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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1890-12-21 · Heft 34 (21.12.1890) · p. Seite 7

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
10 (1890)
Issue
Heft 34 (21.12.1890)
Date
1890-12-21
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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den Erklärungen des Ministers Baross das Gesetz nickt religiösen Motiven entspringe, sondern nur bezwecke, dass die Handel- und Gewerbetreibenden einen Tag in der Woche feiern. Es wird betont, dass die ortbodoxen Inden, welche zumeist Handel» und Gewerbetreibende seien, vermöge ihrer Satzungen den Samstag feiern müssen und dass es mit großen wirthschafilicheu Nachtbeilen verbanden wäre, wenn ste genöthig würden, zwei Tage in der Woche nnthätig zu bleiben. Werlin. Der Jubeltag Meister Lewandowski's brachte dem Jubilar großartige Kundgebungen und Sympathiebezeugungeu irr« und außerhalb der Synagoae. Einen ausführlichen Bericht hierüber werde den Lesern dieses Blattes in nächster Nummer bieten. — Die Wahl des Herrn Dr. Stier zum Rabbiner wurde von der Negierung bestätigt und wird selber bereits im Jänner sein Amt antreten. Znrmstlldt. Zn den von den Antisemiten am meisten äugefeindeten Persönlichkeiten gehört unter Anderen der Präftdent des großherzoglich hessischen Ober-ConsistoriumS, wirklicher Geheimrath Dr. Goldmann, weil sie denselben für den bekannten Erlass der obersten protestantischen Kirchenbehörde des Großherzogthums, durck welchen der Krenzzug gegen die Inden als nnchristtich znrückgewiesen und die Verwerflichkeit der antisemitischen Agitation dargelegt wurde, verantwortlich machen. Goldmanu, welcher der coniervativen Partei angebört, bekleidet schon seil vielen Jahren das Ehrenamt des ersten Präsidenten des Landwirthschaftlichen Vereins der Provinz Starkenbnrg, in welcher Stellung er sich um diesen Verein große Verdienste erworben hat. El hatte bereits vor längerer Zeit die Absicht ausgesprochen, in Folge seines vorgeschrittenen Lebensalters das Amt als Präsident des Landwirthschaftlichen Provinzial-Vereius niederzulegen. Als nun der erwähnte Erlass des Ober-ConsistoriumS erschienen war, forderte Dl. Böckel in seinem . Reichsherold" die Mitglieder des Landwirthschaftlichen Vereins auf, bei der bevorstehenden Präsidentenwahl den D>. Goldmanu wegen seiner Haltung gegenüber deil Antlsemiren nicht wieder zu wählen. Bald darauf, als die Absicht Goldmanu'» bekannt wurde, tine Wiederwahl nicht anzunehmen, schrieb Böckel iu seinem Blatte mit fetter Schrift: .Goldmanu gestürzt! Wir forderten neulich auf, den Herrn Dr. Goldmann, den Verfasser des bekannten Erlasses des Ober-Consistoriums. nicht mehr zum Präsidenten deS Landwirthschattlichen VeriiuS zu wähle». Sein Schicksal hat ihn schon ereilt, er hat bereits seine Entlassung eingereicht.* Am 13. d. fand die statutengemäße General-Velsammlung des gesammten Vereins unter einer außerordentlich zahlreichen Betheilignng der angesehensten Landwilthe der Provinz statt. Das Resultat der Wahl war, dass Goldmanu, welcher!ich selbst der Abitimmnng enthielt, einstimmig zum ersten Präsidenten wiedergewählt wurde. Der Gewählte sprach für diesen erneuten Ansdruck des ihm dargebrachten Vertrauens seinen warmen Dank aus und erklärte, dass es zwar, wie bekannt, schon lange seine Absicht gewesen, eine etwaige Wiederwahl abznlehnen, dass er aber in Folge einer bekannten Agitation in der Presse zur Veimeidung falscher Deutung von seinem Entschlüsse zurückgekommen sei und nochmals die Wahl annehme, welche Erklärung mit allseitigem Beifalle aufgenommen wurde. Was wird Böckel jetzt schreiben? Den Juden kann er die Wiederwahl Goldmann's sicher nicht aufs Conto schreiben, denn es war in der Veisammlung auch nicht ein einziger Jude anwesend. Kanuover, den 11. December 1890. Heute Mittag fand zum Gedächtnis an den vor Jahresfrist Heimgegangenen Herrn Oberc a n t o r Heinrich B e r g g rü n ז״ל in der hiesigen ,Bildnngsanstatt für jüdische Lehrer* eine Trauerfeier statt. Zu derselben waren, außer den nächsten Angehöiigen des Verstorbenen, sämmtliche L hr!r der Anstalt, die Herren Landrabbiner Dr. Gronemann, O'.'ercauror A. Lazarus ui.d Rechtsanwalt Dr. jur; Siegmund Meyer, (Letz erer als Vormund d.r milcderjährigen Kinder) erschienen, -)tack einer unter der trefflichen Leitung des Herrn Synagogenchortirigenten Rose gesungenen Trauerweise ergrifs Herr Lehrer Speyer das Wort und gedachte i 1t tiefempfundener, herzlicher Weise der Wirksamkeit des Heimgegangenen als K ü n!t I t r, wie seiner reichen Verdienste um den ganzen C a n t o r e u st a n d, insbesondere um die erwähnte Anstalt. Nachdem Herr Lrpeyer eine kurze Biographie von dem Verklärten gegeben hatte, sprach derselbe die Versicherung aus, dass die ,Bildungsanstalt für jüdische Lehrer" das Andenken ihres verklärteil Lehrers stet» in Ehren halten wurde, das Andenken an den Freund und Berather!einer College» und Lrchüler, das Andenken eines edlen Menschen in der Menschheit! Als der Redner geendet, beschloss das vom Schüterchor vorgetragene ״Schiwisi adonaj“, eine Composiion des vorerwähnten Chordirigenten Herrn Rose, die weihevolle, erhebende Feier. — Durch die andauernde kalte Witterung ist es nicht möglich, das Grabdenkmal zu setzen und muß daher die Trauerfeierlichkeit seitens der Syuagogenmeinde vorläusig aufgeschoben werden- London. Nack einer hiesigen Blättern zugegangenen Petersburger Drahtmeldnng stünde die Veröffentlichung des neuen Judengesetzes in Rußland mit Anfang deS nächsten Jahres bevor, lieber die Beschlnsse der Special-Commission zur Regelung der Stellung der Juden in Rußland weiß ein officiöser Correspondenr Einiges aus der russischen Hauptstadt zu melden. Es sollen diese Beschlüsse vornehmlich darauf gerichtet sein, den Inden den Erwerb von Liegenschaften, sei es durch Ankauf oder durch Hypothekar-Darlehen, unmöglich zu machen und sie selbst zum Verzichte auf den Besitz der von ihnen bereits erworbenen Liegenschaften zu drängen. Diese Maßregeln sollen sich auch auf die jüdischen Kaufleute erstrecken, die in Städten Immobilien besitzen. DeS Weiteren beabsichtigt man. die jüdischen Handwerker auf das der großen Masse der jüdischen Bevölkerung bestimmte Aurenthaltsgebiet anzuweisen, um dadurch die Zahl derjenigen Juden, die ihren Wohnsitz außerhalb dieses Rayons aufzuschlagen berechkigt sind, erheblich einzu׳ schränken. Diese geplant.-» Bestimmungen begegnen in der russischen Presse mehrfachem Widerspruche. Namenllich die Nowosti betonen, dass durch derartige Beschränkungen der Juden auch die materiellen Interessen der russischen Bevölkerung eine empfindliche Benachtheiligung erfahren werden. Man würde dadurch die russischen Gutsbesitzer in der freien Verfügung über ihr Eigenthum willkürlich beschränken, Werth und Ertrag des Bodens vermindern, die Heranziehung des disponiblen jüdischen Capital» verhindern und überdies durch die Vermehrung der Anzahl der auf ein bestimmtes Gebiet znsammengedrängten Juden die Lebeusbedingungen der in diesem Rayon ansässigen Christen naturgemäß noch mehr erschweren. Ktterarilchi'-i. Zwei deutsche Lieder zur Seekenfeier, gedichtet von Julius Sturm, für gemischten Chor in Musik gesetzt von Osias H o chgl ü ck, Cantor in St. Gallen sZchiveiz.) — Beide Composilionen (^.-moll und O-dur), die einen Text behandeln, sind sehr stimmungsvoll bearbeitet und der weihevollen Stunde würdig angepassc. Der Componist hat es verstanden, sowohl melodisch als harmonisch einen wirklichen Knnstgcsang denjenigen Cantoreu und Gemeinden zu bieten, die bestrebt sind, auch dnr Zeit Rechnung zu!ragen. Wir würden uns freuen, Herrn Hochglück auch aut traditionellem Gebiete zu begegnen. Die Ausstattung der Lieder ist sehr schön und der Preis billig. Mögen mit diesen wen gen. aber wahrheitsgetreuen Zeilen die beiden Compositionen bestens empfohlen ie׳.n. Tiutner, Bunzlau Zie Iröeit nach der Bibel, dem Talmud und den Aussprüchen der Weisen in Israel. Dargestellt von Dr. M. H. Friedländer, Rabbiner in Pisek. im Selbstverläge des Verfassers. — Arbeirschen und Mangel an Sinn für die Bedürtniße und socialen Verhältniße de» Arbeiterstandes wurden von jeher sehr gerne von unseren Feinden dem Jndenthnme vorgeworfen, und auch die gegenwärtigen Antisemiteu gebrauchen mit Vorliebe diese ebenso abgedroschene als unwahre Phrase. Herr Dr. Friedländer har es nun unternommen, in der genannten Schrift, die sich d»m Brsten cur diesem Gebiete anreiht, diese Be- Hauptungen zu widerlegen und den Nachweis zu führen, dass gerade das Jud-.nthum m.hr wie jede andere Religion sich eingehend mit der Arbeiterfrage beschäftigt und für die Verbesserung der Lage der Arbcitsr Sorge getragen har. Der Verfasser'theilt zu diesem Behufe seine Schrift in vier Capitel. Das erste behandelt die Arbeit als Pflicht, als Ebre, aiS Vorzug des Menschen. Das zweite bringt den Nachweis, das» der A r b e i t c r nach den Satzungen des Judenthums als ein freier Mensch zu betrachten ist und demgemäß auch die angesehenste Srelluitg iic der Gesellschaft einuehmeu kann; das dritte beschäftigt sich mit dem A r bei! s gebe r, den Pflichten gegen den Arbeiter, Lohnverhältniße, Nahrung Auszahlung, Schonung seiner Kräfte, human.׳ Behandlung, und dies Alles auf Grund jüdischer Satzungen; das vierte Capitel schließlich handelt von de» P r o d u r t e n der Arbeit, Kauf und Verkauf. Redlichkeit in Maß und Gewicht, keine Fälschung der Producte, keine Ausbeutung momentaner Verlegenheit. Herr Dr. Friedländer hat sich mit dieser Schrift, die ebenso geistvoll als leicht fasslich geschrieben ist, ein unbestreitbares Verdienst erworben, und wir können seine .Arbeit" aufs' Wärmste empfehlen. Da» Opus ist Herrn Dr. Jelliuek gewidmet und enthält als Anhang die bekannte Abhandlung über ,Antihebraismus oder Religionshass und Naceuhass in den biblischen Zstreu."

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