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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1891-02-21 · Heft 6 (21.2.1891) · page 1

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
11 (1891)
Issue
Heft 6 (21.2.1891)
Date
1891-02-21
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Oesterreichisch-ungarische Ganloren - Zeitun Prnnumernlions-Prcis. Kür Kantoren und ßultrrsveamle in Hesterreich Zlngarn Ganzjährig . . . . .fl. 4.— Halbjährig.fl. 2.— Kür Kantoren und KuttusSeamte im Ausland Ganzjährig.8 Mark oder 4 Rubel. Kür Private und Institute Ganzjährig.fl. 6.— Central-Organ Ar äie IntereAsm der ^rrnloren tmd HultmbeNmten. Erscheint jeden zehnten Tag. Begründer: Obercantor »ts.00d 8s>NSr. Medaction NNd Abminikralion Wien II. Novaragasse Nr. 27. Inserate werden billigst berechnet. Atanuscripte werden nicht retournirt. Abonnements- und Inserlionsbetröge sind in Wien zahlbar. Nr. 6. Wien, 21. Februar 1891. 11. Jahrgang. ־»=-—■■■ ■ ■ .... .. . —. — ■ .. ~ — Zur Abwehr. 311 der ,Oejterr. Wochenschrift* ddo. 30. Jänner a. c. richtet Sc. Ehrwürdeu, Herr Dr. I. Caro, Rabbiner in Pilsen, an seine ehrwürdigen österreichischen College» eine geharnischte Aufforderung, den Lehrern, Cantoren und Schächtern in Zukunft keine Zeugniße, welche zu rabbinischen Functionen befähigen, auszufolgen. Weit entfernt, mich mit dem hochgelehrten Rabbi in eine Polemik einlassen zu wollen, und noch weiter entfernt anzunehmen, dass seine rabbinischen College» seine so krass an den Tag gelegte Engherzigkeit theilen, will ich es versuchen, den eifrigen, aber etwas -— egoistischen Ausführungen des Herrn Dr. Caro einige Momente entgegcnzustellen, welche wohl keine Gelehrsamkeit, aber unanfechtbare Logik zur Basis haben. Herr Dr. Caro kümmert sich nämlich verzweifelt wenig um die Existenzberechtigung der übrigen Beamten einer Gemeinde. Der bagatellisirende Ton, mit welchem er den Lehrer, Cantor, Schächter und — Schames in einem Topf wirft, berechtigt wohl zur Annahme, dass Herr Dr. Caro diese verschiedenen Cultus-, Beamten für herzlich nebensächlich hält, und cs für eine Hauptsache ansieht, dass nur für die P. T. Seelen einer Cultusgemeinde gesorgt sei. Ich lasse cs dahingestellt, ob der Ausdruck ,Seelsorger' auch auf einen Rabbiner anwendbar ist, denn meines bescheidenen Wissens sorgt jeder Jude für seine eigene Seele, beichtet nur seinem Gotte und erblickt in dem Rabbiner wohl einen Lehrer in poetischem Sinne, aber lange keine geheiligte Person. Das Verhältnis des Juden zu Gott äußert sich in weihevollen Gottesdiensten, bei welchen der Rabbiner nur zum geringsten Theile und selbst dies nach seiner Willkür beschäftigt ist. Wie stellt sich eigentlich Herr Dr. Caro das Bestehen einer Gemeinde vor, welche nur einen Beamten zu besolden in der Lage ist, und dieser seiner Auffassung nach ein Rabbiner sein muß? Gesetzt die Gemeinden würden das von Herrn Dr. Caro bezeichnete ,schändliche Treiben' (sie!) unterlassen und sich seinen Ausführungen anschließen, Was wäre die Folge? Der Rabbiner müsste auch ein ritueller Thiermörder, ein Vorbeter und vielleicht gar noch — Schames sein, denn wem sonst würden diese nothwendigen Agenden übertragen werden können? Nun kann, wie Herr Dr. Caro behauptet, ein Schächter kein Rabbiner, aber meiner Ansich nach ein Rabbiner ein Schächter sein, nachdem Jener diesen qualificirt, doch woher wird er die Fähigkeiten zum Vorbeter nehmen, woher sich die nothwendigen selbst primitivsten Gesang» mittel verschaffe»? Wenn Herr Dr. Caro, um dieiem Nebel zu steuern, nicht den Vorschlag macht, auch in unteren Tempeln stille Messen einzuführew. so weiß ich. nicht, wie er diese Kuppe umsegeln will. Gedenkt er etwa, dahin zu wirken, dass der gekämmte Gottesdienst aus lauter Predigten bestehen soll? Dann möge er bedenken, dass der Mensch nicht von lauter Zucker leben kann, dass er ebenso wie das Salz der Cultus-Sieuer-Lasten, auch daS Gewürz, oder besser das aüsamstägliche Brot des Synagogen» gesanges zu genießen das Bedürfnis hat. Solange nun weder die stillen Messen, noch die ewigen Predigten in den jüdischen Gotteshäuiern eingeführl werden, solange die Juden, getreu ihrer Tradition, sich im Tempel versammeln, um ein gemeinschaftliches Gebet zum Schöpfer empor» zusenden, solange ihr Ohr sich an den ästhetikch schön vorgetragcnen, uralten Tempelweisen ergötzt, solange ist und bleibt der Cantor die mächtigste Säule, auf welcher der jüdische GotteSdrenst ruht. Wol billige auch ich es nicht, wenn ein beliebiges Jndividuum sich den Titel ,Ehrwürden' vindizirt, doch wird es kein objectiv und vorurtheilsfcei denkender Mensch einerstlein.n Gemeinde verargen, wenn sie ihrer Selbständigkeit zuliebe aut die rabbinischrhetorischen Leckerbissen verzichtend, ihrem Cantor oder Lehrer, der allerdings über die nölhige hebräische und weltliche Bildung verfügen müsste, und in diesem Falle gewiss verfügt, das von dem Gesetze geforderte Recht zur Ausweisung rabbiniicher Funekionen ertheilt. Was ist denn der Inbegriff derselben? Matrikelfüdrung, Trauungen, gewiffe liturgische Gebetseinschaltuugen und Ent* fcheidung rituell complizirter Fragen, und hiezu gehör! wahrhaftig weder ein akademischer Grad, noch sonstige übergroße Gelehrsamkeit. Nichtsdestoweniger bin ich überzeugt, dass jede Gemeinde das Bedürfnis nach einem Rabbiner empstnder, und dass jene Gemeinden, welche Herr Dr. Caro dieses ,schändlichen Treibens׳ beschuldigt, nur unter dem Zwange des Geleges ihre Lehrer oder Cantoren zu Rabbinern ernennen. Möge man ihnen daher Zeit lassen, bis sie in Anzahl und pekuniärer Beziehung auf jene Stufe

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