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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1892-09-01 · Heft 22 (1.9.1892) · page 1

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
12 (1892)
Issue
Heft 22 (1.9.1892)
Date
1892-09-01
Page
– (sequence 1)
Language
German
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j Pränumerations-Preis. ^ürCantoren n.Cnltusbeamte in Oesterreich-Ungarn Ganzjährig . . . . . fl. 4.— Halbjährig ..... fl. 2.— FiirCantore» u.Cultnsbeamte im SluSland Ganzjährig.8 Marf oder 4 Rubel.! Kiir Private nnd Institute j Ganzjährig . . . . . fl. 6 — Oesterreichisch-ungarische M Central-Organ für die Interessen der Cantoren und Cultnsbeämten. Gr sch t\ nt jeden z ehn 1 en Tag. Begründer: Obercantor ^aead Lausr. Zeitung B Aedaction UNd Administration Wie« ll. Novnrngajse Nr. 27. Inserate werden billigst berechnet. Mai.nscripte werden nicht retournirt. Abonnements- «. Jnfertionsbetrage find in Wien zahlbar. Men. 1. September 1892. 12. Jahrgang. Kr. 22 ^Men, 1 September. Unsere Ausführungen an leitender Stelle in Nr. 21 der Cantoren-Zeitung erhalten eine erfreuliche Bestätigung durch eine. Nachricht aus Brünn, welche dahin geht, dass die an den Cantor gestellte Anforderung der österreichischen Staatsbürgerschaft..in dem auf Anregung des Curatoriums des^mahr.-jüdischenLandesmaffafondes veröffentlichten Entwürfe des Statutenabschnittes von den Religionsdienern eine nothgedrungene ist, da die mäh-׳= rische Statt Halterei, beziehungsweise der Herr Cultusminister die Cantoren zu den ״Religionsdienern" zählt und somit auch für dieselben das Postulat des § 10 des Gesetzes vom 20. März 1890 aufstellt. Die Gründe, welche von verschiedenen Seiten gegen diese Forderung angeführt wurden, bestimmten anfangs das Curatorium -- ״wiewohl mit Rücksicht auf die Standesehre der Cantoren mit innerem Widerstreben, jedoch der äußeren Noth gehorchend", bemerkt hiezu der Berichterstatter — zu dem dem Vorschläge, nur die Rabbiner und nicht auch die Cantoren als Neligionsdiener zu bezeichnen; allein vergebens, denn die Behörde hielt an ihrer Ansicht fest und wollte sich von derselben durch keinerlei Einwände abbringen lassen. Mit freudiger Genugthuung constatiren wir diese Thatsache, welche vielleicht dem Einzelnen manche vorübergehende Unannehmlichtest bereiten kann, jedoch dem gesammten Cantorenstande jene staatliche Anerkennung bringt, welche er lange Zeit vergeblich angestrebt hat. In Anbetracht dieser Errungenschaft ist die Forderung der österreichischen Staatsangehörigkeit ein geringes Opfer, und wir müssen sämmtlichen Collegen, die in Oesterreich fungiren und einem anderen Unterthanenverbande angehören, es auf das Angelegentlichste empfehlen, die österreichische Staatsbürgerschaft baldigst zu erwirken. Auch in Deutschland wird seit Jahren schon von den Behörden an dem Grundsätze festgehalten, dass die jüdischen Cultusfunctionäre, die aus dem Auslande berufen werden, sich naturalisiren lassen müssen, und es fällt Niemandem mehr ein, hierin eine unberechtigte Forderung zu erblicken. Jedoch wünschen und hoffen wir, dass es nicht auch bei uns zu jenen, sowohl vom jüdischen als vom collegialen Standpunkte verdammenswerthen Dissonanzen zwischen naturalisirten und eingeborenen Eultusbeamten י— gleichviel ob Rabbiner oder Cantoren — kommen wird, wie sie leider in Deutschland noch immer zu Tage treten. An einem solch' bedauerlichen Vorfall knüpfte sich jüngst in der ״Allg. Ztg. - d^.Zud." eine int Nachfolgenden von uns wiedergegebene Discussion, welche umso lehrreicher ist, als sie eine treffliche Charakterisirung der misslichen Gemeindeverhältniße in Deutschland bietet: ״In verschiedenen jüdischen Blättern lesen wir die folgende ziemlich gleichlautende Notiz aus Altona: Die Herren Hermann Heymann und Mathias Wetzlar haben als Delegirte der Gemeinde beim Minister des Innern Audienz genommen und die Bitte vorgetragen, die Regierung wolle die mit überwiegender Majorität vollzogene Wahl des Dr. Rosenfeld aus OroshLza zum Oberrabbiner bestätigen. Der Minister erwiderte den Herren, dass siebenundsechzig Reichsangehörige, zum Theil stellenlose, zum Theil in kleineren Stellen sich befindende jüdische Beamte, sich mit der dringenden Bitte an ihn gewandt hätten, fortab der Wahl eines Ausländers zum Rabbiner die Bestättgung zu versagen. Jndefs wolle der Minister die Altonaer Angelegenheit nochmals in wolwollende Erwägung ziehen. So weit die Notiz. Wir gestehen offen, dass wir erst genaue Informationen eingezogen haben, ehe wir dieser Nachricht irgend welche Glaubwürdigkeit beimessen konnten. Wir hielten es eben für unmöglich, dass sich in unserem Lager siebenundsechzig Menschen befänden, die einer solchen Handlung, fähig wären. Mit tiefer Wehmuth gestehen wir es heute ein, dass wir uns bitter getäuscht haben. Aber wir meinen, dass alle betheiligten Factoren nicht ruhen und nicht rasten sollten, bis sie die Namen dieser siebenundsechzig braven Knaben erfahren haben. Wir meinen ferner, dass dies auf legalem Wege nicht allzu schwer zu erreichen sein würde. Wir meinen aber auch endlich, dass das Resuttat sodann nur ein negatives sein würde. Denn wir sind fest überzeugt, dass kein einziger dieser siebenundsechzig Biedermänner auch nur einen halbwegs bekannten oder achtungswerthen Namen trägt.

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