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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1890-11-21 · Heft 31 (21.11.1890) · p. Seite 7

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
10 (1890)
Issue
Heft 31 (21.11.1890)
Date
1890-11-21
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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der Beleuchtung brennender Fackel» in die Gruft gesenkt wurde, füllten sich Vieler Augen mit Thränen. Der Sängerchor des RabbinerjeminatS beschloss mit dem Gesänge eines Liedes in hebräischer Sprache die tief ernste Feier. ,.Br. Ztg." Manchester. Bei dem zu Ehren des Lord-MauorS von London im Rathhaussaale zu Manchester veranstalteten Bankette sprach Rabbiner Dr. Salomou auf Ersuchen des Bürgermeisters von Manchester das Tischgebet. Dr. S. recitirte den ersten Theil des nach Mahlzeiten üblichen hebräischen Tischgebetes in kurzer englischer Nebersetznng. Indem der Bürgermeister einen jüdischen Geistlichen einlud, das er« wähnte Gebet zu verrichten, wurde er ohne Zweifel von dem Wunsche bestimmt, dem Lordmayor eine Huldigung darzubriugen. Eine solche Handlungsweise ist jedoch nicht nur ein Act der Höflichkeit, sondern auch die Documentation einer lieberalen Gesinnung. Vor einigen Jahren erreiguete sich ein ähnlicher Fall im Club der Liverpoler Künstlerschaft, als diese zu Ehren des Lord Houghton ein Diner gab. Bei dieser Gelegenheit wurde der 'Rabbiner Morris Josef, einer der geladenen Gäste, von dem Vorsitzenden anfgesordert, das Tischgebet zu sprechen. Mr. Joses willfahrte dieser Bitte und recitirte eine kurze Gebetformel in englischer Sprache, gerade so, wie dies vor einigen Tagen Dr. Salomou that. London. Eine vom Lordmayor Sir Jsaacs geführte Deputation einflussreicher Bürger ersuchte Mittwoch den 12. November den neugewählten Lordmayor Savory eine Versammlung der Bürger Londons einzuberufen, um der öffentlichen Meinung über die Judenverfolgungen in Russland Ausdruck zu geben. Der Lordmayor gab dem Ansuchen statt, und wird diese Kundgebung am 27. November in der Guildhall unter dem Vorsitze des Lordmayor stattfindeu. Hliga. In Kurland ist unlängst ein Jude, Namens Freimann, im Alter von 115 Jahren gestorben. Der Verblichene hat am Feldznge 1812 theilgenommen und wurde für seine Tapferkeit durch Verleihung des Georgsordeus auSgezricbnet. Er hatte fünfmal geheiralhet und alle seine fünf Frauen überlebt. PudlicaLionen -es östrrr.-ung. Cantorrn-Nrreinrs. Auszug ans dem Sihungs-Protokoü vom 15. Rov. 1890. Tagesordnung: a) Erledigung der Einläufe. 5) Anträge. Anwesend: I. Bauer, M. Blatt, S. Hirsch, A. Notier, D. L. Notier, I. Schiller, M. Schlesinger, I. Singer. Vorsitzender: Präses I. Singer. Der Vorsitzende lässt ein Antwortschreiben der israelitischen Cnltnsgemeinde Brünn auf die Eingabe des Vereiusvorstandes zur Regelung der Srandesverbältuiße der Cautoreu in den neuen Gemeiudestatuteu zur Verleiung bringen. Dasselbe lautet: ,Löblicher Vorstand des ön-.rr.-ungar. Cantoren-Vereines in Wien! Wir baden Jbre w. Eingabe vom 8. d. M. einer eingebenden Leluug und Erwägung unterzogen und beehren uns, Ihnen hierauf folgende Minh. ilungen zugehen zu lassen. Der diesige Vorstand erhu l! zwar keine ämtliche Aufforderung, ein Musterstatut abzufasseu, wohl aber das Curatorium des mähr.-jue. Landesmassafond!s Wie uns bekannt, enthält der von demselb'N ausgearbeitele Entwurf einen Paragraph über die Attstellung der Beamten, der die Bestimmung trifft, dass dieselben mit Ausnahme des NabbbiueiS (dessen Anstellung Sache des durch ein besonderes Comite verstärkten Ausschusses ist) vom AuSschms mir Vs Majorität towohl zu wählen, als eventuell zu entlass n sind. Der Ausschuss ist ferner verpstichtet, mit den Au« gestellten Dienstverträge abzuicdließeii, bez. denselben Jnstructioneu zu eribeilen, i» welchen die denselben zukommenden Rechte und Pstichien genau umiebrieben werden. Bei der Verschiedenbelt d r Amtsobliegcnheitcn, die in den einzelne!. Gemeinden den Eauloren anvertrau! werden, ist eine specieltere oiesoezügllche B-. ltlmmunz kaum thunlich, eben'0, wie es ander'cllö unmöglich lst, den Gemeinden eie destnilive Anstellnug der Cautoreu zur Pflicht zu machen, da dies gegen deren Aulonomte ve! streß». Die Bestimmung des § 16 des Gesetzes vom 21. März 1890 N. G. B. 57, dais die Nadbruer aus längere Zeit anzustellen sind und gegen ungerewiferugie Entlassung derselben Vorsorge j zu tresten sei, ist in dieser Allgemeinheit rein arbiträr und daher praktisch nahezu wertblos. Der Entwurf des Curatoriums statuirt allerdings für den Rabbiner das Desinitivum als obligatorisch, wenn ein dreijähriges Provisorium vorübergegangen ist und nicht die Kündigung beschlossen wurde, allein eS ist sehr fraglich, ob die Gemeinden diese Bestimmung acceptiren werden. Dass d e r C a n t o r a l s N e l i g i o n ß d i e n er im S i n n e d e v § 10 d e s G e s e tz e s a n z u s e h e n i st, ist wohl fraglos. Die Umgrenzung seiner Amtsverpstichtungen und Rechte hingegen wird, insolange wir keine allgemeine Cultus-Verfassung besitzen, immer Sache des spcciellen Uebereinkommens bleiben und im Uebrigen sich ans das Herkommen gründen müssen. Ungerechtfertigte Entlassungen könnten nur durch eine Centralbehörde hinlangshalteu werden. Die Creirnng einer Lehranstalt zur Heranbildungvon wissenschaftlich und künstlerisch geschulten Cantoren halten auch wir für ein dringendes Bedürfnis, und ist die Verbindung eines I solchen Cursus mit dem hier geplanten Proseminar von allem I Anfang an unsere Absicht gewesen. Jedenfalls sollte bei der nnverschiebbaren Gründung von Lehranstalten für jüdische Neligionslehrer auf dieses hochwichtige Moment gebührende Rücksicht genommen werden. — Brünn am 16. October 1890. Der Vorstand der israel. Cultuszemeinde. Julius Th. Gomperz m. p.u Die Antwort wird vom Vorstande zur Kenntnis genommen und die Befriedigung über die eingehende Berathung der Eingabe des Cantoren-Vereines ausgesprochen. Das Vereinsmitglied Gabriel Rosenfeld in Unger« eiden meldet die eingetretene Bcrussnnsähizkeit an und ersucht um Gewährung eines Jnvaliditätsbeirrages. Da die Berufs- Unfähigkeit durch ein Zeugnis des Bezirksarztes und des Professor Dr. Carl Störck in Wien zur Genüge erwiesen ist, beschließt der Vorstand, dem Ansuchen Folge zu geben und einen Jnvaliditätsbeitrag von 200 fl. dem Petenten zu bewilligen. Gleichzeitig sind die Vereinsmitglieder aufzusordern, zu dieiem Behuse den im § 14 der Statuten normirten Pflichtbeitrag per fl. 1.— an den Vereinscassier einzusenden. Bei Revision der rückständigen Beiträge werden 5 Mitglieder, die trotz wiederholt erfolgter Mahnung ihren Verpflichtungen dem Vereine gegenüber nicht Nachkommen wollten, im Sinne des § 15, 8 a ausgeschlossen. Der Vorstand beschließt weiters, dis Mitglieder zu ermahnen, sowohl Jahres« als Pflichtbeitrags pünktlich einzusenden, da er sonst die diesbezüglichen Bestimmungen der Statuten strenge zu handhaben gezwungen wäre. Sowohl im Interesse des Vereines als de׳- Mitglieder ist die pünktliche Ein- Zahlung der Beiträge dringend geboten. Nach Erledigung der Tagesordnung bringt der Vorsitzende zur Kenntnis, dais Herr Mnsikdirectoc Lewandowski in Berlin demnächst fein 50jährigeS Amtsjubilänm feiert, und beantragt, dem um die jüdische Synagogenmufik hochverdienten Jubilar ans diesem Anlasse eine Adresse zu übersenden. — Der Antrag wurde einstimmig angenommen.—Jene College!!, welche sich dieser Adresse mit ihrer Nnierschrist auschließ.-n wollen, mögen dies in den nächsten Tagen dem Präses des Vereines, Obercantor I. Singer in Wien, bekannt geben. * * Die geehrten Vereinsmitglreder werden hiermit nn Lrrnns des § 14 der Vereinsstatuteu aufgefoidert, den Pflichtbeitrag für das verufsunsähig gewordene Mitglied G. Rojcnfeld, Ungereiden per fl. l.— umgehend an den Vereinscassier, Herrn Cantor M. Blatt, II. Tempelgasse 3, einzusenden. Aus der Gemeinde *Tobitschau sind durch das Mitglied, Herrn Cantor I. Weiß, nachfolgende JabreSspsnden eingelansen : Gemeindccassa 3 fl.; Zedokoh 2 fl.; Chewra-Kadischa 2 fl.; Frauen-Verein 2 fl.; Herr CultuSvorstehsr Steinschneider 1 fl. ׳» Herr Salomou Steinschneider 1 fl.; in ®mnma 11 fl. Den verehrten Spendern wird hiemit. der innigste Dank des Vereine» abgestattet. Der Vorstand bei österr.-unzar. Cantoren-Vereines.

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