Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 14 (1894)
- Issue
- Heft 18 (15.7.1894)
- Date
- 1894-07-15
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Oesterreichisch-ungarische Cantoren - Zeitung. Pränumerations-Preis. Gentral-Organ I Rrdarlwn FnrCanlorrnu.Lnltusbeamte i» Vesterrcich-Angarn für dir Interessen der Cantoren und und Administration Wien II.. Nooaragasse Nr. 27. Ganzjährig.fl. 1׳.— Halbjährig.fl. 2.— Cnltusbeamten. FnrCan1orrnu.Lultn»bramtr Inserate im Ausland Erscheint jeden zehnten Tag. werde» billigst berechnet. Ganzjährig.8 Mark Manuscripte werden nicht oder 4 Rubel. retournirt. Für Private und Institute Abonnementsn. Insertion«, betrage sind in Wien!atzlbar- Ganzjährig.fl. 6.— gl linder: Obercainor Jacob Bauer. Nr. 18. Wien» 15. Juli 1894. 14. Inlzrgung.!!! Zur Gründung des Pensionsfondes. Einer der hervorragendsten Fachmänner ist vom Vorstände des österr.-nngar. Cantvren-Vereines mit der Aufgabe betraut n orden, ein Normativ für den im CantvremVereine zu errichtenden Pensionsfond auszuarbeiten und die bisher mit demselben gepflogenen Berathungen haben die Gewissheit ergeben, dass ungeachtet der großen Schwierigkeiten an der Verwirklichung der Idee nicht zu zweifeln ist. Bei Aufstellung der Jahresquoten wird an der Voraussetzung festgehalten, dass auch die Cultusgemeinden zu einer jährlichen Beitragsleistung herangezogen werden, und wiewohl diesbezüglich an! Cantorentage manche Bedeirken laut wurden, so scheint dennoch von dieser Seite kein allzugroßer Widerstand zu drohen. Gerade in letzter Zeit mehren sich die Symptome, die auf eine Förderung unseres Unternehmens durch die Gemeinden Hinweisen und uns die Unterstützung derselben fast in sichere Aussicht stellen. Bezeichnend für diese Annahme ist ein an andererer Stelle dieses Blattes wiedergcgebener Beschluss der Repräsentanz der Landesjudenschaft in Böhmen und ein Memorandum der orthodoxen Gemeinde in Budapest. Das Erfreuliche beider Kundgebungen besteht darin, dass endlich einmal von Seiten der jüdischen Gemeinden und ihrer berufenen Vertreter der ernste Wille zum Ansdruck kommt, für die Zukunft ihrer Angestellten einigermaßen Sorge zu tragen, wenn auch wir Cantoren bei den Beschlüssen der genannten Körperschaften nicht direkt in Betracht gezogen wurden. In Böhmen wird in erster Linie an eine Kräftigung des bereits bestehenden Pensionsfondes für die israelitischen Lehrer gedacht und in Ungarn die Gründung eines Pensionsfondes für die in orthodoxen Gemeinden angestellteil Schvchtim in Anregung gebracht. Aus diesen Thatsachen ergeben sich zwei beherzigenswerthe Lehren. Die erste bedeutet uns, dass wir Cantoren in unserer Sache selbst die Initiative ergreifen müssen; und die zweite geht dahin, dass dasjenige, was den übrigen Funktionären von Seiten der Gemeinden gewährt werden soll, auch uns billiger Weise nicht vorenthalten werden wird. Vor Allem also, müssen wir Cantoren fest zusammenstehen und?einer der Berufsgenossen darf fernbleiben, da, wo es sich darum handelt, seine eigene Zukunft und die der Gesammtheit sicherzustellen. Nur durch die vereinte Kraft sämmtlicher Cantoren Oesterreich-Ungarns kann der Pensionssond zu Stande kommen, und auch der vom Vereinsvorstande zu Rathe gezogene Fachmann hat als einzige Gewähr für eine gedeihliche Entwicklung des Pensionsfondes eine möglichst große Anzahl der Mitglieder hingestellt. Nach dieser Richtung aber bleibt noch viel z» wünschen übrig. Kaum der zehnte Theil der cisleithanischen College« gehört unserem Bereinsverbande an, der größte Theil der Cantoren verharrt in Passivität und Indolenz und schädigt damit nicht nur die eigenen Interessen sondern auch die der Gesammtheit. Jetzt ist nicht mehr Zeit zun! Zögern und Zandern, rasches und energisches Wirken thut uns Allen noth, wer sich nicht bald entschließt, dem könnte es leicht zu spät werden. Ein großer Theil der ungarischen Cantoren, die unsere Bestrebungen sympathisch begrüßen, steht überdies unter einem ganz unbegreiflichen Wahn, der von solchen, die dem Cantorenstande gewiss nicht freundlich gesinnt sind, in frevelhafter Weise immerfort genährt und angefacht wird. In Ungarn wird allgemein der Glaube verbreitet, dass der Anschluss an den österr.-nngar. Cantoren- Verein gesetzwidrig und mit Beeinträchtigung der materiellen Rechte und Benefizieu verbunden sei. Wir haben schon zu wiederholten Malen die Grundlosigkeit dieser Anschauung an der Hand der Thatsachen und gesetzlichen Bestimmungen nachgewiesen, und so etwas zu glauben, wäre gerade so widersinnig, wie wenn jemand behaupten würde, es sei einem ungarischen Bürger oder Bauer verboten, sein Haus und Anwesen bei einer öfterreichischen Gesellschaft zu versichern oder sein Geld bei einer österreichischen Bank fruchtbringend anzulegen. Auf Grund des § 7 unserer Statuten, welche die Bestätigung des hohen Miuisteriums erlangt haben, ist es jedem Cantor Cantor der österreisch-nngarischen Monarchie gestattet, dem österreichisch-ungarischen Cainoren-Vereine beizutreten, und die materiellen Rechte, die er durch den Beitritt zu dem Vereine oder durch den Anschluss an den zu gründenden Pensionsfond erwirbt, bleiben dem ungarischen Cantor geradeso ungeschmälert wie dem österreichischen. In diesem Punkte gibt es keinen Unterschied zwischen diesseits und jenseits der Leitha, und wer