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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1891-06-11 · Heft 15 (11.6.1891) · page 1

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
11 (1891)
Issue
Heft 15 (11.6.1891)
Date
1891-06-11
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Oesterreichisch-ungarische Canioren - Zeitun Central-Oigan Pränumerations-Preis. Kür Kantoren und KnttusSeamte in Keflerreich-Angarn Ganzjährig . . . . .st. 4.— Halbjährig ..... fl. 2.— Kür Kantoren und Kuttnsveamte im Anskknd Ganzjährig.8 Mark oder 4 Rubel. Kür private und Institute Ganzjährig.fl. 6.— für die Interessen der Hnntoren und HultnsbeMten. Er setz eint jeden zehnten Tag. Lea r.ü liier: Obercantor Jacob Bauer. Wedaclion und Abmiuiftration Wien II. Novaragaffe Nr. 27. 111 f c t * t e werden billigst berechnet. Manuscripte werüen nicht retournirt. Adonnements- und Znfertions- Selräge find in Me» za-kdar. Nr. 15. Wien, 11. Juni 1891 11. Jahrgang. Die Vereinigung -er israelitischen Cnllnsgemeinden in Grsß-Wien. Die Schaffung Groß-Wiens, respective die soeben durchgeführte Vereinigung der Vororte mit den alten zehn Bezirken, hat eine für die Wiener Judenschaft höchst bedeutsame Consequenz nach sich gezogen. Außer der Wiener Cultusgemeinde bestehen nämlichin Wien noch vier Cultusgemeinden^ und. zwar - Die türkische Jsraeliten-Gemeinde, die Cultusgemeinde in Sechshaus, die Cultusgemeinde in Hernals und die Cultusgemeinde in Währing. Das Gesetz vom 21. März 1890, ״zur Regelung der äußeren Rechtsverhältniße der israelitischen Religions- Genossenschaft", hat nun den Grundsatz ausgesprochen, dass auf einem Gemeinde - Territorium nur eine einzige Cultusgemeinde bestehen könne, und demgemäß ergab sich die Nothwendigkeit, sämmtliche in Groß-Wien bestehenden Cultusgemeinden zu einer einzigen zu vereinigen. Zur Anbahnung und Durchführung dieser gesetzlichen Bestimmüng wurde von der Regierung eine Enquete einberufen, welche Donnerstag den 4. Juni in der niederösterreichischen Statthalterei stattsand. An derselben nahmen Theil.׳ Der Statthalterei - Vicepräsident R. v. Pfersmann als Vorsitzender, Statthaltereirath Baron Marx als Referent, die Vertreter der Cultusgemeinde in Wien, die Herren Wilhelm R. v. Gutmann, kaiserlicher .Rath Klinger, Gustav Simon und Dr. Alfred Stern; für die Cultusgemeinde in Sechshaus die Herren Gottlieb Taussig und Wilhelm Pollak; für Währing Emanuel Hofmann und Eduard Berger undffür Hernals S. Rosner und^Dr. Weiner. Nach Eröffnung der Berathungen wurde von dem Refereuten, Baron Marx, bekanntgegeben, dass die seit 160 Jahren in Wien bestehende türkische israelitische Cultusgemeinde sich dahin ausgesprochen habe, ihre Selbstständigkeit beizubehalten und sich mit einer neu zu constituirenden Wiener Cultusgemeinde nicht zu vereinigen. Sie begründe ihr Recht auf Beibehaltung ihrer Selbstständigkeit durch mehrfache internationale Verträge, so auf den Passaröwitzer, den Sistowaer Frieden, ferner dadurch, dass ihr Statut stets von der türkischen Botschaft genehmigt wurde, dass sie ferner eine eigene Matrikelführung habe, ihre eigenen religiösen Wohlthätigkeits-Anstalten besitze und erhalte, und dass auch die Formen des Sephardischen Cultus von anderen Cultussormen wesentlich abweichen. Nichtsdestoweniger meint der Referent, dass, nachdem im Sinne des §. 2 des Reichsgesetzes vom 21. März 1890 ״in demselben Gebiete nur eine Cultusgemeinde bestehen könne", die türkische Cultusgemeinde als solche zu bestehen aufhören, in die Wiener Cultusgemeinde übergehen müsse und sich allenfalls nur als ein Bethausverein constituiren könne. Er lade die Vertreter der Wiener Cultusgemeinde ein, diesfalls mit den Vertretern der Türkengemeinde in Verhandlungen zu treten. Hierauf wurde von den Vertretern der Wiener Cultusgemeinde bemerkt, dass derartige Verhandlungen bereits eingeleitet worden seien, aber zu keinem Resultate geführt haben, dass auch von den neuen Verhandlungen kein Erfolg zu erwarten sei, da auch die Vorstände der Wiener Cultusgemeinde durchaus nicht das Verlangen haben, die ältere, seit 160 Jahren in Wien bestehende türkische Jsraeliten-Gemeinde in ihrem Bestände alteriren oder in den größeren Verband einer neuen Wiener israelitischen Cultusgemeinde einverleiben zu wollen. Nichtsdestoweniger werde der Vorstand dem Wunsche der Regierung Nachkommen, mit den Repräsentanten der Türkengemeinde neuerlich zusammentreten und diesen die eben ausgesprocheneu Anschauungen mittheilen. Von dem Referenten wurde darauf hingewiesen, dass derzeit in den bisherigen Bezirken Wiens 99.800 Israeliten vereinigt zu einer Cultusgemeinde, in den neuen Bezirken Wiens 18.700 Israeliten wohnen, dass es sich nicht empfehle, den dermäligen Bestand von drei selbstständigen Cultusgemeinden blos für die letzteren beizubehalten, vielmehr die Vereinigung zu einer Cultusgemeinde angezeigt erscheine. Es sei der Wunsch des Herrn Statthalters, dass die Grenzen der neu zu constituirenden Cultusgemeinde sich mit der neuen politischen Grenze Wiens decken, dass in Wien nur eine israelitische Cultusgemeinde bestehe. Nachdem die Vertreter der vorortlichen Gemeinden sich dieser Anschauung anschlofsen, erklärten auch die Vertreter der Wiener Gemeinde sich hiemit im Principe einverstanden, jedoch mit dem Vorbehalte, dass durch Genehmigung des von ihnen vorgelegten neuen Statuten - Entwurfes der neuen Gemeinde die Möglichkeit gewährt werde, die erforderlichen bedeutenden Geldmittel zu beschaffen.;״! s.;i f;; ׳:׳% ■■?:׳ ":׳ ן $׳i: i1■ :׳, $ rj־׳

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