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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1893-10-11 · Heft 24 (11.10.1893) · p. Seite 7

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
13 (1893)
Issue
Heft 24 (11.10.1893)
Date
1893-10-11
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 24. Gesterreichisch-ungarische Lantoren-Zeitung. Seite 7 Kleine Chronik. Wien. Der Vorstand der israel. Cultusgemeinde in Wien veranstaltet aus Anlass des 100. Geburtstages des verewigten I. N. Mannheimer, Seelsorgers dieser Gemeinde, am 17. October Abends Va7 Uhr im Bethause der inneren Stadt, I., Seitenstettengasse Nr. 4, eine Gedenkfeier. Korneubuvg, 10. Oetober. Unter imposanter Theilnähme der Bevölkerung fand gestern das Leichenbegängnis des an einem Herzleiden jäh dahingeschiedeuen Kreisgerichts-Ädjuneten Herrn Moriz Schmiedl, Sohn des bekannten Rabbiners und Predigers Dr. Schmiedl in Wien (Fünfhans) statt. Dem Sarge, welcher von Dienern des Kreisgerichtes an dem Amtsgebäude vorbei durch die Stadt bis in die Vorstadt getragen wurde, wo! der Leichenwagen harrte, folgten der Vicepräsident des Kreisgeeichtes mit dem gesummten Beamtenkörper des Kreisgerichtes und der Staatsanwaltschaft, die Advocaten Korneuburgs, zahlreiche Mitglieder des Officierscorps, sowie eine große Zahl von Honoratioren des Ortes. Der Zug bewegte sich feierlich unter den Trauergesängen des Fünfhauser Tempelchores unter Leitung des Cantors Iurberger, die ganze Strecke entlang zwischen einem dichten Spalier von Menschen, welche achtungsvoll das Haupt entblößten. Auf dem Sarge lagen prachtvolle Kränze, deren Schleifen die Inschriften trugen: ״Von dem k. k. Kreis-- gerichte und der Staatsanwaltschaft Korneuburg", ״Von seinen Freunden des k. und k. Eisenbahn- und Telegraphen-Regimentes", ״Der litterarische Verein ״Rehbund" seinem treuen Mitglieds", die Cultusgemeinde im vormaligen politischen Bezirke Fünfhaus. Ein Vertreter der «Staatsanwaltschaft begleitete den Sarg zum Centralfriedhofe in Wien, wo der tiefgebeugte Vater des Verblichenen, Prediger Doctor Schmiedl, die Trauerrede hielt. Gewiß hat noch selten ein Nachruf größere Rührung hervorgerufen, als der aus dem Munde des eigenen, tieferschütterten Vaters. Der Verstorbene hatte für den gestrigen Tag, der sein Geburtstag war, sein Erscheinen bei seinen Eltern in Fünfhaus angemeldet. Aus der Feier seines Geburtstages war nun eine Tranerfeier geworden. Sk. Pölten. Am Jom Kippur ist in Pullitz (Mähren) der dortige Cantor, Herr Ledere r, ein Schwager des Herrn Rabbiner Dr. Friedländer in Pisek, nach längerem Leiden gestorben. ת׳נ׳צ׳ב׳ה Leitonnsijzl. Eine räthselhafte Inschrift. Bei der Demolierung eines sehr alten jüdischen Gebäudes in Kremsier fand man in der Mauer folgende von einem Rande ciugeschlossene räthselhafte hebräische Inschrift: אככיד שדיאלה תהעולם, welche bisher niemand trotz der von verschiedener Seite angestellten Versuche zu entziffern vermochte. Ich glaube, dass es mir gelungen ist, dieses Räthsel zu lösen, und da es für die Leser dieses Blattes von Interesse sein dürfte, so will ich diese Lösung hier mittheilen. Es ist dies eine, in früheren Zeiten häufig vorkommende hebräische Schreibart, welche den Zweck hatte, gewissen Inschriften ein geheimnisvolles Gepräge zu verleihen und sie in einen Nimbus zu hüllen, um deren Wert dadurch zu erhöhen und das Interesse daran zn fesseln. Es ist ein Text unserer modernen Buchstaben- und Worträthsel (Rebus). Das zweite 2״" des ersten Wortes ״T22 א" ist jedenfalls ein Jrrthum, der entweder von dem Originalschreiber oder vom Abschreiber stammt. Es soll richtig ein 2״" sein, welche Verwechslung sehr leicht ist oder auch durch das Alter entstanden sein könnte. Die Buchstaben ,אלד,׳" des zweiten Wortes sind eine Abkürzung für אלהים und die Buchstaben תה יי" des dritten Wortes bilden eine Abbreviatur für תכונן. Der Satz lautet daher richtig: אב (אך) כיד שדי אלהים ״ תכונן העולםMöge doch durch die Hand Gottes, des Allmächtigen, erhalten bleiben die Welt!" Mit diesem frommen Wunsche weihte der Erbauer sein Haus gleichsam ein, um es als Wohnstätte der Gottesfurcht und des Gottvertrauens zu bezeichnen. Rabbiner I. Baum. Hohenems. Die Amtsentsetzung des Landes- Rabbiners für Tirol und Vorarlberg. Ein Stück mittelalterlicher Verwaltungsjustiz, wie diese Angelegenheit im Laufe der Verhandlungen genannt wurde, kam am 6. d. M. vor dem Verwaltungs-Gerichtshofe in Wien zur Entscheidung. Im Jahre 1888 hatte die israelitische Gemeinde in Hohenems den Rabbiner Dr. Aron Gordon zum Seelsorger bestellt. Zwischen ihm und der Hohenemser Cnltusvorstehung kam es zu Mishelligfeiten, die endlich so weit führten, dass keine Trauungen mehr vorgenommen werden konnten, da der Cultusvorsteher die Gesetzrollen (Thora) in den Turnsaal schassen ließ. Die Cultusgemeinde Hohenems wendete sich an die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch um Abhilfe. Diese enthob unter Berufung auf Artikel 8 der Verordnung der Administration der ehemaligen Grafschaft Hohenems vom 6. Oetober 1795 den Rabbiner seines Amtes. Unter den Motiven dieser Entscheidung figurirte auch die Anschuldigung, Dr. Gordon, der zugleich das Amt des Schächters versah, habe den Schächtakt nicht in der rituell vorgeschriebenen Weise ausgeführt und sei einmal Freitag Abends, also nach Anbruch des Sabbaths, mittels Wagens in Hohenems angekommen, was eine Verletzung der Sabbathheiligung bedeute. Der Recurs Dr. Gordon's an die Innsbrucker Statthalterei wurde aus den in der erstinstanzlichen Entscheidung angeführten Gründen abgewiesen. Am 19. Mai 1892, dem letzten Tage dieser Reeursfrist, telegraphirte Dr. Gordon an das Cultus- Ministerium und bat uni eine achttägige Fristerstreckung. Nichtsdestoweniger wurde der drei Tage später, also am 22. Mai 1892 eingebrachte Ministerial-Recurs als verspätet abgewiesen. Bei der heute zur Verhandlung gelangten Beschwerde an den Verwaltungs-Gerichtshof vertrat der Beschwerdeführer Dr. Victor Rvsenfeld den Standpunct, dass die telegraphische Anmeldung des Recnrses rechtzeitig erfolgt sei. Die erst nachträglich erfolgte Recursausführung könne daher nicht als verspätet behandelt werden. In meritorischer Beziehung seien die Verwaltungsbehörden gewiss nicht competent gewesen, den Streit zwischen Cultusgemeinde und Rabbiner zu schlichten; denn der Rabbiner sei nur auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages engagirt, und allfällige Streitigkeiten könnten nur die ordentlichen Gerichte regeln. Endlich habe zur Zeit der Beschwerdeführnng der Hohenemser Cultusgemeinde bei der Feldkirchener Bezirkshauptmannschaft die Cultusgemeinde gar nicht mehr zu Recht bestanden, da sie nach § 31 des Reichsgesetzes vom 21. März 1890 als aufgelöst zu betrachten war. Der Regierungsverteter, Ministerial-Concipist Dr. Pilat, beharrte darauf, dass die Reeursfrist versäumt worden sei; das Meritum der Sache könne, als nicht in Frage stehend, für die heutige Verhandlung nicht entscheidend sein. Der Verwaltungs-Gerichtshof, welcher mit Rücksicht auf die principielle Wichtigkeit der Frage aus sechs Votanten bestand, hob die angefochtene Entscheidung als im Gesetze nicht begründet auf. Wenn die Original-Ausfertigung der Statthalterei-Entscheidung, wie der Regierungsvertreter behauptete, eine vierwöchentliche Reeursfrist festsetzte, so könne dies an der Thatsache nichts ändern, dass in der dem Beschwerdefiihrer intimirten Abschrift eine Reeursfrist nicht festgesetzt war. Der Verwaltungs-Gerichts- Hof sei überdies zu dem Entschlüsse gelangt, dass im concreten Falle, nach der kaiserlichen Verordnung vom 23. October 1859 die unüberschreitbare sechzigtägige Reeursfrist zu gelten habe. Dise Frist sei nach der Aetenlage nicht überschritten worden, weshalb die Ministerial-Entscheidung als ungesetzlich aufzuheben war. Sofia. Durch einen Act besonderer Hochherzigkeit und Munificenz hat unser vielgeliebter Fürst Ferdinand I., von Bulgarien bewiesen, dass er für das Wohl seiner sämmtlichen Unterthanen ohne Unterschied der Confession mit gleich Väterlicher Fürsorge bedacht ist. Anlässlich der Sukkoth-Feiertage hat nämlich Fürst Ferdinand am 27. September dem Herrn Oberrabbiner Dr. Grünwald 300 Francs zur Vertheiknng an die Ärmsten der israelitischen Gemeinde in Sophia überschickt. Stellenveräuderung. HerrObercantor I. Weißmann hat bereits seinen neuen Posten in Djakovar angetreten, ״Hadras Kodesch“ leichte melodiöse Chöre. Lolis, Beeitative für den Cantor, Lieder mul Gebete, liturgische Notizen etc., also der ganze Cultus nebst Casnalien. Gegen Einsendung von 5 fl. ö. W. oder per Nachnahme zu beziehen vom Herausgeber M. Tintner, Cantor und Lehrer in Bunzlan (Schlesien Preussen). Collegen in kleinen Gemeinden gewähre ich gern Ermässigung

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