Mannheim
Compact Memory

Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1890-03-21 · Heft 9 (21.3.1890) · p. Seite 7

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
10 (1890)
Issue
Heft 9 (21.3.1890)
Date
1890-03-21
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/1304829-3453172-3453181--2808-3457096
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

*7 gewisser Feste, welche sie an die Erlangung ihrer nationalen Nnabhängigkeit und an die Verkündigung ihrer Moralgesetzs erinnern; dies geniert uns in gar nichts. China dachte niemals daran, den Juden die Ausübung gewisser Metiers zu untersagen, noch weniger, sie durch Gesetze zu zwingen, ausschließlich vom Trödel oder vom Geldgeschäfte zu leben. Sie üben auch alle Professionen aus und sind Ackerbauer, Kaufleute, Aerzte. Da überdies ibre heiligen Bücher sie zum Lesen verpflichten, so sind sie im Allgemeinen sehr unterrichtet» was unseren Gelehrten nur gefallen kann. Es ist deshalb nicht selten, dass Juden unsere schwersten Prüfungen bestehen und die ihnen übertragenen administrativen und politischen Functionen ausüben. Und bei diesen Prüfungen, wo jeder Candidat mit seinem Civilstand die Namen seiner Ahnen angeben muß, hat man niemals nach seiner Religion gefragt; das sind Dinge, die nur das Gewissen des Betreffenden angeheu. Unsere Ahnen haben socialen Uebeln durch eine ökonomische und volitische Hygiene vorgebeugt, während Europa allzu häusig zur socialen Chirurgie Zuflucht nimmt. Ich kann also mit Recht behaupten, dass in dieser Frage der Glaubensbckenntniße und der Rechte des menschlichen Ge- Wissens ein großer Theil der Bewohner Europas noch nicht so weit gelangt ist, um die Freiheit wie in China zu begreifen!J Warschau. Die hiesige Polizei trägt eine rührende Fürsorge für die Gesundheit der Juden; sie will constatirt haben, dass die zahlreichen Nitualbäder (Mikwa's) gesundheitsschädliche Miasmen in sich bergen. Der ,Ober-Polizeimeister' erließ deshalb an die Commissäre die Verordnung, genau darauf zu achten, dass täglich frisches Master in die Bäder eingelassen und die Pumpen in Ordnung gehalten werden. Außerdem haben Revisionen der Frauenbäder allmonatlich stattzufiuden, und im Falle Vorgefundener Unreinlichkeiten sind Strafen zu erlegen, oder die ,Mikwen" zu schließen. London. Ein sehr wichtiger Gegenstand hat in den letzten paar Wochen die Londoner Judenschaft in Aufregung gesetzt, und das ist, wie bekanntlich in der Welt-Politik, die Eastern question, oder die ,Oestliche Frage* der Londoner Juden. Einer neuern Statistik zufolge, wohnen nämlich augenblicklich im Osten von London etwa 50.000 Juden, die fast alle aus Flüchtlingen aus Rußland und Rumänien bestehen, welche in den letzten paar Jahren ein Asyl in der Metropole Englands gefunden. Die Frage ist nun mit unwider» stehlicher Macht aufgetreten: Welche Mittel müssen angewandt werdenum diese durch russische und rumänische Barberei uncultivirt gebliebenen Menschenmaffeu einigermaßen der Civilisation nahe zu bringen? Für die Erziehung der Kinder derselben sorgt die großartig angelegte jüdische Freischnle, welche von mehreren tausenden von armen jüdischen Schülern unentgeltlich besucht wird, aber welche moralische Unterstützung kann denen gegeben werden, die nicht mehr schulfähig sind? Jüngst hielt das Council der United Synagogue unter dem Vorsitze des Lord Rothschild eine Sitzung, worin beschlosten wurde, im Osten von London eine etwa 1000 Männersitze enthaltende Synagoge zu errichten und einen Rabbiner oder ,Magid" und ,Dajan anzustellen, dem die geistlichen Functionen derselben übertragen werden sollen. Eine solche Synagoge kann jedoch nur als ein Versuch angesehen werden, und werden später verschiedene andere erbaut werden müsten, um auch den religiösen Bedürfnißen der übrigen 40.000 Juden im Oste» von London gerecht zu werden. Ein großer Theil des erwarteten günstigen Erfolges wird natürlich von der Persönlichkeit des zu erwählenden neuen Rabbiners abhängen. Sollte dieser zu der Elaste der halbgebildeten oder gar nicht gebildeten Rabbiner gehören, so ist eS sehr fraglich, ob in seinem Wirkungskreis der statns quo irgend eine Verbesserung erfahren würde. Correspouderrz der Nedaction. I. % in L. Ihren Wünschen werden wir demnächst nach Thunlichkeit Nachkommen. T. in St-, H. in Ainst. Bestätigen dankend die eingesandten Beträge. Rabb. Dr. M. in Gr. Herzliches ״Masol Tow.“ Die Redaction. א . * A Die nennte ordentliche General-Versammlung der Actionäre der Kais. kön. priv. Oesterreiehisehen Länderbank findet Montag, den 31. März d. J., Abends 6 Uhr, im eigenen Hause (I. lLohenstaufengasse Nr. 3) statt. G-egre^stäzi.ca.e d.er *Verlh.a.x1.d.l־a.:n.g• si:n.cL: 1. Bericht des Gouverneurs über das abgelaufene Geschäftsjahr. ,2. Bericht der Gensoren über die Geschäftsgebahrung im Jahre 1889. 3. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinerträgnisses im Jahre 1889. 4. Bestimmung des Werthes der Anwesenheitsmarken für die Verwaltungsräthe (§ 35). 5. Beschlussfassung über die Wahlen in den Verwaltungsrath nach §§ 21, 22 und 24 der Statuten. 6. Wahl der Gensoren und deren Ersatzmänner für das Jahr 1890 (§ 38), sowie Werthbestimmung der Anwesenheitsmarken derselben (§ 40.) Die stimmberechtigten Herren Actionäre (§§ 42 und 43), welche an der General-Versammlung theilzunehmen wünschen, werden hiermit eingeladen, ihre Actien spätestens am 17. März d. J. zu deponiren, und zwar: in Wien bei der k. k. priv. Oesterr. Länderbank; in Berlin bei der Deutschen Bank und bei der Dresdener Bank; in Frankfurt a. Dil» bei der Deutschen Vereinsbank; in Stuttgart bei der Württembergischen Vereinsbank; in Paris bei der Soiete de Depots et de Comptes Courants; in Lyon bei der Soeidte Lyonnaise de Depots et de Comptes Courants et de Credit Industrie!. Die Actien sind von in arithmetischer Ordnung verfassten Consignationen, welche mit dem Namen und Wohnort des Einreichers zu versehen sind, und zwar in Wien von einem Exemplare, an den anderen Erlagstellen von zwei Exemplaren begleitet, einzureichen. — Heber die deponirten Actien erhält der Einreicher eine Empfangsbestätigung; nach abgehaltener General-Versammlung werden dem Heberbringer der Empfangsbestätigung die Actien gegen Rückstellung dieser Empfangsbestätigung ausgefolgt. — Wünscht ein Actionär sein Stimmrecht durch einen anderen stimmberechtigten Actionär auszuüben, so hat er die betreffende, auf den Namen des gewählten Vertreters lautende Vollmacht auf der Rückseite der Legitimationskarte auszustellen und eigenhändig zu unterschreiben. (§. 45.) — Ausnahmsweise können jedoch Minderjährige durch ihren Vormund, Curanden durch ihren Curator, Frauen durch einen Bevollmächtigten, Handelsgesellschaften durch einen ihrer Firmaführer, Gesellschaften überhaupt durch ein hierzu bevollmächtigtes Mitglied, Körperschaften, Institute und dergleichen durch einen ihrer Vorstände vertreten werden, wenn auch diese Vertreter nicht selbst Actionäre sind. Wien, am 28. Februar 1890. Kais. kön. privilegirte Oester reichische Länderbank. * 4t * 4t * 4t 4r 4t 4r 4r 4t 4t 4t 4t 4t 4t 4t 4« 4t 4t 4t 4« 4« 4t 4t 4t 4t 4t § 42. Die Gesammtheit der Actionäre wird durch die statutenmässig gebildete Generalversammlung vertreten. In derselben sind jene Actionäre stimmberechtigt, welche mindestens 14 Tage vor dem Zusammentreten derselben 25 Actien nebst Coupons bei der Gesellschaft oder bei einem anderen, von dem Verwaltungsräthe zu bestimmenden Institute hinterlegt haben, wogegen ihnen Legitimationskarten mit der Angabe der von ihnen vertretenen Actien und der Zahl der ihnen gebührenden Stimmen erfolgt werden. Die Listen der stimmberechtigten Actionäre mit der Angabe ihrer Actien und Stimmzal werden denselben auf Verlangen verabfolgt und am Versammlungstische aufgelegt. § 43. Jeder Actionär ist zu so viel Stimmen berechtigt, wie viel Mal er 25 Actien vertritt. § 45. Das Stimmrecht in der Generalversammlung kann vom Actionär sowohl persönlich, als durch Bevollmächtigung eines anderen stimmberechtigten Actionärs ausgeübt werden. (Nachdruck wird nicht honorirt.)

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.