Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 10 (1890)
- Issue
- Heft 9 (21.3.1890)
- Date
- 1890-03-21
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Oesterreichisch-ungarische Canioren - Zeiiun Central־Org־an Pränumerations-Preis. Kür Kantoren und ßuttusSeamte in Hesterreich Zlngarn Ganzjährig.fl. 4.— Halbjährig.fl. 2.— Kür Kantoren und Kuttusöeamte im Ausland Ganzjährig.8 Mark oder 4 Rubel. Kür private und Institute Ganzjährig.fl. 6.— für die Interim der Kantoren und Mtnsdeamten. Erscheint jeden zehnten Tag. Begründer: Obercantor I's.eod 2s.ner. Hledaction Administration Wien II. Novaragasse Nr. 27. Inserate werden billigst berechnet. Mcmuscripte werden nicht retournirt. Aöonnements- und Insertion», Seträge sind in Wien zahtvar. Nr. S. Wien, 21. Mär^ 1896. 16. Jahrgang. Einladung zur Pränumeration auf die ״Desterreich.-Ungar. Kantoren - Zeitung." Wir beehren uns die geehrten Herren Abonnenten darauf aufmerksam zu niachen, dass mit April das II. Quartal dieses Jahrganges beginnt, und bitten um umgehende Einsendung des Pränumerations-Betrages. Gleichzeitig ersuchen wir um Begleichung der Rückstände. Die Administration der ״Gesterr.-ungar. Lantoren-Zeitung.'4 Ein Beitrag zur Klärung der Frage der traditionellen Tonarten. XVIII. Dass man auch in jener Zeit viel daraus gehalten haben musste, dass die Vorbeler bei schöner Stimme wirkliche Sänger und des Gesanges kundig sein sollen, ist schon aus dem Gebetbuche selbst zu entnehmen, wo überall von Gesang und Lied so viel und so oft die Sprache ist, und erinnern wir nur an die verschiedenen synonymen Ausdrücke für Gesang und Loblied, die im Satze ״'Wouosnu jsäiäim ssmiros, 86biro3 wesiseh' bochos, berochaus wehaudoaus“ enthalten sind, welche Bedeutungen alle ohne sachkundigen Gesang gar nicht denkbar wären. Za wir vermutbcn sogar, dass das ganze Gebetstück von ״Jozer meschorsim“ bis inciusive des ersten Satzes von ״Loel boruch“ ganz in realistischer Weise aus das Verhältnis des Cantors zu seinen accompagnirenden Sängern und sein Zu׳ sammenwirken mit der Gemeindegegründei und. nur aus diese Prozedur ziuückzuführen ist. Also die ״N686bor8im" sind die Cantoren (als Diener zunächst Gottes und Diener der Gemeinden) und ״N68obor30vv" die Sänger nebst der ganzen Gemeinde, die! ihm alle beim Gottesdienste behilflich und mitwirkend sind. — Das Subject steht in der Mehrzahl, wenn von den Cantoren in ihrer Gesammtheit die Rede ist, so aber davon ausgesagt wird, wie jeder Einzelne derselben mit seinen Mitwirkenden in Contakt sich besindet, so kommt das Subject natürlicherweise in die Einzahl. ,Alle stehen sie auf den Weltenhöhen (im Reiche des Geistes und des Gedankens) und verkünden allesammt in Ehrfurcht mit lauter Stimme die Worte des lebendigen Gotles und Weltenkönigs.* Das Weitere lässt sich auf diese Weise leicht fortsetzcn. »Alle empfangen sie das Zoch des Himmelreiches (die Religiosität) Einer vom Andern,' indem sie alle in den Satzungen der Religion wohl unterichtet sind — wenigstens früher war es so — und in der Gotteslehre unterweist unentgeltlich, wie es Pflicht ist, Einer den Andern, und was Dieser nicht weiß, sagt ihm mit größter Bereitwilligkeit Jener. ״Sie ertheilen Vollmacht Einer dem Andern, um ihren Schöpfer zu heiligen, mit ergebenem, freudigem Gemüthe, in reiner Sprache und gelangreicher Melodie, währenddem sie alle einmüthig die , Heiligung * beginnen und sprechen in Ehrfurcht: Heilig u. f. w. Was hier mit der Vollmacht oder Erlaubnis gemeint ist, bedarf einer Auseinandersetzung. Das Gebet nämlich, als die alleinige Sprache, in der man mit der Gottheit verkehrt, ist nach der jüdischen religionsphilosophischen Auffassung die allerheiligste Handlung, die der Mensch nur in geweihter Stunde und gehobener Stimmung vornehmen darf und soll. Da aber der Mensch, selbst der edelste und geistigste, gar zu sehr am Irdischen klebt, so bedarf eine solche überirdische That vorher noch der geistigen Sammlung und der seelischen Vorbereitung zur selben, und wenn sie noch in Gemeinschaft Vieler begangen wird, erfordert es auch noch der Rücksicht und Bedachlnahme auf dieselben, um ihnen zu dieser gedanklichen Erhebung Zeit und Muße zu lassen. Und wenn nun alles dieses bereits geschehen und alles hiezu in Bereitschaft steht, so wird dem Vortragenden des Gebetes hiefür Erlaubnis und Vollmacht gegeben, um zu beten und für Jeden zu beten, was,eben besagen soll, dass Jeder das Seinige hiebei gethan und der Vorbeter, jetzt an seine Aufgabe gehen darf, um sie in allseitiger und möglichst erreichbarer Idealität zu erfüllen.! Das ist's eben, was der talmudische Ausspruch in Orchin 11, 2. bedeutet, der. da lautet: "״מידי דודה אשלוחה דצבורא דמימלך ,Gleich wie beim Cantor, der sich erst berathen muß*, und wie Naschi hinzusetzU: ,er muß Erlaubnis erst nehmen, ob er schon