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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1890-05-21 · Heft 15 (21.5.1890) · page 1

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
10 (1890)
Issue
Heft 15 (21.5.1890)
Date
1890-05-21
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Oesterreichisch-ungarische Prännmeralions-Preis. ׳Kür Kantoren und ßuttusöeamte in Hesterreich Ztngarn Ganzjährig.fl. 4.— Halbjährig . .... fl. 2.— Hür Kantoren und KuttnsSeamte L im Ausland Mnzjährig.8 Mark oder 4 Rubel. M Kür private und Institute Manzjährkg.fl. 6.— Central-Org'aii Dr äie Interim der ^Mtoren nnä ^nltmbeMten. Erscheint jeden;ehnten Tag. Begründer: Obercantor O's.vod Ls.HLvr. Webaclion und A-minkstralio» Wien II. Novaragasse Nr. 27. Inserste werden billigst berechnet. Mcumscripte werden, nicht retournirt. Abonnements- «nd Insertions- Seträg« find in Wie» zastlbar. Nr. 15. ien, 81. Mai 1890. 10. Jahrgang. Zur Abwehr. Die letzterschieneneNummer 20 der ,Neuzeit", dieser Zeitschrift für jüdische ,Cu! tur Interesse n", beschenkte uns jüdische Cantoren mit einer holden Gabe, die jeder Cultur Hohn spricht. Eine am 17. April d. Z. vom ,Centralvereine für jüdische Angelegenheilen in Prag" einberufene Versammlung bot einem Pseudonym ״I8ch Jehudi“ eine treffliche Gelegenheit, wieder einmal an den jüdischen, Cantoren sein Müthchen'Hü kühlen. DieserI3011 Jelmdi ruft nun bezüglich einer bei. der obenerwähnten Versammlung seitens eines Gemeindevorstehers erhobenen Mahnung zur Wahrung der Gemeindeautonomie emphatisch aus: ,Wahrlich ein höchst lobenswerthes Vorhaben! Nun höre man aber, welche Mittel diese Herren, unter denen so Mancher nur dem Namen nach noch dem Judenthume angehört, Vorschlägen! Während die hohe Negierung, wie sie es in den Motiven des neuen Gesetzes ausdrücklich betont, den Rabbiner als einzigen Träger geistlicher Thätigkeit in der Gemeinde betrachtet und daher die Stabilität des Amtes wünscht,, wollen jene Herren den Seelsorger in Böhmen nach wie rpr nur als Domestik gleich d e m V o rb ef st und Sch ames betrachtet wissen etc.' Diese Zusammenstellung ,Vorbeter und Schames' ist so kennzeichnend, wie sich gewisse Herren jüdisch-geistliche Würdenträger das Zukunftsbild ihrer segensvollen Amtsthätigkeit aus- Äialen, dass füglich kein weiterer Commentar nothwendig erscheint. Es dünkt uns jedoch etwas verfänglich, dass der Einsender 18611 Jehudi sich nicht gelraute, seinen Namen zu zeichnen; denn dieser winzige Umstand erfüllt uns mit Mißtrauen gegen den Herrn 18611 Jehudi und seine galligen Kundgebungen. Wer ein ehrliches, segensvolles Wort zu sprechen hat, brauch! sich nicht in den schwarzen Mantel des Geheimnißes zu hüllen, und wieder, wer es als nölhig erachtet, sich zu vermummen, um öffentlich etwas sagen zu können, der ist nicht so voll und ganz von der Logik und Lauterkeit seine Kundgebung überzeugt. Wir jedoch kennen diesen Herren und seine zweideutige Kampfesweise, und wenn . wir aus naheliegenden Rücksichten auch seinen vollen Namen nicht nennen, so können wir doch verrathen, dass der betreffende Herr weder ein 18611 noch ein Jehudi ist; denn ein ganzer ,Mann" oder ein ehrenhafter ,Jude" kann sich niemals zu solch' unqualificirbaren Aeußerungen erniedrigen. Allein ein greller ungewohnter Lichtstrahl blendet, und auch dieser gewisse 18611 Jehudi, geblendet von den eingebildeten Verheißungen des neuen Gesetzes, präjudizirt und erachtet sich schon als Sachwalter und Souverän des gesummten jüdischgemeindlichen Lebens. Man denke sich ein Genre-Bild: Ganz oben in ,geistlicher" Höhe der in geistlicher Gewandung gehüllte ,geistlichen" Würdenträger 18011 Jelmdi, der blos zu gebieten hat, um den ganzen Tross von Handlangern: Cantoren, NeligionS» lehrer. Schamoßim, Schächter, ja sogar die Vorsteher seinen Weisungen gefügig zu machen, weil das Gesetz ihn schützen soll — ist das nicht allerliebst? Wohl, mein verehrter 18611 Jehudi, danken Sie Gott, dass das Gesetz von Ihnen, als dem Verweser des Matriken- und Trauungsbuches Notiz nimmt, sonst müssten solch' jüdische geiftliche Würdenträger Ihrer Qualität, dem leisesten Windstoß gehorchend, von der Tagesfläche verschwinden. Noch ist das Gesetz nicht in Wirksamkeit, und schon erhebt sich ein angeblich böhmischer Rabbiner, I30h Jelmdi, um zu präcisiren, wie es in Zukunft in den jüdischen Gemeinden hergehen soll; wahrlich ein Warnungsruf für uns jüdische Cantoren und Gemeindebeamten insgesammt, ja sogar für die sämmtlichen Vorsteher, wessen mau sich solchen geistlichen Würdenträgern, wie 13611 Jelmdi, gegenüber bei Aufstellung eines Gemeindestatutes zu verwahren haben wird. Wir jüdische Cantoren konnten leider 1 trotz der mannigfachsten Anstrengungen gesetzlich nichts erreichen, weil uns immer wieder bedeutet wurde, dass die hohe Regierung auf uns keine Rücksicht nehmen könne und auch die Herren Rabbinen lediglich als Matrikenführer und Trauungsvollzieher gesetzlich schützt, weiters jedoch in keiner Weise die Autonomie der Gemeinden zu erschüttern gedenkt. So gering nun diese Errungenschaft auch ist — wir müssen an dieser Stelle unsere Anschauung ׳ hierüber zurückdrängen — so freuten wir jüdischen Cantoren uns trotzdem mit derselben, indem dieser kleine Erfolg uns gewissermaßen die frohe Aussicht eröffnet?, dass die Zukunft endlich auch für uns die wohlverdiente gebührende, überaus nothwendige, gesetzliche Berücksichtigung

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