Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 10 (1890)
- Issue
- Heft 6 (21.2.1890)
- Date
- 1890-02-21
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Oesterreichisch-ungarische Priinumkralions-Prels. Kür Kantoren und ßuttusöeamle , in Hesterreich Zlngarn Ganzjährig . . . . . fl- 4.— ־ Halbjährig . . . . - fl. 2.— Kür ßamtorcn itttb guttusGeamte im Auskand . Ganzjährig . . . . 8 Mark oder 4 Rubel. - / ' Kür private und Institute Ganzjährig ..... st. 6.—. Cential-Organ die IntereHsen der und Wtnsdeumten. ErschrinL jeden zehnten Tag. B e g r ü Uder: Obevcatuer Jacob Bauer. Medaclia» iUHiunillrattou Wien II. Novaragasse Nr. 27. Inserate werden billigst berechnet. Nicutujcrlpte werden nicht rerournirt. Avonnementsuni» Inlertionsürträge stnd in Wien zahkSar. Nr. 6. Wir», 21. Februar 1890. 10. Zahraimg. Wien, am 21. Februar 1890. Die pctiliicbeu Ercigniße, die sich zu Beginn des henrigen Jahres in Böhmen abgeipiclt haben und durch die Wiener Eeüserenzcn zum Ausgleich und zur Beendigung des langjährigen ^)iattonalitätei.f 1ei:e5 führten, sind vollauf darnach angethan, die Bewohner dieses KronlandeS mit gerechtem Sl0l;e zu erfüllen. Der Förderalismus hat gesiegt, und das Land Böhmen nimmt eine ganz exceptionelle Stellung in der Monarchie ein. Die Lorbeeren, die sich hiebei die Parteiführer der deutschen und ezechifchen N.ition errnilge!׳, fcheiiien nun einige Caulvreu in Prag nicht schlafen zu lassen, auch sie träunnn schön, wenn nichr von der böhmischen Königvkrone, סן doch wenigstens von einem böhmischen Cautoreuslaude, und mir aller Rührigkeit werden die Collegcn in Böhmen zur Gründung eines ,C a n 10 v e n-V e r e tu f ü r das Königrei ch Bob m e n^ ausgefordert. Diele jcparatistifchen Bestrebungen sind nicht neu. Bereits zur Zeit der Gründung des österreichisch-ungarischen Cantoren- Neieincs waren cs fast dieselben Herren, welche die Bildung einer Zweigniederlassung für Böhmen in Anregung brachten. Bereitwillig war die Vereinsleirnng, um den jungen Verein durch Uneinigkeit nicht in Frage zu stellen, auf diele Idee eingegangeu, aber die gesammelten Erfahrungen haben ihre Haltlosigkeit dargethau. Nach kaum׳ einjährigem Bestände wurde die Zweignieder׳ lassung, einerseits in Folge inneren Zwiespaltes der Leitung in Pragchowie der mehrfachen Compelenzüberzrisse gegen die Centrale in Wien, zum größten Theile aber wegen der Theilnabmslosigkeil der Veleinsmitglieder, die ihre Beiträge mit Vorliebe an die Centrale sandten, aufgelöst. Auf die Mitglieder in Böhmen übte vieles Ereignis nicht den mindesten Eindruck, sie blieben nach wie vor im Cautorcn-Verciue. nur die Herren Collegcn in Prag, die die Leitung der Zweigniederlassung repräseulirten, zogen sich grollend zurück, um von Zeit zu Zeit, io oft eine günstige ..Gelegenheit einlrat, einen Stoh gegen den Cantoren-Verein, jrespcctive gegen den Vorstand desselben zu führen. Einen willkommenen Anlass für diese Bestrebungen bot nun .das im Jieichsrathe jüngst beraihcue Gesetz zur Regelung der äußeren Ncchtsverhältniße der jüdischen Neligionsgenossenschast. Ein billiges Schlagwort wurde in den Kampf geführt, und dem österr.-ungar. Cantoren-Vereine der Vorwurf gemacht, dass er zum Schutze der Cantoren »in unverantwortlicher Weise in dieser Angelegenheit noch gar nichts gethan hat." Wenn jene Herren, die das Circular zur Gründung des ״Cantoren-Verein für das Königreich Böhmen' versandten, nur von diesem Motive geleite! waren, so batten sie sich vorerst die volle Ueberzengung verschaffen müssen, dass der Vorwurf den sie dem österr.-ungar. Cantoren- Vereine entgegenhallen, auch wirklich berechtig! ist. Eine aufmerksame Lcclüre dieser Blätter hätte sie natürlich eines Anderen belehrt, aber darum war es ihnen ja gar nicht zu thun, ein Schlagworr musste herhallen, denn mit Schlagworten ist sehr leicht zu kämpfen. Die Hinfälligkeit der gegen den Cantoren-Verein erhobene» -Anklagen wird jedoch ganz besonders klar, wenn man einen prüfenden Blick wirft auf das Gesetz selbst und die Intentionen in's Auge fasst, von welchen sich die hohe Regierung bei Abfassung des Gesetzentwurfes leiten ließ. Es darf vor allem Andern nicht. vergessen werden, dass es sich zunächst um die Regelung der äußeren NechtSvcrbältnißs handelte. Diesen Standpnnkr hat der Uuterrichtsminister in seiner Rede klar gekennzeichnet, und auch jene Abgeordneten, mit welchen das Präsidium des österr.-ung. Cantoren-Vereines Fühlung nahm, haben ausdrücklich betont, dass die Wünsche des Cantorenstandes. bei aller Berechtigung, in diesem Gesetze nicht Ausdruck finden konnten, sondern den Gegenstand einer be'ondercn Durchführung im Vcrorduuugs- Wege, sowie der autonomen Rege.ung im Statu! bilden werden. Nack dieser Richtung liegt für die Tbätigkeit des Cantoren- Vereines noch ein offenes Feld, und seine Vertreter weiden es gewiss nicht unterlassen, mit aller Energie für die Zntereffen ihrer Standesgenossen an maßgebender Stelle einzutreten. Trotz alldem muß aber anerkannt werden, dass schon in dem gegenwärtigen Gesetze gewisse allgemeine Bestimmungen über die Neligionsdiencr. zu denen doch auch die Cantoren. gehören, ausgenommen wurden, die manchem Nebelstand abzu» helfen, geeignet sind. So wird es z. B. in Zukunft nicht mehr möglich sein, dass einheimische Collegen durch Ausländer auS ihren Stellungen verdrängt werden. Diese eine Errungenschaft 5־«מ״־זיוי*־w?rcsrדד--1. י י,דד-;?*״*-jzr.g&;v: