Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 13 (1893)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1893)
- Date
- 1893-01-01
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 Oesterreichisch-ungarische Lantoren-Zeitung. Nr. 1. der festen Ueberzeugung sind, dass wir ihren Interessen besser als jedes andere Organ dienen können, und weil nicht leere Worte, sondern Thatsachen hiefür Zeugenschaft abgeben. Zum Schluffe müssen wir noch auf ein altes Ammenmärchen zurückkommen, das jedesmal aufgetischt wird, wenn wir die Cantoren Ungarns zu engerem Anschlüsse an den österreichischungarischen Cantoren-Verein auffordern. Da heißt es: ״Es ist einem ungarischen Staatsbürger gesetzlich verboten, einem Vereine sich anzuschließen, der im Auslande wirkt und dort seinen Sitz hat." Wer dies ohne Einschränkung behauptet, begeht wissentlich oder unwissentlich eine Unwahrheit, denn sowohl der österreichischungarische Cantoren-Verein, als auch andere Vereine, wie z. B. der österreichisch-ungarische Beamten-Verein u. A. haben die statutarische, gesetzlich sanctionirte Berechtigung, Mitglieder in Ungarn zu werben, und" die österreichische Negierung würde sicherlich, wenn dies nicht statthaft wäre, einen solchen Passus in den Statuten nicht genehmigen. Das Verbot gilt nur für politische Vereine, nicht aber für humanitäre, und darum kann jeder Cantor oder Vorbeter in Ungarn, ohne eine Gesetzesverletzung zu begehen, Mitglied des österreichisch-ungarischen Cantoren-Vereines werden, und die es bisher sind, können es getrost auch ferner bleiben. Es wäre uns niemals eingefallen, die Collegen in Ungarn so direkt zum Beitritt zu unserem Vereine aufzufordem, da wir den Bestand des ungarischen Cultusbeamten-Vereines jederzeit geachtet haben, aber da uns eine Verführung zu gesetzwidriger Handlung und absichtliche Täuschung armer, unwissender Collegen vorgeworfen wird, müssen wir dieses lügenhafte Gewebe durch eine offene Erklärung zerstören. Im Allgemeinen ist die Art der Polemik, wie sie da in der Schlussnummer des ״Eultusbeamten" gegen uns. geführt wird/ eine so persönliche, dass wir zu delicat sind, auf dieselbe in allen Punkten eingehend zu erwidern, und am wenigsten werden wir dies thun, wenn dem Herausgeber der Cantoren-Zeitung der Vorwurf gemacht wird, dass er sich zunächst von geschäftlichen Nücksichten leiten lässt. Mit stolzem Hinblicke auf unsere mehr als zwölfjährige publicistische Thätigkeit, die stets dem Wohle unserer Standesgenoffen gewidmet war, können wir getrost behaupten: die Achtung, welche die Cantoren-Zeitung und deren Herausgeber in der gesammten Collegenschast genießt, ist zu groß, als dass ein solcher Anwurf ihr abträglich sein könnte. Zur Grgcifrage. In meiner Artikelserie ״Ein Beitrag zur Klärung der Frage der trationellen Tonarten", habe ich unter vielen anderen, das jüdische Eantorat berührenden Fragen auch die sogenannte Orgelfrage einer ausführlichen Besprechung unterzogen und bin darin zu dem Resultate gelangt, dass die Orgel für die Synagoge absolu! unzulässig ist. Meine diesbezüglichen Auslassungen hat sich auch der Herr College Rüben st ein in Kuttenberg so sehr zu Herzen genommen, dass er in furchtbarer Gemüthsverfaffung und Sinnesverwirrung sich immer von bösen Träumen und Geistercrscheinungen verfolgt und geplagt sah, die ihren Abschluss darin fanden, dass er am Ende derselben nicht aus dem Himmel, sondem - aus dem Bette fiel. Er versuchte es noch sich zu bemeistern und seine Missstimmung im kräftigen und zugleich tröstenden ״Pilsner" zu betäuben. Aber was half es? Seine wilde Phantasie wurde dadurch nur nvch mehr aufgeregt und die schauerlichen Gestalten nahmen an Leben und Wirklichkeit immer zu. Zn solch' bedauerlichem Zustande bekam altes, abgebrauchtes Orgelgerippe Beine und Füße und hüpfte weidlich vor ihm im Hellem Mondenscheine, und abgenutzte Orgelpfeifen bliesen aus dem letzten Loche die lustigen Melodien dazu. Da öffnete auch ein verschrobenes, abgedroschenes Harmonium, wie einst der Esel Bileams, seinen Mund, um aus der ״Schule" zu plaudern und sein in der Neformsynagoge während dreijähriger Dienstzeit ausgestandenes Martyrium der mittlerweile erschienenen ״Orgelkönigin" vorzuklagen. Und so in Rede und Widerrede zwischen der Königin Orgel und der Magd-Harmonium, in welches Gespräch sich auch der Herr Traumbefallene (als Jude) nicht ungestraft mischt, indem alle alten, juxtreibenden Register auf ihn einhauen und ihm das bischen Leben ausblasen wollten, ist auch die Sprache auf mich und meine betreffenden Ausführungen gekommen. Gegen letztere entspinnt sich eine sein sollende Widerlegung, welche an Spott und Galle nichts zu wünschen übrig lässt und Hauptsächlich darauf ausgeht, mich einzuschüchtern und mundtodt zu machen. Ich habe bisher dazu beharrlich geschwiegen, nicht etwa weil ich darauf nichts zu erwidern wusste, sondern eö geschah nur deshalb, weil ich durch Krankheiten und sonstige Unfälle in meiner Familie zu anhaltendem Schweigen verurtheilt war. Die Wahrheit zu sagen, hätte ich mich auch sonst mit der Antwort nicht sehr beeilt, da doch feuilletonistische Phantasiebilder und Plaudereien nicht ernst zu nehmen sind und alles, was in einer solchen Anwandlung vorgebracht wird, einer eigentlichen Erwiderung nicht bedarf. Aber die Sache selbst ist eine so ernste und wichtige und die Orgelfrage in vielen Gemeinden eine so brennende, dass wir befürchten müssen, unsere Gegner könnten — bei völligem Stillschweigen unsererseits —aus den dortigen scheinbaren . Argumenten für ihrelReformsucht nur Kapital schlagen, während unsere Freunde und Gesinnungsgenossen in ihrer Ueberzeugung erschüttert und wankend gemacht würden. Aus diesem Grunde allein will ich mein Stillschweigen brechen und auf die Betrachtungen des Herrn Collegen Nübenstein in Nachfolgendem antworten. Und uun wollen wir Nummer für Nummer durchgehen und die vorgebrachten Gründe auf ihre Berechtigung prüfen. So bekennen wir denn auch gleich, dass, wie jeder Traum etwas Wahres und Wirkliches in sich birgt, auch die Orgelkönigin darin vollkommen Recht hat, wenn sie bei der Erwähnung des Obercantors mit gerechter Entrüstung den Einwurf macht: ״Ei was! Ein Obercantor? Meister Bach nannte sich mit Stolz nur Cantor!" Mögen sich Diejenigen das wohl merken, die mit dieser Würde und diesem Titel so viel prunken und mit Zähigkeit sich daran festklammern. Und in der That, mit welcher Berechtigung wol kann sich ein jüdischer Cantor das stolze Prädikat ״Obercantor" beilegen? Etwa darum, weil neben ihm vielleicht noch ein Cantor in der Gemeinde existirt? Das allein ist noch kein Grund dafür, sich mit dem Glorienschein des ״Ober" zu umgeben und den Nebencollegen stillschweigend damit zum ״Unter" herabzusetzen. Ueberdies involvirt ja das Adjektiv ״Ober" irgend eine Macht- Vollkommenheit und Befugnis zum Befehlen und Gebieten, über solche, die zu dem Inhaber desselben in untergeordnetem Verhältnis stehen. Ueber wem nun steht dex Obercantor, dass er ihm Befehle irgend welcher Art zu ertheilen hätte? Doch nicht etwa dem Untercantor, denn beide sind sie gleich dem Vorstande subordinirt, von welchem sie gleichmäßig ihre Anordnungen empfangen, die sie pflichtgemäß ausführen müssen. Und wegen des bischen ״musikalischer Bildung" mehr mögen sie sich an dem berühmten Cantor der Thomasschule in Leipzig ein leuchtendes Beispiel nehmen, an dem ״Meister aller Meister", wie ihn Mozart, Beet-