Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 13 (1893)
- Issue
- Heft 10 (1.4.1893)
- Date
- 1893-04-01
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Oesterreichisch-ungarische 1 tu!ן Pränumerakivns-Prris.!! 7vürt?nntorc1t n.Cnltnsbelnnte in Oesterreich-Nnflnru , Gaittjährig.fl. 4.— | Halbjährig.fl. 2.—! FiirCnntoren n.CnltnSbenmte | im Älnslnnd ן Ganzjährig.8 Mark | oder 4 Rubel. Kür Private nnd Institute Ganzjährig ..... fl. 6.— 06ntraI-0r§a.L für die Interessen der Ccmtvren nnd Cultusdeamten. Erscheint jeden zehnten Tag. Begründer: Obercantor Jacob Bauer. Medactiö» und I Administration : j Höiett :1 j u. Novnrngnsse Nr. 27. j| | Inserate!!! werden billigst berechnet. I Man:׳scripte werden nicht!!! retournirt.!!!! -_ ij!: UdonnenientSu. Insertion-- jj betrüge sind in Wien zahlbar. Nr. 10. Wien. 1. April 1893. 13. Jahrgang. Wien, 31. Mär;. Das schone und erhebende Fest der Freiheit, das heute in Israels Hallen einzieht und dessen hohe, geschichtliche Bedeutung nicht nur von den Bekennern des Judentums sondern von der ganzen Menschheit gewürdigt werden sollte, erinnert uns an die trüben Tage einer Jahrhunderte langen Knechtschaft und birgt in sich gleichzeitig die Hoffnung auf den endlichen Sieg der Wahrheil und Gerechtigkeit. In tiefem Azurblau wölbt sich das Firmament über uns, die warme Frühlingssonne sendet ihre belebenden Strahlen auf die wiederauferstehende Natur, Alles keimt und grünt und sprosst, aber auf deni Horizonte des Judentums und in der Sphäre unserer Berufsthätigkeit will es lange nicht Frühling werden. Gleichwie das jüdische Volk auf allen Seiten von Neidern und Hassern umgeben ist und jetzt mehr denn je an die Tage ägyptischer Knechtschaft gemahnt wird, seufzen auch wir jüdische Cantoren noch immer unter dem Joche pharaonischer Willkür und Hartherzigkeit. Ein Blick in die Flucht der Ereigniße, ein Griff ins alltägliche Leben, und diese traurige Betrachtung wird die vollste Bestätigung erhalten. Ein tüchtiger und wackerer BerufSgenosse, der in ernstem Streben sein ganzes Leben dem Dienste des Herrn gewidmet hat, ist alt und schwach geworden. Die Hände, die er so oft bittend für die Schaar der Andächtigen zum Himmel erhoben, sie zittern; die Stimme, die das Lob des Höchsten glaubensfreudig gepriesen, ist gebrochen; die Augen, die mit glühender Begeisterung zu Gott emporgeschaut, sind getrübt. Nahezu zwei Decennien stand er an einem und demselben Altar, im Dienste einer und derselben Gemeinde, pflichteifrig und erfolgreich war sein Wirken, geehrt und anerkannt sein Streben, und doch besitzt diese Gemeinde den traurigen Muth zu der Erklärung, dass ׳sie nicht in der Lage ist, für den nunmehr Berufsunfähigen einen Pensions- oder Gnadengehalt auszusetzen, und empsiehlt ihn der Fürsorge der Angehörigen und Collegen. Es ist fast unglaublich, dass eine jüdische Cultusgemeinde — und sie gehört gerade nicht zu den allerkkeinsten — das Gebot der Nächstenliebe soweit vergessen kann, dass sie den Beamten, ׳dessen;Kräfte sie'durch eine so lange Reihe von Jahren bis zum letzten Tropfen abgebraucht hat, wie eine ausgepresste Citrone wegwirft, aber vor uns liegt ein amtliches Zeugnis folgenden Inhaltes: ״Hiemit wird wahrheitsgemäß bestätigt, dass Herr 9t. N., welcher durch volle 19 (neunzehn) Jahre als Eantor der hiesigen israelitischen Cultusgemeinde wirkte, durch vorgeschrittenes Alter und Gebrechlichkeit nunmehr außer Stande ist, weiterhin seine Funktionen auszuüben. ״Der gefertigte Cultusvorstand-Stellvertreter bedauert außerordentlich im Namen der ganzen Cultusgemeinde den Abgang des vorgenannten Herrn von seinem Amte, weil derselbe nicht nur ein musterhafter Charakter sondern auch ein in jeder Beziehung vortrefflicher Cantor war, der sehr schwer zu ersetzen sein wird. ״Sehr bedauerlich ist, dass die Cultusgemeinde nicht in der Lage ist, dem Herrn N. N. für seine alten Tage eine Pension zuzusichern, umsomehr als derselbe kein Vermögen besitzt, und dass demnach die Bürde der Altersversorgung dem Sohne des Ge-, nannten, Cantor in X., überlassen bleibt." Dieses Zeugnis, welches außer der Unterschrift und dem Siegel des Vorstandes noch die Bestätigung der zuständigen p'olitischen Behörde trägt, bildet wahrhaftig kein Ehrenblatt in der Geschichte der betreffenden Gemeinde, und man muß gar nicht von eollegialem Mitgefühle beseelt sein, um zu der Frage zu gelangen, ob eine solch unerhört׳ und himmelschreiende Ungerechtigkeit und Grausamkeit vor Gott und den Menschen zu verantworten ist. Wer will noch den Muth haben, ein Wort zu verlieren über Unterdrückung und Verunglimpfung des Judenthums durch Andersgläubige, wenn in der Mitte eines jüdischen Gemeindewesens ein solcher Vorfall möglich ist, und wo bleibt da das vielgepriesene ״jüdische Herz?" Doch wenden wir uns ab von diesen traurigen Bildern, denn die Bitterkeit der Gefühle könnte uns leicht zu manchem harten Worte verleiten. Aber Angesichts solcher Thatsachen müssen wir im Interesse unserer Collegen untersuchen, auf welche Weise eine Besserung der Verhältniße herbeigeführt werden kann. Es ist gewiss nicht zu leugnen, dass nicht jede Gemeinde über solch bedeutende Mittel verfügt, dass sie dem ausgedienten' Beamten eine ansehnliche Pension gewähren könnte, aber bei gutem JÜT Anlässlich des neuen Quartals ersuchen mir um umgehende Einsendung des Abonnements.