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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1891-03-21 · Heft 9 (21.3.1891) · page 1

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
11 (1891)
Issue
Heft 9 (21.3.1891)
Date
1891-03-21
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Oesterreichisch-ungarische Central-Oigan. Pränumernlions-Preis. Kür Kantoren und KuttusSeamte in Hesterreich-Angarn Ganzjährig.fl. 4.— Halbjährig.fl. 2.— Kür Kantoren und Kultuslieamte im Ausland Ganzjährig.8 Mark oder 4 Rubel. Kür Frivole und Institute Ganzjährig.fl. 6.— für die IntereHsen der Hrmtoren und Hnltusbemnten. E v }' rl!1 יגu f jeden zehnten Tag. Hkedacttorr jlömhiillratiou Wir» II. Novaragasse Nr. 27, Inserate werden billigst berechnet. Manuscripte werben nicht retournirt. Abonnements- und Infertionsbetrage stnd in Wien zahlbar. Begründer: Obercantor Jacob Sauer. Nr. 9. Wien, 21. Mär) 1891. 11. Jahrgang. Pränumerations-Einladung. Die geehrten £efer unseres Blattes, deren Abonnement mit dieser Nummer, der letzten im I. Quartale, abgelaufen ist, werden hiemit höslichst zur Erneuerung desselben eingeladen und im Interesse der nöthigen administrativen Ordnung dringend ersucht, den ^)ränumerationsbetrag umgehend an uns einzusenden. In nächster Nummer beginnt die Veröffentlichung einer höchst spannenden Novelle aus dem jüdischen Fami- Lienlrdrn von dem bekannten Schriftsteller S. horowitz. Dir Kedartron. Das Gesetz vom 21. Marz 1890 — es ist beute gerade ein Jahr, dass dasselbe in's Leben getreten ist — hat, wie früher erwähnt, zunächst nur jene Agenden der jüdischen Cultusge» meinden, die in den Bereich der staatlichen Wirksamkeit fallen, also die sogenannten ,äußeren Rechtsverhältniße* einer Regelung, nnterzikhen wollen, aber es ist nicht zu verkennen, dass die Negierung auch manche interne Angelegenbeit für reformbedürftig hielt, und dieser Ansicht ist in dem Gesetze dadurch Ausdruck geliehen worden, dass von jeder Cultusgemeinde die Vorlage eines ganz bestimmten Gemeiudestatuts begehrt wird, in welchem rein innere Cultusaugelegenheiten, wie z. B. das Verhältnis der Gemeindebeamten zu der Gemeinde, sowie Rechte und Pflichten der Angestellten, rc. präcisirt werden müssen. Es wurde überall mir vielem Eifer an die Ausarbeitung der Statuten geschritten, und man sollte glauben, dass mit der Schaffung derselben auch überall die Erkenntnis einkehreu werde, dass cs mit dem bisherigen Schlendrian, mit der bisher geübten Willkür nicht mehr weiter gehen kann, dass endlich einmal die Zeit gekommen ist, in der den jüdischen Gemeindebeamtcn, und unter diesen in erster Linie den Cantorcn, ein erträglicheres, ihrer Bedeutsamkeit und ihrem heiligen Berufe würdigeres Los bereitet wird. Allein wer dies hoffte, der hat sich arg getäuscht. Wir wollen uns nicht zu dem Wunsche versteigen, dass jeder Cantor deftnitiv angestellt werde, obwohl dieser Wunsch vollste Berechtigung hätte, aber das eine könnte man doch von jedem geordneten Gemeinwesen verlangen, dass es einen Cantor, der in demselben durch eine Reihe von Jahren seine Kräfte dem Gottesdienste gewidmet hat, nicht ohne weiteres vor die Thüre setzt, nur um die Launen eines scheelsüchtigen Vorstehers zu befriedigen. Erst in jüngster Zeit sind uns drei Fälle gemeldet worden, wo in dieser Weise gegen erprobte und tüchtige Cantoren verfahren wurde. In einer Gemeinde B. in Mähren wirkt ein Cantor durch zwanzig Jahre zur größten Zufriedenheit, da plötzlich hat ein allgewaltiger Herr Vorsteher Sehnsucht nach einem neuen Gesicht, und da er Anstand nimmt, dem langjährigen Beamten zu kündigen, wird letzterer durch Abzüge an Gehalt und Nebeneinkommen und anderweitige Zurücksetzungen so lange chikanirt, bis er der Quälereien überdrüssig, selbst seine Stellung aufgibt. Wien, am 20. Mär) 1891. . Wir waren von jeher keine besonderen Schwärmer für das neue jüdische Cultusgeßtz, das schon durch den Titel : .Gesetz zur Regelung der äußeren Nechlsverhältniße 2c.- seine Mangel- Hastigkeit bekundete und demgemäß aus die inneren Cultusverhältniße, die einer Systemisirnng viel dringender bedurften, zu Wenig oder fast gar nicht Rücksicht nahm. Aber immerbin sind 'die diesbezüglichen Bestrebungen der hoben Negierung zu würdigen, und wir müssen cs dankend anerkennen, dass sie biednrch die Aufmerksamkeit großer Kreise, und zwar jüdischer, auf jüdische Cultusangelegenheiteu gelenkt und in diesen den Anstoß gegeben hat, sich mit Fragen, die dem größten Theil des jüdischen Publicums bisher sehr ferne lagen, eingehender zu beschäftigen. In letzter Zeit sind wohl alle diese Angelegenheiten durch die Aufregungen der Neichsraihswahlen, an deren Ausfall auch die Juden als Neligionsgesellschaft mit Rücksicht auf die antisemitischen Umtriebe ein tiefgebendes Interesse hatten, in den Hintergrund gedrängt worden, allein jetzt nach Beendigung der Wahlen ist Alles schon in ruhigeres Fa hrwaffer gelangt, und wir können erwarten, dass die nachfolgenden Erörterungen, die' sich mit Cultusfragen beschäftigen, nicht unbeachtet bleiben werden. Der Tendenz dieses Blattes gemäße das in erster Linie die Interessen der Cantoren zu vertreten hat, werden wir uns darauf beschränken, diese Fragen nur insoweit zu berühren, als sie in den Interessen׳ kreis unseres Standes treten.

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