Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 14 (1894)
- Issue
- Heft 12 (1.5.1894)
- Date
- 1894-05-01
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Oesterreichisch-ungarische Pränumerations-Preis. FürCrrniorrnn.Cultnsbeanlte in Orflevreiri!-Ungarn Ganzjährig.fl. 4.— Halbjäürig.fl. 2.— FiirCantorrrrir.Cttltnsbernnte im Ausland Ganzjährig.8 Mark oder 4 Rubel. Für Private und Institute Ganzjährig.fl. 6.— eitung. Central-Organ für die Interessen der Cantoren und Cultusbramten. Erscheint jeden zehnten Tag. Begründer: Obercantor Jacob Bauer. Krdartron und Administration Wien Jf., Novaragasse Nr. 27. ■i Inserate werden billigst berechnet. Manuscripte werden nicht > retournirt. j Abonnementsu. Insertion».! betrage sind in Wien zahlbar- ן Iv. 12. Wien, 1. Mai 1894. 14. Jahrgang. I׳i^ bewährt sich das Grsetz vom 21. Mär; 1890? Es ist nicht das erste Mal, dass wir uns an dieser Stelle mit den Folgen und Wirkilngeu des neueu jüdischen Cultnsgesetzes vom 21. März 1890 befassen. Wir konnten niemals in jene Begeisterung einstimmen, welche diesem Gesetze, namentlich von Seiten der ehrwürdigen Vertreter des Rabbinates, entgegeugebracht wurde, und haben schon frühzeitig auf die mannigfachen Schaden und Mängel desselben hingewiesen. Einen Hauptgrnnd seiner Unzulänglichkeit erblickten wir in deni Umstande, dass in dem Gesetze auf den wichtigsten Theil des jüdischen Cultns, den Gottesdienst, und auf die eigentlichen Funetionäre desselben, die Cantoren, keinerlei Rücksichten genommen ward und dass dadurch die praktischen Bedürfniße der Gemeinden mit den Bestinnnnngen des Gesetzes in Collision gebracht wurden. Während nun unsere diesbezüglichen Vorstellungen bei der hohen Regierung wohlwollende Beachtung fanden, konnte die Erkenntnis der von uns angeführten Uebelstände bei den löblichen Cultusgemeinden, denen wir gleichfalls unsere Wünsche und Beschwerden in devotester Weise unterbreiteten, nicht überall Eingang finden. Und namentlich in Böhmen, deren Gemeinden am härtesten durch die Bestimmungen des Gesetzes betroffen wurden, stießen wir auf den größten Widerstand; verstieg sich doch sogar ein Cnltnsvorstand der Prager Gemeinde zu der Behauptung, dass der Cantor eine ganz unnöthige Person sei und der Gottesdienst von jedem beliebigen Gemeindemitgliede versehen werden könne. Erscheint es da nicht wie eine Ironie des Schicksals, dass, während die Prager Gemeinde bei Abfassung der Gemeindestatuten den Cantor in den Organismus der Religionsdiener aufzunehmen sich weigerte, eine große Anzahl böhmischer Gemeinden zur Wahrung ihrer Existenz ihre Cantoren gleichzeitig zu Rabbinern bestellte und bei der Behörde um Bestätigung derselben in dieser letzteren Eigenschaft ansuchte? Es ist ganz so gekommen, wie es in der schon vor Jahren durch den österr.-ungar. Cantoren-Verein der hohen Regierung und den löblichen Cultusgemeinden der Provinz-Hauptstädte unterbreiteten Denkschrift vorhergesagt wurde; und es musste so kommen, weil die natürliche Nothwendigkeit und der Selbsterhaltungstrieb zwingender sind als jedes Gesetz. Wie verhielten sich nun die Herren Rabbiner in Böhmen zu dieser Bewegung? Einige wenige, lobenswerthe Ausnahmen abgerechnet, sind sie der Sache der Cantoren niemals besonders hold gewesen, und als ihnen aus den Kreisen der Cantoren plötzlich so zahlreiche Collegen erwuchsen, haben sie gegen die neue Cöllegenschaft kanü-nnd heftig protestirt und jede Gemeinschaft mit diesem unebenbnrtigen Zuwachs abgelehnt. Da aber das Protestiren nichts genützt und Alles trotzdem den natürlichen Verlauf genommen hat, scheint nunmehr auch in den Kreisen der ehrwürdigen Herren Rabbinen die Erkenntnis sich Bahn zu brechen, dass man auf Mittel und Wege sinnen müsse, wie beiden Theilen aus gleiche Weise gerecht geschehen könne, lind so hören wir jetzt Vorschläge, die von unserer Seite schon längst gemacht wurden, und aus den Reihen unserer Ursprunglichen Gegner erwachsen uns Mitarbeiter und Bundesgenossen. Wir begrüßen mit Freuden diese Bundesgenossenschaft, da wir von jeher der Ansicht waren, dass Rabbiner und Cantor sich nicht in Gegensätzen bewegen sondern in gemeinsamem Streben zur Förderung des religiösen Sinnes sich finden sollen, aber viel erhebender wäre es gewesen, wenn nicht erst ihr eigenes Interesse die Herren Rabbinnen an unsere Seite geführt Hütte und sie schon damals für uns eingetreten wären, als es sich — wenn auch nur scheinbar — lediglich um die Förderung der Interessen der Cantoren handelte. Nichtsdestoweniger erfüllt es uns mit großer Genngthuung, dass in jüngster Zeit ein Umschwung zur Besserung eingetreten ist, und als Beweis hiefür müssen wir ein unter dem Schlagworte ״Briefe aus Böhmen" in der letzten Nummer der ״österreichischen Wochenschrift" veröffentlichtes Schreiben auffassen, das offenbar von einem Rabbiner aus Böhmen herrührt. Der ehrwürdige Einsender schreibt: ״Hochgeehrter Herr Redacteur! Gestatten sie mir einige Bemerkungen zu den neuesten Ereignißen innerhalb der Cultnsgemeinden unseres Landes, um gewissermaßen die Situation klarzustellen. Als das Gesetz vom 21. März 1890 erlassen wurde, fragten sich gar Viele, wie es da werden soll, wenn diese für den größten Theil der Gemeinden Böhmens drako-