Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 12 (1892)
- Issue
- Heft 10 (1.4.1892)
- Date
- 1892-04-01
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Oesterreichisch-ungarische Gantoren m Pränumeratioils-Preis. FürCantoren u.Cultusbeamte ' in Oesterreich-Ungarn Ganzjährig ..... fl. 4.— Halbjährig ..... fl. 2.— FürCantoren »,Cultusbeanite im Ausland G., . ..j . . . . 8 Mark oder 4 Rubel. Uvate und Jnstitntc ^G^W״r/g . . . - . . fl. 6 — Ts. für die Interessen Per Cantoren und Cultusbeainten. Aedaction und Administration Wien II. NovaragssieNr.27. Erscheint jeden zehnten Tag. Ins er »te werden billigst berechnet. Manuscripte werden nicht retournirt. Begründer: Obercanfor Jacob Bauer. Abonnementsu. Jnsertionsbetrüge sind in Wien zahlbar. Ur. 10 Mien> 1. April 1892. 12. Jahrgang. ränumeratioilS-Hiirtaöung. Indem wir am Beginne des II. Quartals die geehrten Herren Abonnenten zur Erneuerung des Abonnements auf die ,HesterreichW-iingarische Aa«toren-Keitn«g" ergebenst einladen, ersuchen wir um pünktliche Einsendung des Pränumerations-Betrages. A)ir hoffen, dass jeder Eollege in den nächsten Tagen seine Pflicht dem Fachblatte gogenüber erfüllen wird. Die Administration der Österreich.-ungar. Eantoren-Zeitung. Ueder Chorgesang in der Synagoge. Von M. T i n t n e r, Cantor und Lehrer in Bnnzlau (Prcnß.-Schlesien.) II?) Gesang und Musik fanden stets eine Pflegestätte in Israel. Dieser ideale Zug machte sich von der ältesten Zeit — und selbst im schmachvollen Mittelalter bis zur Gegenwart auch in dem traditionellen Synagogengesang geltend. Darum sei es eine unermüdliche Pflicht, den zukünftigen Cantoren eine schülgerechte Ausbildung angedeihen zu lassen. Der Cantor sei nicht׳ nur Sänger, sondern zuvörderst Chasan, der die Liturgie vollständig in Wort und That beherrscht. Liturgie konunt aus dem Griechischen und ist die Wissenschaft, welche sich mit den Grundsätzen für die Ordnung und Verwaltung des (isr.) Kultus und der damit zusammenhängenden gottesdienstlichen Handlungen beschäftigt, im engern Sinne jedoch das Priesteramt und der Gottesdienst. Unsere Liturgie beschränkt sich auf Gebet, Schriftvorlesung und Gesang, verbunden mit einzelnen Ceremonien. Wenden wir jetzt unseren Blick von dem rein liturgischen Gebiet auf das musikalische, so betrifft dieses vor allen Dingen den Synagogengesang. Derselbe war von jeher Einzel-Gemeinde- *) S. Nr. 2 österr.-ung. Cant.-Ztg., Jahrg. 1892. und Chorgesang, indem im Tempel zu Jerusalem ein eigener Sängerchor thätig war, der die Psalmen anstimmte, ' worauf hie und da die Gemeinde erwidernd oder abschließend, antwartete. Mit der Zerstreuung unseres Volkes artete abxr diesi geregelte Liturgie ins Rohe aus; wenn auch zuweilen ein Chasan, Sänger und Bass auftrat, nach deren Ansicht'der Musik Rechnung getragen wurde. Der Gemeindegesang wurde durch die Reihe der Jahrhunderte immer mehr verdrängt und diesen ^nannten-Sängern ausschließlich zugewresen; nur einzelne Responsorien blieben im wilden Chaos der Gemeinde übrig. Doch der bessere Geist ließ uns fromme, kunstsinnige Sänger erstehen, die aus den überkommenen traditionellen Liedern und Gesängen unter schweren Kämpfen und Anfeindungen das Beste sichteten, neue Weisen schufen, liturgische Stücke in Liedform brachten und auf diese Weise Gemeinde- und Chorgesang zu Ehren und zur Einheit einigermaßen brachten. Alle profanen Melodien wurden durch gebildete Vorstände beim Gottesdienste untersagt, die Beisänger, welche den Vorsänger mit Gesang begleiteten, abgeschafft und so der Tempel von den ״Götzen" wieder gereinigt. Ma'ches Gute wurde geschaffen, aber auch Wucherungen sah man in verschiedenen Landen aufgehen. Man fieng an, den Sologesang mit der Arie und noch andere Artendes Kunstgesanges in dramatischem Wechsel mit dom Kunstgesange zu verbinden und so abschweifend der weltlichen Musik sich zuzuwenden. Diese Verweltlichung nahm in raschester Weise zu, bis zur Berpflanznng der o per haften Musik in die Synagoge, die noch in verschiedenen Gemeinden zum Nachtheil des Gottesdienstes in schönster Blüthe steht. Der Gemeindegesang ist erschlafft, der Chorgesang ist verweltlicht. Unsere Ausgabe ist es aber, beide, den Gemeindewie den Chorgesang, zu ihrer religiösen Reinheit und Lebendigkeit zurückzusühren und zwischen ihnen eine erbauliche Vereinigung herzustellen. Dies kann nur geschehen durch die Erfüllung folgender Bedingungen: 1. Der Chor darf nicht an die Stelle der Gemeinde treten, indem er die derselben ungehörigen Stücke übernimmt. Was Siddur unb Machsor anordnet, muß bestehen bleiben.