Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 14 (1894)
- Issue
- Heft 23 (28.9.1894)
- Date
- 1894-09-28
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 23. Seite 7. Gesterreichisch-ungarische Tantoren-Aeitung. ein diplomatisches Schweigen zu nennen war. Umso freimüthiger I war die Äußerung des Ministers Hieronymi aus die Frage des Berichterstatters, ob der Empfang der Inden mit den übrigen coufesiiouellen Deputationen auf die Initiative des Ministeriums geschehen sei und ob derselben etwaige Vcrhaudlangen mit dem Obersthofmeister oder einem sonstigen Hofamte vorangegangen. Minister Hieronymi antwortete: ״Die Sache war ganz einfach und es bedurfte keinerlei vorheriger Verhandlungen. Der Empfang der Juden in einer Reihe mit den übrigen Confessionen geschah a u s spontaner E n tschließuug Seiner Majestät. Als voriges Jahr in Guns die Inden nach allen anderen Deputationen als letzte empfangen wurden, führten sie hierüber Beschwerde, da sie sich nicht unbilligerweise als gleichberechtigte Confession betrachteten. Vor Kurzem sprach bei mir, wie sie wissen, eine Deputation der Balassa-Gyarmater Jndengemeinde mit dem Ersuchen vor, in der Reihe der übrigen Confessionen von Sr. Majestät empfangen zu werden. Da die Negierung den Wunsch für billig und gerecht fand, wurde bei Zusammenstellung der Empfangsliste dementsprechend vorgegangen. Wir stellten einfach die Juden unmittelbar nach den übrigen von Sr. Majestät zu empfangenden Confessionen auf die Liste und es bedurfte keinerlei anderer Schritte, da Se. Majestät, der in der heutigen Antwort selbst erklärte, dass der Confessionsunterschied für ihn keine Scheidewand zwischen den Uuterthaneu bilde, die vorgelegte Liste ohne weitere B e 111 erku 1t g eins a ch z u g en e h 111 ig c u g e r u h t e. Wenn die Juden für den heutigen Empfang zu Dank verpflichtet sind, so schulden sie diesen Dank ausschließlich der edlen u n d ho ch h e r z i g e n G es i n u n g des König s. Berlin. Wie dem ״Jeschnrun" berichtet wird, hat die Frage, ob und wann eine Ehe als ״nach jüdischem Ritus geschlossen" zu betrachten ist, kürzlich das Kammergericht beschäftigt. Es handelte sich um einen Streitfall, bei dem einem Reformjuden, der eine Mischehe geschlossen und sich von dem Rabbiner einer Reformgemeinde hatte trauen lassen, bestritten worden war, dass er die Bedingung, ״eine Ehe nach jüdischem Ritus zu schließen", erfüllt habe. In dieser Streitsache sind Rabb. Dr. Maybanm und Pred. Dr. Oppenheimer von hier als Sachverständige vernommen worden und haben grundverschiedene Gutachten abgegeben. Dr. Maybaum erklärte: Eine Ehe nach jüdischem Ritus wird, soweit das wesentliche Ritual in Betracht konnnt, in der Weise vollzogen, dass der Bräutigam nach den Worten des Rabbiners: ״Durch diesen Ring seist Du mir geheiligt nach den Gesetzen Moses und Israels", unter Wiederholung dieser Worte den Trauring der Braut ansteckt, und zwar in Gegenwart zweier Zeugen. Dieses Ritual werde in der Regel auch bei Trauungen von dem Rabbiner der Reformgemeinde zur Anwendung gebracht. ״Ich halte", so erklärte Dr. Maybanm, ״den Rabbiner der Reformgemeinde an sich für befugt, Trauungen vorzunehmen, vorausgesetzt, dass keine Ehehinderniße vorliegen. Als solches Ehehindernis sehe ich beispielsweise au, wenn eine Ehe zwischen Juden und Christen vollzogen werden soll. In einem solchen Falle würde auch ich als Rabbiner der Hauptgemeiude zu Berlin mich nicht für befugt erachten, die Trauung zu vollziehen." Das Gutachten des Dr. Oppenheimer von der Reformgemeinde lautet dagegen dahin: ״Ich halte mich für befugt, Trauungen zwischen Juden und Christen auf deren Antrag vorzunehmen. Die Verschiedenheit der Religion zwischen Brautleuten ist kein Ehehindernis nach jüdischem Gesetze. In diesem Falle wird eine entsprechende Aeuderung der Trauformel vorgenommen und diese wie folgt gefasst: ״Durch diesen Ring seist Du mir geheiligt nach dem Gesetze Gottes." Trotz dieser Aenderung der Formel ist nach meiner Ansicht die Einsegnung der Ehe eine jüdische. Nach dem alten jüdischen Gesetz ist überhaupt der Gebrauch der Formel nicht unbedingt vorgeschrieben : die Ehe war vielmehr eine Art Kauf unter symbolischer Anwendung des Ringes. Ein in Paris im Anfang dieses Jahrhunderts versammeltes Rabbinatskonsistorinm hat auch erklärt, dass die Form der Einsegnung der Ehe Sache des die Trauung vollziehenden Rabbiners ist: es wurde von dem Konsistorium ausgesprochen, dass es von dem Belieben des Rabbiners abhängt, ob er im einzelnen Fall die Trauung vornehmen ivill oder nicht." Dagegen blieb Dr. Maybanm dabei, dass eine Ehe zwischen Inden nicht als formell giltig erachtet werden konnte, wenn bei der Ein seguuug die abgeäuderte Formel gebraucht wird, dass aber eine Ehe zwischen Juden und Christen auch unter Beobachtung der vom jüdischen Ritus vorgeschriebenen Form nicht eingesegnet werden könne. Das Gericht hat in einem streitigem Falle die vom verstorbenen Prediger der Reformgemeinde, Tr. Ritter, vorgenommene Trauung als ״nach jüdischem Ritus vollzogen" erachtet. — Wie das Gericht in dem vorliegenden Fall entschieden hat. das geht aus dem Bericht nicht hervor. Der Standpunkt, den die hiesige Reformgemeinde zn dem Judenthum einnimmt, ist durch die famose Erklärung Dr. Oppenheimers noch unklarer. Oder wird Dr. O. in diesem Falle von den Vertretern seiner Gemeinde desavouiert werden, wie in einem gleichen Falle Dr. Ritter vor längeren Jahren'? New-Hork (Kein Atttisemitismns.) Mayor Schieren in Brooklyn ist entschieden gegen Alles was nach Rassenhass oder Raßenkampf aussehen könnte. Vor einigen Tagen hatte sich eine Deputation von Israeliten aus der 16. Ward, an ihrer Spitze der Bankier Heymann Epstein, nach City Hall begeben, um Klage gegen Mangel an Polizeischutz zu führen. Auf der Revierwache an Stagg Str. soll Sergeant White die von Straßenbnmmlern iusultirten und mißhandelten Israeliten, die klagten, ausgelacht und denselben ironisch den Rath gegeben haben, den Bezirk zu verlassen, wenn es ihnen dort nicht gefalle. White und sein Capitän Cnnis waren vor den Mayor geladen, wo dieselben natürlich leugneten, einen Unterschied zwischen Israeliten und anderen Bürgern zu machen. Der Mayor ermahnte sie ernstlich, sich neutral zu verhalten, und ordnete eine Untersuchung der Zustände an. Schon über 400 Ber- Haftungen seien wegen dieser Mißhandlungen vorgenommen worden. Die energische Sprache Mayor Schieren's wird die Polizei wohl veranlassen, Nemedur zu schaffen und gegen die ..Touughs", welche die Israeliten ans Sport an den Bärten zn zupfen pflegen, mit aller Energie vorzugehen. Die Mitglieder der Tempel-Gemeinde Beth-El werden also am nächsten Neujahrsfeste ausangen, in englischer Sprache und zwar aus dem bis dahin druckfertig gelegten Union-Gebetbuch zu beten. Dr. Köhler wird wohl noch deutsche Predigten mitunter halten, denn seine Gemeindemitglieder vermissen nicht gerne die klassisch schönen Vorträge, in welchen er seine tiefen philosophischen Gedanken so klar darzulegen versteht, aber als Gebetsprache wird die deutsche Sprache in die Rninpelkammer geworfen und auch die deutsche Predigt wird bald zu den Dingen gehören, die gewesen sind. Sämmtliche Mitglieder des Verwaltnngsrathes der Gemeinde ״Tempel Kaueseth Israel" von Philadelphia waren am 20. August in New-Pvrk auweseud, um ihren Rabbiner Dr. Kraus köpf bei seiner Ankunst in Empfang zu nehmen und den Willkommengrnß der Gemeinde zu nberbriugen. Es ist dies Zweifelsohne eine ehrenhafte Auszeichnung. wie solche bisher noch nicht stattgefunden hat. Rev. Osias Ho chglücr, früher Obereantor in St. Gallen. Allen unseren geschätzten College!!, Freunden und Mitarbeitern wünschen wir von ganzem Herzen שנה היי□ ברכה ושלום und den besten Erfolg bei ihren heiligen Functionen. Für die Redaction: Obereantor. I. Bauer. fmflVn unsere geehrten Heeren JU/IX v!l> Abonnenten nebst dem vierteljäheigen Abvnnemenisbetrage für das IV. Luaetal auch den so ost gemahnten Rückstand in den nächsten Tagen rinsenden Weeden, da wie von den meisten Toll egen auf die Zeit der hohen Festtage vertröstet wurden.