Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 10 (1890)
- Issue
- Heft 5 (11.2.1890)
- Date
- 1890-02-11
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
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— 7־י — Dr. Gabriel ist der jüngste Sohn Jacob Nießsr's, Schwiegersohn des scharfsinnigen, gelehrten Rabbiners und Präsidenten des Altonaer Nabbinats Raphael Cohen. Letzteres, reipective dessen Gerichtsbarkeit erstreckte sich über sämmtliche damalige Staaten des Königs von Dänemark bis an den Belt, ,umfasste auch Hamburg, nnd stellte damals ein großes Länder- -gebiet dar, darum strebten auch die ausgezeichnetsten Rabbiner nach diesem Nabbinate, wo ihnen ein ungewöhnlich großer Wirkungskreis eröffnet war. Rabbi Raphael Cohen, früher in Posen, hatte sich bereits durch seine Schriften auf dem Gebiete der jüdischen Rechtswissenschaft einen Namen erworben und wurde ihm in Folge dessen das Altonaer Nabbinat anvertrant. Geboren an Nnssisch.Polen, besaß er die dortige jüdische Bildung, die bekanntlich außer talmudischer Wissenschaft jegliche andere Kenntnis .ausschließt und derart verpönt, dass Rabbi Cohen z. B. selbst dem Versuche Mendelssohn'», den Pentateuch in ein reines Deutsch zu übersetzen, mit dem Banne entgegentrat. Diese Maßregel kennzeichnet genügend die eiserne Conscqnenz dieses Mannes, der auch nicht den kleinsten Ring aus der geschlossenen Kette des stalmudischen Systems missen wollte. Diese Strenge zeigte er auch^in seiner Thätigkeit als Präsident des Gerichtes zu Altona, und das Andeuken an seine Gerechtigkeit, Unparteilichkeit, tiefe -Gelehrsamkeit ist noch heute uicht erloschen. Ja! er opferte sogar seiner Ueberzeugung sein einträgliches Amt, als ihm die Befugnis, ׳Verletzung der Nitualgesetze mit dem Banne zu bestrafen, Seitens der Negierung entzogen wurde, und lebte von 1799 bis zu seinem 1803 erfolgten Tode als Privatmann in Hamburg. Der damaligen Silte gemäß, erkor sich Jacob Cohen seinen ׳Eidam für seine Tochter Fanny in dem Sohne des damaligen ebenfalls berühmten Rabbiners zu Oettiugen, Lazarus Jacob, der später von der Ebene seines Geburtsortes, die im Rieß gelegen, .den Familiennamen Nießer annahm. Gabriel Nießer gehört demnach von väterlicher und mütterlicher Seite einer sehr gelehrten Familie an, und bewährte sich diesmal in seiner hochideellen Natur;jener talmndische Satz: .Die Wissenschaft kehrt zurück in ihre Herberge.״ Gabriel, der Jüngste seiner fünf Geschwister, geboren den J?. April 1806, gestorben den 22. April 1863, war der Liebling seiner Eltern. Auf ihn vereinigte der Vater seine Liebe und verwandte besondere Sorgfalt auf feine Erziehung. Wohl mochte er am Spiel des, Knaben seine geistigen Anlagen erkannt und geahnt haben, dass Gabriel kein gewöhnlicher Knabe sei, sondern Fähigkeiten und Eigenschaften zu einem großen ׳Manne in sich berge, die nicht nur seinem Volke, sondern der Menschheit überhaupt zum Heile gereichen werden. Darum genügte 1)em Vater uicht der eigene znrückgelegte Bildunzsweg, welcher damals gang und gäbe war, sondern erbestrebte sich, seinen Kindern, insbesondere aber Gabriel, eine gute deutsche Erziehung angedeihen zu lassen. Der Vater befasste sich mit ihm besonders, führte ihn frühzeitig in der Sprache der Bibel ein, und Ostern 1817 trat Gabriel in die 4. Classe des Lübecker Gymnasium Catarineum, wurde Michaelis desselben Jahres in die dritte und Ostern 1819 in die 2. Klasse versetzt. Inzwischen war in Lübek für die dortigen Inden eine sehr trübe Zeit eingetreten. Vor der Besitzergreifung der Stadt durch -die Franzosen waren die Juden lediglich auf das naheliegende -Dorf Moisling beschränkt. Nach Einverleibung Lübeks in das französische Reich zogen sie zahlreich nach Lübek und befanden sich daselbst durch ihre Emsigkeit und Genügsamkeit in behaglichem .Wohlstände. Als aber 1815 auf dem Wiener Congress die Rechte der .deutschen Juden wiederum in Frage gestellt wurden, schickten die -Juden der Hausastädte Hamburg, Bremen und Lübeck gemeinschaftlkch als Bevollmächtigten Dr. C. H. Bnchholz nach Wien, um daselbst ihre wohlverdienten Rechte wahrzunrhmen. Durch den Einstnst des Bremischen Senators Schmidt, der in den § 16 der deutschen Bundss-Acte, worin .es ursprünglich hieß: ,Die Rechte die den Juden iu den deutschen Bn ndesstaaten eingeräumt waren, werden ihnen gewährleistet u, s.1ט." —. die Präposition van einschmnggelte, blieben Bnchholz Bemühungen erfolglos Dieser so scheinbar unbedeutende Präpositions-Wechsel von ״in* und ,v 011״ brachte den Juden großes Unheil. Das judeufeindliche Lübek machte sofort geltend, dass die bürgerliche Gleichstellung der Inden nicht vom Staate Lübek, sondern von den Franzosen gewährt wurde, und die ärmeren Juden mussten wieder nach Moisling ohne Weiteres zurück, während die wohlhabenden nach Hamburg und andern Städten zogen. Da jegliche bürgerliche Handtierung ihnen gesetzlich verboten war, mussten sie dort ihr trauriges Dasein durch Trödelei rc. fristen. (Fortsetzung folgt.) Kleine Chronik. Wien, lieber die Berechtigung znm V.'rkanfe von ,Koscherfleisch' ist jüngst eine Ministerialentscheidnng erflossen. welche einem namentlich in größeren Städten hänfig anftretenden Unfnze endgiltig steuert. Die Entscheidung wurde durch einen speciellen Fall in derCnltns» gemeinde Währing bei Wien herbeigeführt. Daselbst hatten nämlich mehrere Fleischhauer Firmatafeln mit der Bezeichnung ,Koschersteisch" anSgesteckt ohne Bewilligung von Seiten der CnlinZgemeinde nnd ohne den Nachweis zu erbringen, dass bei Schlachtung Ser Thiere nnd Ansschrottuug des Fleisches die rituellen Vorschriften streng beobachtet werden. Auf Einschreiten des Vorstandes der erwähnten Gemeinde wurde nun von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Hernals die Entfernung des Schildes mit der Bezeichnung .,Koscherfleisch" ausgetrageu. Gegen diese Verfügung recnrririen die betroffenen Fleischhauer beider hohen k. k. n.-ö. Statthalterei, welche den Auftrag der Bezirkshauptmannschaft anfhob. Gegen den diesbezüglichen Erlass der Statthalterei ergriff der Vorstand der Wähnnger Cultusgemeinde den Recurs beim Ministerium, woraushin nachfolgende Minifteriaientscheidnng erfloss: ״An den geehrten Vorstand der israel. Cnltusgemeinde in Währing. Das hohe kk. Ministerium des Innern hat nach mit dem k. k. Minifterinnt für CnltuS nnd Unterricht gepflogenen Einvernehmen laut deS an die k. k. n.-ö. Statthatterei gerichteten Erlasses vom 24. Deeember 1889, Z. 22.025 über den Ministerialrecnrs der israel. Cnltusgemeinde in Währing gegen die Starthalterei-Entscheidung vom 2. April 1838, Z. 18.176, mit welcher der anlässlich der Beschwerde der genannten Cnltusgemeinde von der Bezirkshauptmannschaft Hernals unterm 7. Jänner 1888, 48 895 ex 1887 dem Fleischhauer Thomas Schweifer in Währing ertheilteu Auftrag zur Beseitigung der Schildausschrist ״Koschersleisch" vor seinem Geschäftslocale behoben worden ist, die angefochtene Statthalterei-Entscheidnng anfzuheben und den obigen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hernals vom 7. Jänner 1388, Z. 84.895 wieder in Kraft zu setzen gesunden, weil das Schächten, die Qualificirung des Fleisches als koscher, sowie die Beaufsichtigung des Ansschrottens von ״Koschersleisch" eine CnltnSangelegenheit der israel. Neligionsgenosfenschaft ist, Thomas Schweifer nicht nachgewieseu, dass er teu diesbezüglichen Anforderungen der israel. Cnltusgemeinde in Währing nachgekommen sei, und derselbe, insolange ein solcher Nachweis nicht erbracht ist, auch zur Führung eines Schilde» mit der Bezeichnung ״Koscherfleisch" bei seiner Betriebsstätte gemäß § 44 der Gewerbeordnung als berechtigt nicht angesehen werden kann. — Hievon wird der geehrte Vorstand der israel. Enlinszemeinde in Währing und Herr Thomas Schweifer. Fleischhauer in Währing, zufolge Statthalterei-ErlaffeS vom 2. Jänner 1890, Z. 78.448, mit Aufträge verständigt, dis beanständete Firmatafel, falls dieselbe noch nicht beseitigt sein sollte, sofort herabzunehmen. Währing, am 13. Jänner 1890. Der k. k. Statthaltereirath nnd Bezirkshauptmann: In Vertretung Steinach./ Wie ersuchen um Ginfendnng der rnLständigen Abonnements-Beträge. Die Ndminrflration.