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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1893-12-21 · Heft 30 (21.12.1893) · p. Seite 7

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
13 (1893)
Issue
Heft 30 (21.12.1893)
Date
1893-12-21
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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Nr.; 30. OefterreichM-ungarische Lanhoren-Zeitung. Seite 7. Ausland, so dass er von allen Orten Bestellungen besorgen kann.; Den vielfachen Gratulationen schließen auch wir uns an, mit! dem Wunsche, dass dem verdienten Manne noch lange Zeit; rüstigen und freudigen Schaffens gegönnt sei. Budwris, 12. Dezember. (Channukafest.) Wie alljährlich, hat auch Heuer der hiesige Chauuka-Verein eine große Anzahl jüdischer Knaben und Mädchen mit warmen Winterkleidern beschenkt. Um die armen Kleinen die Bitterkeit des Beschenktwerdens nicht kosten zu lassen, vollzog sich dieser Act unter Ausschluss der Oeffentlichkeit. Daran schloss sich ein feierlicher Gottesdienst im Tempel, wobei der prächtige, ergreifende Chor bs-usrobü. flaloln von Prof. Julius Sulzer vom Tempelchor gesungen wurde. Herr Ccmtor WilhelmSpeiser, welcher die Functionen leitete, bewies bei diesem Feste, sowie am kommenden Freitag Abend, dass er nicht nur ein gut geschulter Sänger, sondern auch ein tüchtiger Musiker ist, der; sich bestrebt, seiner Gemeinde nur das Allerbeste zu bieten.. Bei dem am Samstag, den 9. d. M. zu Gunsten des CH annuka- Verein es veranstalteten Unter- Haltungsabend waren die Gemeinde-Mitglieder fast vollzählig erschienen und hatten einen in jeder Hinsicht gelungenen, genußreichen Abend. Außer den Liedervorträgen des Tempelchores und des Herrn Cantor Speiser, welcher mit zwei Barytonsoll brillirte, erfreuten noch Frau Anna Fantl mit zwei herrlich gesungenen Sopran-Arien, Fräulein Julie Schließer mit einem humorvollen Vortrage, Herr S. L o r j a mit heiteren Couplets und Herr Lehrer Max Gans mit einem selbstverfassten Gedichte voll sprühenden Witz die Anwesenden. Letzterer hatte auch den Vortrag des Tempelchores einstudirt und geleitet. Das Publikum spendete reichlich wohlverdienten Beifall, und als man sich nach einem gelungen arrangirten Balle in später Morgenstunde verabschiedete, war alles beseelt von dem Wunsche, es möge recht bald ein solcher schönerAbend wiederkehren. Budapest. Es gehörte bisher nicht zu den allzugroßen Seltenheiten, dass indolente Glaubensgenossen sich den Verpflichtungen der Cultussteuer dadurch entzogen, dass sie sich confessionslos erkürten. Dieser Glaubenswechsel aus lltrlitätsgründen wird nach dem soeben im Abgeordnetenhause eingebrachten Gesetze ״lieber die freie Ausübung der Religion" von nun ab nicht mehr so bequem sein. Im Motivenberichte zum dritten Kapitel dieses Gesetzes heißt es nämlich: Es können Manche aus dem Verbände einer Konfession nur deshalb austreten, um sich von der Verpflichtung zu befreien, die confessionellen Lasten zu tragen. Der Zweck des Staates kann bei Einführung der vollkommenen Religions- und Gewissensfreiheit nur der sein, dass Jedermann das Recht gewährt werde, seinen inneren Glauben frei auszuüben und ohne Verletzung der Landesgesetze auch in äußeren Handlungen auszudrücken, dass ferner Niemand gezwungen werde, gegen sein Gewissen und seine lieberzeugung einer Confession anzugehören, welcher er seinerUeberzeugung nach nicht angehören will. Es kann aber nicht sein Zweck sein, ein Element zu schaffen, welches nur wegen materieller Vorzüge aus einer Confession aus- und in keine andere eintritt, wo dann die Fürsorge für die culturellen und anderen Bedürfniße desselben dem Staate, beziehungsweise der Gemeinde zur Last fiele. Es kann aber auch nicht Aufgabe des Staates sein, die Schwächung der recipirten, oder auf Grund dieses Entwurfes künftighin als gesetzlich anerkannt zu erklärenden Confessionen dadurch zu fördern, dasser die Möglichkeit der Confessionslosigkeit erleichtert, da es außer Zweifel steht, dass die durch die Confessionen gepflegte Religiosität gepflegte Moralität ein großer und heilsamer Factor der socialen Ordnung wie auch des staatlichen Lebens ist und dass daher die Interessen dieser Factoren entsprechende Würdigung und Schutz verdienen. Diesen Rücksichten entsprechend hat die Commission' einen neuen § 23 in den Gesetzentwurf eingeschaltet. Nach diesem Paragraphen ist Derjenige, der aus einer recipirten Religionsgenoffenschaft austritt, verpflichtet, seine bis zur'Zeit des Austrittes fällig gewordenen kirchlichen Schuldigfetten jener Kirche zu bezahlen, aus. welcher er austritt. Solange fenier der Ausgetretene sich nicht einer anderen rezipirten oder, anerkannten Religionsgenossenschaft anschließt, muß er den auf ihn im Sinne der G.-A 1868 : 38 und 1891 : 15 reparürten Steuerzuschlag zur Erhaltung der Schulen und Kinderbewahranstalten auch weiter in die Eommunalcasse einzahlen; ebensolange währt die Pflicht des Ausgetretenen, auch jene außerordentlichen einmaligen oder zweimaligen Beiträge, welche er für die Zwecke der Schule und Kirche der verlassenen Confession zu leisten übernommen hat, in die Communalcasse einzuzahlen. Von der letzteren werden die eingezahlten Steuer- Zuschläge, respective Beiträge an die betreffende Confession ausgefolgt. Leipzig. Die regierende Herzogin von Sachsen- Alte n b u r g, Agnes, geborene Prinzessin von Anhalt, Gemalin des Herzog Ernst von Sachsen-Altenburg, hat kürzlich unter dem Titel: ״Ein Wort an Israel" eine Schrift zur Judenftage erscheinen lasten. Die Schrift, welche in Leipzig von der akademischen Buchhandlung (W. Faber) verlegt ist, ist im Sinne der sogenannten Missionen zu Bekehrungszwecken geschrieben. Auch kommt der Reinertrag des Buches diesem Zwecke zugute. Wer in diesem Büchlein die Ansichten einer regierenden Fürstin über die herrschende antisemitische Strömung zu finden hofft, wird allerdings enttäuscht sein, da die Schrift fast absichtlich dieser Frage aus dem Wege geht und sich nur auf ihr Hauptziel beschränkt, aus dem alten Testamente den Nachweis für die christliche Lehre zu führen. In einem von Herrn Dr. Friedrich A h l f e l d geschriebenen Vorworte wird erzählt, dass ein gelehrter Rabbiner Josua Herschel, geboren im Jahre 1691 zu Frankfurt an der Oder, in Sondershausen öffentlch zum Christenthume übertrat; dass dann die Judenschaft der Umgegend den Convertiten zu einer Unterredung nach Dessau lud, welches schon damals der Sitz jüdischer Gelehrsamkeit gewesen sei, wie auch jetzt noch des Philosophen Mendelssohn Andenken dort durch ein Denkmal geehrt wird. Es folgte damals eine gelehrte Disputation zwischen Herschel und den Rabbinern, und als eine gewisse Auflegung über diese Sache entstand, war es Fürst Leopold von Dessau, der. bekannte Kriegsmann und Reichs-Feldmarschall, der dem Convertiten seinen Schutz zusagte. Im Vorworte heißt es sodann: ״Eine Nachkommin jenes alten Reichs-Feldmarschals, der Herschel unter seinen Schutz nahm, gibt Christen und Juden dieses Büchlein in die Hände." — Die Fürstin selbst wendet sich in ihrer Ein- Leitung gegen die Verfolgungen, welche sich aus religiösen Gründen wider die Juden kehrten, und sagt hiebei unter Anderm: ״Im Mittelalter sogar verfolgten unsere europäischen Vorfahren die Juden, weil ihre Vorfahren einst den Heiland ans Kreuz geschlagen hatten; sie peinigten und marterten dieselben auf Grund falscher Anschuldigungen, wie der Vergiftung der Brunnen, des Schlachtens christlicher Kinder zum Passahfeste, oder wenn sie die Zwangstaufe nicht annehmen wollten." Die folgenden Blätter der Schrift enthalten meistens Bibelstellen aus dem alten und dem neuen Testamente, welche die Identität des Messias und Christus beweisen sollen. Petersburg. Die neue Syuagoge, welche eines der schönsten Gebäude Petersburgs ist, ist nahezu vollendet und wird in kurzer Zeit eingeweiht werden. Das erste Beihaus wurde durch die Regierung im Jahre 1865 bewilligt. Im Jahre 1870 hatte die jüdische Gemeinde beschlossen, eine große Synagoge zu bauen; dieser Plan wurde seinerzeit durch General Trepoff sehr warm unterstützt, welcher sein Bestes zu thun versprach, um von der Stadtobrigkeit einen Grund sür diesen Zweck zu erhalten. Seine Bemühungen Waren fruchtlos, und eine geraume Zeit verstrich, bis die jüdische Gemeinde ein Strick Grund ftir die Synagoge erlangen konnte. WMcationen öes österr.-m!gar. HMorerr-Keremes- Durch Vermittlung des Herrn Collegcn I. WeißinTobitscha u find nachfolgende Jahres-Spenden eingelaufen: Gemeinde Tobitschau 3 fl.; Armenverein 2 fl.; Chewra Kadischa 2 fl.; Frauenverein 2 fl.; Herr Vorsteh er Steinschneider 1 fl.; Herr Salomon Steinschneider 1 fl.; in Summa 11 fl. ö. W. ' Indem wir den geehrten Spendern hiemit den innigsten Dankabstatten, sprechen wir den Wunsch aus, dass auch die übrigen Herren Colleges denen Sammelbögcn zugesendct wurden, baldigst ein Lebenszeichen von sich geben mögen. Der Borstand . des österr.-ungar. Cantoren-Bereines.

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