Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 12 (1892)
- Issue
- Heft 6 (21.2.1892)
- Date
- 1892-02-21
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
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6. Besterreichisch-ungarische Canloren-Zeitung. Seite 7 Kleine Chronik. Wien. Der Minister für Cultus und Unterricht handle nachstehende Verordnung, betreffend das für das, Amt eines Rabbiners erforderliche Mast allgemeiner Bildung erlassen: Auf Grundlage des § 11, Alinea.4 des. Gesetzes vom 21. März 1890, N.-G.-Bl. Nr. 57, finde ich zu verordnen, Wik folgt: 1. Die Candidaten für das Amt eines Rabbiners in Niederösterreich haben in Beziehung auf ihre allgemeine Bildüng nachzuweisen, dass sie zum mindesten das Obergymnasium vollständig mit gutem Erfolge zurückgelegt haben. 2. Den gegenwärtig in Niederösterreich fnngirenden Rabbiner, welche als solche bereits vor dem Tage der Kundmachung des citirten Gesetzes, das ist vor dem 15. April 1890, bestellt waren und deren Bestellung in der Eigenschaft als Rabbiner der staatlichen Cultusbehörde zur Anzeige gebracht und von dieser Behörde ohne Einsprache zur Kenntnis genommen wurde, wird in Anwendung des vorletzten Alinea des § 11 des citirten Gesetzes die im Absätze 1 dieser Verordnung erlassene Nach- Weisung erlassen. .. . 3. Dagegen haben alle übrigen, gegenwärtig angestellten Cultusfunctionäre, welche, sei es unter dem Titel von Rabbinern, sei es unter welchen immer anderen Titeln selbstständig Rabbinatsfunctionen ausüben — im Falle sie als Rabbiner in Niederösterreich weiter fungiren wollen — binnen sechs Monaten vom Tage der Kundmachung der vorliegenden Verordnung im Landesgesetzblatte für Niederösterreich, die oberwähnte Nach- Weisung über die erlangte allgemeine Bildung beizubringen, es sei denn, dass ihnen über ihr diesbezügliches Einschreiten diese Nachweisnng vom Cultusminister erlassen wird, Gautsch ni. p. Wndapest. Kann ein jüdischer Vater verpflichtet werden, sein Kind der mittlerweile Christin gewordenen Mutter zu überlassen? Mit dieser Frage beschäftigte sich jüngst — wie ״Ugyvedek Lapja“ meldet — die königlich ungarische Curie. Der Sachverhalt ist der folgende:. Salomon Steinberger strengte gegen seine gewesene Ehegattin, Frau Paul Schmidt geborene Rosalia Huss, einen Process wegen Ungiltigkeits-Erklärung eines zwischen ihnen abgeschlossenen Vertrages, resp. wegen Zurückgabe der Tochter der Beiden zur Erziehung und Erhaltung an den Vater beim Szolnoker kön. Gerichtshof an. In der Klage führt Steinberger an, seine Frau sei von ihm rechtsgiltig geschieden; mittlerweile sei sie zum römisch-katholischen Glauben übergetreten und lasse das minderjährige Kind nicht nach den Satzungen der jüdischen, sondern nach denen der christlichen Religion erziehen. Der Gerichtshof wies das Begehren des Klägers zurück, da der fragliche Vertrag die Bestimmung nicht enthalte, nach welcher Religion die Tochter erzogen werden solle:. Den Umstand aber, dass die Geklagte ihr Kind nicht anständig erhalten und erziehen würde, was im Vertrag als Bedingung aufgestellt wurde, behauptet auch Kläger nicht. Die Erziehung des Kindes im christlichen Glauben könne nicht als Vertragsbruch gelten. Die kön. Tafel bestätigte den Beschluss der ersten Instanz mit dem Bedeuten, dass der Umstand, dass das Kind bei einer christlichen Mutter sich befindet, kein Hindernis dafür bildet, dieses Kind in jener Religion erziehen zu lassen, zu der es gesetzlich gehört. Die kön. Curie bestätigte in ihrer am 20. Januar stattgehabten Sitzung dieses Urtheil der unteren Instanzen. Werkin. Für die. aus -Moskau ausgewiesenen Juden sind -drei Termine festgesetzt, an welchen sie die Stadt unbedingt -verlaffen müssen. Für den größeren, ärmeren Theil war der 26. Januar hiezu bestimmt, während die Bevorzugteren, welche lim Stande waren, rechtzeitig die Beamten mit größeren Geld--״!summen weich zu machen, am 26. April bezw. 26. Juli abkreisen müssen. Das Elend und der Jammer, der sich an diesem!Tage zeigte, ist unbeschreiblich, und die Polizei gieng gegen die!unglücklichen Auswanderer mit unerhörter Grausamleit vor. Der!Korrespondent des ״Berl. Tagbl." berichtet folgendes: Ich be-!gab mich, absichtlich gestern gegen Abend nach dem am Ende ^der Stadt liegenden Brester Bahnhof, um nachmals mit anzusehen, was Vorgehen würde. Doch das, was ich sah, spottet aller Beschreibung. Es war. herzzereißend, das Weinen der Kinder und Mütter zu vernehmen, die mit Gewalt aus den Wohnungen herausgeschleppt und gezwungen wurden, eine Reise in's Ungewisse zu unternehmen und dieie Reise anzutreten bei einer Kälte von siebenundzwanzig Grad Reaümur, wie sie gestern ,.. Abend in Moskau herrschte! Mich schaudert es, daran zu denken, dass diese unglücklichen Familien, vorige Nacht' in den Waggons 3. Classe der Brester Bahn gereist, wo wir Nachts - in der Stadt eine Kälte von 35^ R., in der Umgegend-Mos- 1 fau§ öon 38° R. — sage und schreibe: achtunddreistig Grad. Reaumur! — zu constatiren hatten. Dazu kommt, dass die: Wagen 3. Classe der Brester Bahn äußerst mangelhaft sind, oft sind sie gar nicht geheizt; mit jedem Aufmachen einer Thüre (die Wagen sind ״durchgehend" gebaut) tritt ein eisiger Zugwind hinein — man muß sich einen solchen Wagen״ nachdem, er einige Stunden unterwegs gewesen, ansehen, um eine Ähnung zu bekommen von dem, was Namentlich Frauen und Kinder bei einer solchen Kälte auszustehen haben; man findet nicht nur die Fenster, sondern auch die Wände, die Oberlage, ja so- ' gar die Lehnen der Bänke mit einer 2 —3 Zoll dicken Eis- und Schneekruste bedeckt. Der Andrang zur Abreise gestern Abend war so groß, dass eine Stünde vor Abgang des Zuges bereits 350 Billets für Erwachsene vom Hilfscomilv vertheiltwaren; die Zahl der mit eigenem Reisegelde Fahrenden lasst sich gar nicht constatiren. Der 7 Uhr-Zug erwies sich, zu schwach, um alle Passagiere aufzunehmen, und der Rest, darunter allein 50 Personen, die Freibillets hatten, müsste Zurückbleiben, um mit dem gemischten Zuge, der erst um . 11 Uhr Nachts und. nur bis Smolensk geht, wegtransportirt zu werden. In Smolensk werden dieselben 22 Stunden bis zur Weiterbeförderung nach Polen warten müssen. St. Gallen. Der hiesige Gesangsverein ״Frohsinn", einer der hervorragendsten Gesangsvereine der Schweiz, hat in seiner jüngst abgehaltenen Versammlung nach warmer Befürwortung des Dirigenten beschlossen, das neueste Opus des Herrn Cantor Osias Hoch glück ״Gebet der Auswanderer" demnächst zur Aufführung zu bringen. Eingesendet. Lübliche Redaction! Ich bitte um Aufnahne nachstehender Zeilen: ״Hier stehe ich, ich kann nicht anders״ Gott helfe mir! Amen." . (Martin Luther.) Der Zweck dieser Zeilen ist nicht, meine gemachte Behauptung, dass der Unterricht in der jüdischen Religion, in vielen Schulen auf dem Lande ungenügend ist, zu widerrufen, oder pater peccavi zu bekennen, sondern mein inniges und aufrichtiges Bedauern auszudrücken, dass,, es. dem Herrn Rabbiner Th. in S. beliebte, in der israelitischen Gemeinde- ”, Zeitung eine schärfere Tonart gegen mich anzuschlagen und mir so sarkastisch und ironisch zu antworten. Ich kann unmöglich annehmen, dass der Herr. Rabbiner dem Grundsätze huldigt: der Zweck heiligt die Mittel, , noch viel weniger darf und kann ich hier bei ihm anwenden : Le style c’est rhomme. Wegen dieser unliebsamen Polemik, die solche unvorhergesehene Dimensionen angenommen hat, wird sich für die Zukunft wohlweislich die. schöne. Lehre merken: ״S’jak lechochme schtike“, der im 72. Lebensjahre stehende k. k. Postmeister D. M. Möller. - Anerkennungsschreiben an Herrn Josef Steiner, Conditor in Wien. ״Euer Wohlgeboren! Es gereicht mir zur besonderen Ehre, Euer Wohlgeboren bekannt zu geben, starken Husten, sowie Kehlkopf-VerschleimünU leide. JchbenüM darum die von Ihnen neu erfundenen ״Pectoral-Pastillen" und fand durch sie die größte״/ Erleichterung, so dass ich selbe Jedermann bestens empfehlen kann. Zeichne^ mit Sängergruß Carl Maschek, Tenorfanger und Schriftführer int; Männergesangverin ״Sirene". יי יי •י : ־ ' Wer jene« Herren Abonnenten, welche das Kbonne^ ment für das kaufende Hnartal bis 1. Zllarz picht be׳ glichen Haben sollten, werden wir den AbonnementsvetraK auf ihre eigenen Koste« pr. Wost^anflrag ein׳! Heben kaffe«. Z I c