Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 10 (1890)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1890)
- Date
- 1890-01-01
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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2 beurtheilt wird, und es erwächst uns darum die heilige Pflicht, das Irrige dieser Anschauungen mit allem Nachdrucke darzuthun. Zn erster Linie ist der Hinweis aus Deutschland nicht stichchältig. Dort wurde im vorigen Jahre eine Agitation gegen die Berufung österreichischer Rabbiner und Prediger nach Deutschland eingeleilet, und da dieselbe von deutschen Rabbinen auszieng. jo standen factisch Collegen -einander gegenüber, und man konnte füglich von Concurrenzueid sprechen. Trifft dies aber in unserem Falle zu? Keineswegs! Nicht Cantoren, nicht College», auch nicht ausländische, sind es, die unsere Interessen schädigen, sondern namen- und eristenzlose Individuen, die ohne jede Berechtigung, ohne jeden Nachweis früherer Amtsthätigkeil überall nachspüreu, avo nur eine Stellung gelockert werden könnte, und aus schändkiche Weise dem angestellten Beamten das Brod vom Munde wcgnehmen. Für sie ist jeder Posten vakant, ob der Functionär ouf demselben in Ehren ergraut ist, oder noch in der vollsten Blütbe seiner Anusthängkeir stebt, ob er Familienvater oder ledigen Standes ist, hieraus wird nicht die geringste Rücksicht genommen. Kann also unter solchen Verhältnißen, wie sic die Ersahrungcn von Tag zu Tag bestätigen, noch der Norwurs des Cov.currenzneidcs ausrecht erhalten, kann da nur im Entferntesten nn die angezogeue Parallele mit der Bewegung in Deutschland gedacht werden? Mit Nichten! Das hauptsächlichste Moment ist Hier außer Acht gelassen worden, und das ist die Berufung, der ausgesprochene Wille der Gemeinde, ein vakant gewordenes Amt zu besetzen. Die Eindringlinge, gegen ׳ die wir uns wehren, kommen ungcrnfen und ungebeten, plötzlich tauchen sie auf. um ebenso plötzlich wieder zu verschwinden, da sie für die Dauer sich nirgends zu halten vermögen. Es wurde auch von Chillul Haschern gesprochen. Wo liegt aber dieser? Nicht in unseren Bestrebungen, offene Missstände zu beseitigen, sondern in den unseligen Zuständen der jüdischen Gemeindeverhaltniße in Oesterreich-Ungarn, die es zulassen, dass mit einem so heiligen und für den jüdischen Cultus so wichtigen Amte solch' jchaudervoller Missbrauch getrieben wird, durch welchen in gleicher Weise die Gemeinden und deren Angestellte geschädigt werden. Wenn nun unter unseren Berufsgcnossen der dringliche Wunsch geäußert wird, die Gemeinden mögen bei Besetzung eines Eautorpostens auch ans die Staatsangehörigkeit Rücksicht nebmeu, so ist es ihnen nicht so sehr um die Einengung der Concurrenzkreise, als um eine größere Sicherung und Festigung der Stellung des Cantors zu thnu; denn es ist leicht begreiflich, dass jene unwürdigen Elemente, welche von Ort zu Ort herumziehen und überall ihr schädliches Unwesen treiben, zur Erlangung der Staatsangehörigkeit nicht genügende Documente über ihr Vorleben werden erbringen können, da dieses zumeist von einer dunklen Wolke umbüllt ist, die zu erhellen nicht in ihrem Interesse liegt. Dem würdigen Collegen aus dem Auslande aber, der einer Berufung in unser Vaterland Folge leistet, wird, selbst wenn eine diesbezügliche gesetzliche Bestimmung in Kraft träte, keine größere Schwierigkeit als bisher zur Ausnahme in den Staatsverband Oesterreichs oder Ungarns erwachsen. Im Uebrigen glauben wir noch aus ein weiteres Moment aufmerksam machen zu müssen. Es ist doch als sicher anzunehmen, dass die Vorarbeiten zu dem Gesetze über die Regelung der Nechtsverhältniße der jüdischen Gemeinden nicht ohne Wissen und Zuthun der maßgebenden jüdischen Kreise abgeschlossen wurden, und dieses Gesetz enthält die Bestimmung, dass die Angestellten der Gemeinde die Staatsbürgerschaft Nachweisen müssen. Wir streben also nichts Anderes an, als das, was für eine gesetzliche Codificirung bereits bestimmt ist, und wir können demgemäß um so sicherer sein, hierin'allscitige Unterstützung zu finden. In diesem Sinne richten wir einen Appell an alle ein׳ sichtigen und vornrtbcilsfreien Männer des Judenthums, besonders aber an die geehrten Vorsteher und Vertreter der jüdischen Gemeinden, unsere berechtigten Beschwerden zu würdigen, und sie werden sich dadurch ein nicht unbedeutendes Verdienst um die Regelung des jüdischen.Cultus erwerben. Unseren College» und Berusszcnossen rufen wir aber die Mahnung zu: Schaaret Euch um unsere Fahne, nehmet Mann für Mann Antheil an unseren Bestrebungen, und der sichere Erfolg wird nicht ansbleiben! Die Vereinigung -er MfrikrG'n in Deutschland. In Deutschland bestehen zwei Vereine, welche dieselben Zwecke verfolgen wie der österr.-unzar. Canloren-Verein, und zwar die Hilskkasse in Berlin und der Verein ״Esrali bazoroh״ in Thoru. Die Mitglieder beider sind größtentbeils Cantoren. Schon seit langer Zeit wurde die Anregung gegeben, eine Verschmelznng beider Vereine berbeizusühren, und zu diesem Behufe ist für diese Tage eine Generalversammlung nach Berlin einberufen. Die Erfahrungen, welche die Collegen in Dcuischland gemacht, sind auch für unsere Vcrhältniße sehr lehrreich, und darum wollen wir den Ueberblick, den der Vorsitzende der Hilfskasse in Berlin, Herr Lion Wolf, über die Entwicklung, die Tbätigkeit und die bevorstehende Verschmelzung der Vereine ,,zur Orientirung^'der Mitglieder bietet, im Nachstehenden veröffentlichen: .Wie bei früheren Gelegenheiten, so rührt es sich auch dieses Mal von allen Seiten vor der Generalversammlung. Wir haben in den letzten Wochen viele gute und zum Theil minderwerlhige Vor- und Nalhschläge gehört, und io dürste esden Lesern d. Bl., resp. den Mitgliedern der Hilsskass׳, nicht unangenehm sein, eine etwas ausführliche Darstellung der Hilfskasse, wie sie ist und — wie sie werden kann, von dem bisherigen Leiter derselben zu hören. Bei der diesjährigen Tagesordnung müssen sich die Redner sehr viele Reserve auserlegen, wenn wir in zwei Tagen das Material bewältigen. Cs dürfte also angemessen sein, wenn ich hier einen kurzen Ueberblick über unsere Verhälluiße gebe. Die Hilfskasse wurde im Jahre 1880 gegründet, und es dauerte fast 4 Jahre, bis die ersten Statuten genehmigt und der Generalversammlung vom 17. März 1884 vorgelegt wurden. Die kostspielige Arbeit (sie hatte der Kasse 900 M. gekostet) von vier Jahren wurde in eben so viel Stunden wieder vernichtct, d. h. die Statuten wurden einftiinmrg abgclehnt, und nach kurzer Vorberathung habe ich später die Statuten stylisirt und zum Druck befördert. Gegen diese Statuten, die zum größten Theil nach dem Schema der ,Achawah' entworfen waren, hat sich bis auf beute keine Stimme erhoben. Ich muß also annehmen, dass sie im großen Ganzen für unsere Verhältniße genügen. Wir glaubten nun, nachdem das gegründete Haus unter Dach und Fach gebracht, im Innern ruhig sortbauen zu können, doch hatten wir uns in dieser Voraussetzung bitter getäuscht. Da dem Polizei-Präsidium, resp. Ministerium von der Ablehnung der Statuten keine Mittheilung gemacht wurde, so nahmen diese Behörden an, dass wir auf Grund der genehmigten Statuten fortbestchcn, und verlangten die Vorlegung der Jahresrechnung. Diese konnte nicht gegeben werden, weil wir weder den Jahresbeitrag noch die Unterstütznngsquoten in dem neuen Statute eingehalten. Die Verhandlungen mit dem Polizei-Präsidium