könnte ein großes und edles Werk geschaffen werden, segensreich in seinen Folgen, würdig des bedeutungsvollen Anlasses und zeugnisgebend von der unbegrenzten Liebe, welche

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