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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1893-08-15 · Heft 20 (15.8.1893) · page 1

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
13 (1893)
Issue
Heft 20 (15.8.1893)
Date
1893-08-15
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Oesterreichisch-ungarische Pränumerations-Preis. FürCankvren u.EnNusbramtr in SrNrrreirh-Ungarn Ganzjährin ‘Xfii Ausland Ganzjährig . .... 8 Mark oder 4 Rubel. Änr Private und Institute Ganzjährig.fl. 6.— eitung. Central-Organ für die Interessen der Cantoren und Cultusbramtrn. Erscheint jeden zehnten Tag. Begründer: Obercantor laeod Lauvn. Kedartion und Administration Wien II., Novaragasse Ur. 27. Infrratr werden billigst berechnet. Manuscripte werden nicht retournirt. Abonnementsu. Insertionsbetrüge stnd in Wien zahlbar^ Nr. 20. Wien- 16. August 1893. 13. Jahrgang. Wien, 14. August. Vor einigen Wochen wurde im Verordnnngswege die neue Eintheitung der Cultusgemeindesprengel für das Königreich Böhmen bekanntgegeben und im Anschlüsse ׳.daran durch einen Erlass der hohen k. k. böhmischen Statthalterei den Gemeinden der Auftrag ertheilt, die im Sinne des Gesetzes vom 21. März 1890 umgearbeiteten Gemeindestatuten zur Genehmigung vorzulegen. Die diesbezüglichen Elaborate waren wol schon längst fertiggestellt, wurden aber erst jetzt der großen Oeffentlichkeit mitgetheilt, und so kamen auch wir in die Lage, in die Statuten der Prager Israel. Cultusgemeinde, die zuerst der behördlichen Aufforderung nachkam, Einsicht zu nehmen. Es ist ganz selbstverständlich, dass wir bei Beurtheilung derselben zunächst auf die cantoralen Interessen Rücksicht nehmen müssen, und von diesem Gesichtspunkte aus betrachtet, konnten uns die Statuten der Prager Cultusgemeinde keineswegs befriedigen. Wol haben wir schon zu wiederholten Malen, namentlich in letzterer Zeit, in diesen Blättern aus mannigfache Uebelstände, die sich allmälig in Prag eingebürgert haben, und auf die daselbst mit einer gewissen, nicht zu verkennenden feindlichen Absicht betriebene Einschränkung der eantoralen Wirkungssphäre hingewiesen, aber eine directe Einmengung in diese rein internen Verhältniße mussten wir uns umsomehr versagen, als die Prager Cantoren selbst alle diese Beninglimpfungen und Zurücksetzungen sich ruhig gefallen ließen und nicht schon längst einen energischen Schritt zur Wahrung ihrer durch Geschichte und Tradition verbürgten Rechte und zur Sicherung ihrer arg bedrohten Existenzen unternommen haben. Durch diese Erfahrungen skeptisch gemacht, haben wir von den Prager Statuten fiir die Cantoren niemals viel erwartet, aber dass die Prager Cultusgemeinde die Cantoren als Cultusfunctionüre vollkommen ignorirt, hätten wir denn doch nicht vermuthet. Und thatsächlich ist es so. Nicht mit einem einzigen Worte ist in den nunmehr zur behördlichen Genehmigung vorgelegten Statuten des Cantors Erwähnung gethan und inan könnte fast glauben, dass in Prag der Gottesdienst ganz ohne Cantor celebrirt wird. Eine solche Zurücksetzung dürfen wir nicht ruhig hinnehmen, und wenn wir uns gegen dieselbe mit aller Kraft wehren, thun wir dies nicht allein im Interesse der Prägen Cantoren. sondern im Interesse des gesummten Cantorenstandes,. da das Beispiel der Prager Gemeinde leicht auch anderwärts Nachahmung finden könnte. Von dieser Anschauung hat sich auch der Vorstand des Österreich, ungar. Cantoren-Vereines leiten lassen, als er im vorigen Monate, gleich nach Bekanntwerden der Prager Statuten, eine Eingabe an die hohe k. k. böhmische Statthalterei richtete und um Revision und Ergänzung der Prager, sowie sämmtlicher böhmischer Gemeindestatuten in dem Sinne ansuchte, dass in denselben der Cantor als Religionsdiener anerkannt werde und, gemäß den ^Bestimmungen des Gesetzes vom 21. März 1890, dessen Rechte und Pflichten darin Aufnahme fänden. An einen Erfolg dieses hochbedeutsamen Schrittes ist um so weniger zn zweifeln, als die hohe Regierung schon bei der Genehmigung der mährischen und anderer Gemeindestatuten ausdrücklich verlangte, dass der Cantor unter den ״Religionsdienern" angeführt werde. Bei diesem Anlasse hat sich nun wieder einmal die Noth- Wendigkeit und Heilsamkeit des Cantorenvereines und der Cantoren- Zeitung dargethan und es ist hiebei auch der Beweis erbracht worden, dass der Vereinsvorstand jederzeit auf der Wache ist, wo es gilt, die Interessen des Cantorenstandes aus eigener Initiative zu vertreten. Es wäre nur zu wünschen, dass diese Thätigkeit bei den College» und Vereinsmitgliedern die richtige Würdigung und Anerkennung fände, und dass auch sie dazu beitragen, um die Kräfte des Einzelnen in den Dienst der Gesammtheit zu stellen. Namentlich in materieller Beziehung ließe sich so manches erreichen und eine Kräftigung der Vereinscasse ohne Jnansprchnahme der Mitglieder herbeisühren, wenn nur der gute Wille zu gemeinwitziger Thätigkeit vorhanden ist. Vor einigen Jahren sind vom Cantorenvereine Sammlungen zur Gründung eines Pensionssondes eingeleitet worden, die in einigen Füllen ganz namhafte Beträge abwarfen. Ost gegen ein geringes Entgelt müht sich der Cantor mit Einsetzung seiner ganzen Kraft im Dienste der Gemeinde und dennoch besitzt er für all fein Mühen und Streben nicht die geringste Aussicht, fiir seine und der Seinen Zukunft Sorge tragen zu können.

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