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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1893-01-11 · Heft 2 (11.1.1893) · p. Seite 7

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
13 (1893)
Issue
Heft 2 (11.1.1893)
Date
1893-01-11
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 2 Desterreichtsch-ungarische Lantoren-Zeitung. Seite 7. Cultusgemeinde-Sprengel int Herzogthum Schlesien. Darnach haben im Herzogthume Ober- und Nieder-Schlesien folgende zehn israelitische Cultusgemeinden zu bestehen: Bielitz, Freistadt, Freiwaldau, Friedeck, Hotzenplotz, Jägerndorf, Skotschau, Teschen, Troppau und Wagstadt. Der israelitischen Cultusgemeinde Friedek wird der Gerichtsbezirk Mistek in Mähren unter gleichzeitiger Ausscheidung desselben aus dem Verbände der israelitischen Cultusgemeinde Mährisch-Ostrau einverleibt. Dagegen wird der Gerichtsbezirk Oderberg der israelitischen Cultusgemeinde Mährisch-Ostrau zugewiesen. Die Eintheilung und Abgrenzung der israelitischen Cultusgemeindesprengel nach Maßgabe dieser Verordnung hat mit 1. März 1893 in Wirksamkeit zu treten. Bis dahin bleibt der der Bestand der bisherigen Cultusverbände aufrecht. Wien. Zum letzten offiziellen Empfangsabende des Bürgeruievsters Dr. Prix, welcher Freitag den 6. Jänner in den Prachtsälen des Rathhauses stattfand, waren auch die Vertreter der Wiener Cultusgemeinde und die beiden Oberrabbiner geladen. Dr. Jellinek und Dr. Güdemann waren am Erscheinen verhindert, Letzterer in Folge schwerer Erkrankung seiner Gattin, die sich einer Operation unterziehen musste. Als Vertreter der türkischen Gemeinde war der zweite Vorsteher, Herr Licco I. Adutt, anwesend. Lemberg. Die Baron Hirsch'sche Stiftung für Galizien und die Bukowina hat im laufenden Jahre zehn Volksschulen errichtet, so dass sie gegenwärtig bereits neunzehn erhält. Die Anzahl der Schüler betrug im Vorjahre 1889 und beträgt gegenwärtig 3335. Außerdem erhält die Stiftung elf Abendschulen mit 689 Schülern. Die Anzahl der übrigen von der Stiftung subventionirten Zöglinge beträgt 400. Es genießen demnach bereits 4424 Zöglinge die Wohlthaten der Baron Hirsch'schen Stiftung. Berlin. Der Vorstand der jüdischen Gemeinde hat mit geringer Majorität den Beschluss gefasst, sich mit einer Petition an den Kaiser um Schutz gegen die antisemitischen Ausschreitungen zu wenden. Zahlreiche angesehene Mitglieder der hiesigen jüdischen Gemeinde haben diesen Plan mißbilligt und die freisinnige Partei, hielt ihn für einen großen Fehler. Die ״Volkszeitung" richtete einen energischen Mahnruf an die jüdische Gemeinde, indem sie sagte: Die Verfassung gewährt den Juden alle staatsbürgerlichen Rechte; was wollen sie also darüber hinaus erbitten? Wollen sie sich etwa persönlich unter den Schutz des Kaisers stellen? Sie haben Rechte und brauchen nicht zu bitten. Es liegen keine An- Zeichen vor, dass die Staatsregierung ihre staatsbürgerlichen Rechte etwa beseitigen wolle. Auch ob eine etwaige Verurtheilung des Antisemitismus durch den Kaiser Erfolg haben würde, ist fraglich. Von den jüdischen Blättern schloß sich namentlich die ״Magdeb. Wochenschrift" dieser Warnung an, die schließlich das Project rückgängig machte. Nach längeren Verhandlungen zwischen dem Vorstande und dem Repräsentanten-Collegium sind beide Körperschäften zu der Einsicht gelangt, die im Wortlaut bereits festgestellt gewesene ״Schutzjuden-Petition" nicht abzusenden, resp. überreichen zu lassen. Wie der ״Berl. Börsen-Cour." berichtet, sind nunmehr die Herren Kommercienräthe Goldberger und Herz, welche nächst dem Justizrath Meyer als die intellectuellen Ur- Heber der.Petitions-Idee gelten, aus dem Vorstande der jüdischen Gemeinde ausgeschieden. Berlin. Ein eigenthümlicher Vorfall passierte, wie die ״Deut. Reichsztg." erfährt, kürzlich in der Synagoge in Sassey. Während des Gebetes am Sabbat betrat plötzlich ein Polizeidiener die Synagoge; ein Synagogen-Vorstandsmitglied gieng auf den Vorbeter zu und ersuchte ihn im Gebete aufzuhören, da der Polizeidiener eine Mittheilung zu machen habe. Dieser forderte hier ״im Namen des Gesetzes" drei der Anwesenden auf, die Synagoge sofort zu verlassen, ihre Bücher mitzunehmen und nicht eher wieder das ״Local" zu betreten, bis ihnen Weiteres mitgetheilt werde. Die Betreffenden leisteten der Aufforderung Folge, woraus der Polizeibeamte sich wieder entfernte. Veranlassung zu der> -außergewöhnlichen Maßregel soll die Weigerung der drei Ausgewiesenen,, zu den Cultuskosten beizutragen, gewesen sein! Magdeburg. Nach einem Berichte der ״Times" werden in der ״Israel. Wochenschr." folgende interessante Einzelheiten über die Hambro-Synagoge in London wiedergegeben: Die Synazöge wurde im Jahre 1736 errichtet und nach ihrem Gründer, Marcus Moses Hamburger aus Hamburg, welcher sie in dem Garten, der an sein auf der Magpye Alley gelegenes Haus stieß, erbauen ließ, benannt. In dem Catalog der englisch-jüdischen Ausstellung sindet sich nur die folgende Bemerkung: ״Die Hambro-Synagoge wurde 1736 gegründet und der Gemeinde im Jahre 1809 von E. P. Salomon, Esq. testamentarisch vermacht. Da die Synagoge heute nicht mehr existirt, würde es für die englisch-jüdische Geschichte von hohem Interesse sein, einen detaillirten Bericht über dieselbe in den jüdischen Blättern zu veröffentlichen, und die Beweise für verschiedene Behauptungen zu erbringen, da die neuesten Forschungen eines Herrn P. L. I., mitgetheilt im ״Jewish Chronicle", Folgendes ermittelt haben, was durchaus keinen Hinweis auf den erwähnten Gründer enthält. Aus dem Testament des Benjamin Jsaac, Kaufmann in Magpye Alley, Fenchurch Street, geboren zu Bonsall in Böhmen, ausgefertigt und genehmigt im Jahre 1790, geht hervor, dass dieser die Synagoge auf dem Grunde seines Gartens in Magpve Allen seinem ältesten Sohne Henry hinterlässt, welchem er auch seinen silbernen Leuchter nebst allen anderen Silbersachen und hebräischen Büchern vermacht, so wie Legate an seinen Capellan (?) und 10 Rabbiner, an arme Juden und Arme aus seiner Pfarrei St. Katharine Coleman, so wie zur Erziehung jüdischer Kinder von 6 bis 13 Jahren. In dem Testamente des Henri Jsaac, Esq. in Magpye Alley, ausgefertigt 1771 und genehmigt 1773, hinterlässt dieser seinem Sohne Jsaac Jsaac seinen kostbaren Mantel, seine silbernen Glocken und sämmtliche Gesetzrollen. Er hinterließ auch bedeutende ländliche Besitzungen nebst Inventar. Aus den Jahren 1708 und 1727 existiren noch verschiedene Gerichtsacten bezüglich des Kaufmanns Benjamin Jsaac in London. Im Jahre 1782 wird ein Rüben Salomons als 6abba (CassiereiO an der Synagoge im Garten der Magpey Alley erwähnt. In demselben Jahre referirt ein anderer Benjamin Jsaac über seinen Großvater, den vorerwähnten Henry Jsaac, der in der Magpey Alley gestorben war und einen Freigarten in Magpey Allen Fenchurch-Street besaß, sowie auch ein ׳ Familiengemälde, welches sich an diesem Platze befand und als Familienerbstück galt. Dieser Henry Jsaac vermachte 100 Lstrl. an die Armen von St. Catherine Coleman, welche die Gab bas der Synagoge in der Schuhmachergasse nach Gutdünken vertheilen konnten. Dieser Synagoge vermachte er ebenfalls 100 Lstrl. Tilsit. Nach einer Meldung des ״Jeschurun" wurde der Gemeinderath in Kördorf durch eine behördliche Maßnahme gezwungen, der dortigen israelitischen Gemeinde ein Local zur Ertheilung des Religionsunterrichtes zur Verfügung zu stellen. Das diesbezügliche Ministerialrescript lautet: ״Der jüdische Religionsunterricht gehört zu den obligatorischen Unterrichtsgegenständen, und ist von dem betreffenden jüdischen Religionslehrer ... zu ertheilen. Ist es auch den Juden zu überlassen, für die zur Ertheilung des jüdischen Religionsunterrichtes geeignete Persönlichkeiten selbst zu sorgen, so kann doch darüber hinaus die Beschaffung eines Unterrichtslocales von ihnen nicht verlangt werden. Der zufällige Besitz eines zur Ertheilung des Unterrichts geeigneten Locals seitens der jüdischen Gemeinde kann an den bestehenden Rechten und Verpflichtungen nichts ändern. Wenn die Schulzimmer im dem Schulgebäude anderweitig so sehr in Anspruch genommen sind, dass es unthunlich ist, eines derselben für einige Stunden wöchentlich zur Verfügung zu stellen, so wird es nicht schwer fallen, die gegenwärtigen Einrichtungen so abzuändern, dass den begründeten Ansprüchen der Jugend genügt werden kann. Ebenso wenig darf auf die Verbindung des jüd. Religionsunterrichtes mit dem in der hebräischen Sprache Gewicht gelegt werden, da hierdurch allein der erstere nichts seines Charakters als eines Elementarlehr-Gegenstandes entkleidet wird. Mailand- Die hiesige jüdische Gemeinde, die sich sehr vergrößert, hat jüngst eine neue und prachtvolle Synagoge eingeweiht. Das Grundcapital wurde durch ein Legat Ottolenghi von 200,000 Fr. gelegt, wozu die Gemeinde ein gleiches Capital aufbrachte. Auch der neue Oberrabbiner, Alexander da Fano, bisher in Corfu, wurde bei dieser Gelegenheit in sein Amt eingesührt.

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