Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 7 (1887)
- Issue
- Heft 38 (24.11.1887)
- Date
- 1887-11-24
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Oesterreichisch -ungarische Wrannmerali onspreis Fite Dtrtinswilglsedtt. Ganzjährig . 7׳; fff. 5.— Halbjährig fl. 2.50 Mkrteljährig -fl. 1.25 Für Nicht« itglieder Ganzjährig ' fl. K.— Halbjährig fl. 3.— Vikrttljährig fl. l.sv . Für daS Ausland Ganzjühriq fl. 7.— 1!- Mark vd^r « Rubel. Organ pt De ^«tereffe« Mscher ^sktoren uml ^Mllusbesmleu. O rscheinlz e d en a ch t e n K a g. Begründer: Obercantör Jacob Bauer. י WedacLion 1111b I Administration W i c 11. II., Novaragaffe Nr. 27■ Inserate werden billigst berechnet. Manuscripte werden nicht retsurnirt. Nr. 38- Wien- 24. November 1887. 7. Jahrgang. Veremsmchrichten. Die am 46. d. M. stattgefuydene Vorstandssitzung beschäftigte sich abermals mit der bereits in Nr. 3.5 der österr.-ungar. Cant-Ztg. geiueldeten Aenderung jener Punkte der Statuten,, in welchen eine ziffermäßige Bestimmung der Unterstützüngsbeträge ausgesprochen wird. ° Allgemein wurde hiebei bedauert, dass; eine große Zahl der :Mitglieder 4wtz der dMgAHen Aufforderung von Seite des Vereinsvorständes — sich in dieser hochwichtigen Frage vollkommen passiv verhält und keinerlei Aeußerung abgab. Von den eingelangten Erklärungen stimmten alle bis auf zwei für die vom Vorstande projectine Aenderung. Da nmi im Vorstande selbst vollste Einigkeit über diese Frage, herrscht, wurde beschlossen, eine Generalversammlung auszuschreiben, in welcher lediglich die Aenderung der angefochtenen Bestimmungen der Statuten vorgenommen würde. Dass die Unter-! stützungen trotzdem auf der bestimmten Höhe bleiben, ist schon früher betont worden. Gewiss wäre es erwünscht, wenn an dieser Generalversammlung recht -viele. Mitglieder theilnehmen könnten, jedoch in jedem Falle wird die Generalversammlung, in welcher Zahl immer, die Tagesordnung erledigen,: und es wird dann hinterher die Zustimmung der Abwesenden zu den gefassten Beschlüssen auf schriftlichem Wege eingeholt werden. Der Termin der Generalversammlung wurde, trotzdem die Zeit der Weihnachten am günstigsten zu sein scheint, vorläufig noch offen gelassen, damit den Mitgliedern die Möglichkeit geboten sei, sich hierüber zu äußern oder über die Entsendung eines bevollmächtigten Vertreters für einen größeren Kreis Vorschläge zu machen. Gleichzeitig wird den geehrten Mitgliedern bekannt gegeben, dass im Sinne des Vorstandsbeschlusses vom 26. Oct. ä. c. während der Krankheitsdauer unseres allverehrten Cassiers die provfforische Führung, der Agenden des Vereinscassiers dem Vorstandsmitglied e, Herrn Cantor Moriz Blatt, Wien, 2. Bez., Tempelgasse 3, übertragen wurde, daher die Vereinsbeiträge von nun ab an denselben einzusenden sind. ' - Der Vereinsbeitrag beträgt bis zur vollständigen Genehmigung der neuen Statuten 4 fl. jährlich, ' Aer Morstand beS österr.-ungar. Cantoren-Bereines. Der GemeinLegesang und feine Schäden. Bon M. Tintner, Cantor und Lehrer in Bunzlau, Pr.-Schlesten. Es ist gewiss allenthalben wünschenswert, dass die Gemeinde. regen Antheil am Gottesdienste nehme, das vermag sie aber .am Besten durch die Betheiligung am Gesänge. Die lirurgischen^ChorlM, Melodien sollen möglichst einstimmig bei Begleitung von Orgel oder Harmonium fein. Nicht jede Gemeinde ist jedoch in der Lage, ein Tastinstrument im Tempel, aufstellen zu lassen, und dadurch entstehen im Gemeindegesange gewöhnlich sogenannte ״Zwittersänger", die sich in einen stereotypen Sekundir-Mechayismus festgerannt haben, den sie mit einer gewissen Renitenz emanzipieren wollen, wie es in einer unmusikalischen Versammlung leicht denkbar ist. In einer kleinen Nachbargemeinde hielt ich eine Andacht ab und bei dieser Gelegenheit hörte ich solchen Gemeindegesang. Ein Jeder kann sich dieses Musikchaos in beliebiger Weise selbst ausmalen, womit man da beim Absingen eines erbaulichen Choraltextes regaliert wird. Jedes empfindsame Ohr und Herz möge davor bewahrt bleiben. Ist einmal der Gemeindegesang eingeführt, dann nur keine Secundisten, sondern nur den alleinigen Vortrag des eantus firmus, sonst leidet die Erbauung und die Würde der Andacht den größten Schaden. Der Gemeindegesang besteht bekanntlich aus allen Stimmgattungen, aus Natur- und Kunstsängern. Wie oft ist es hier zunächst die Selbstüberhebung der Letzteren gegen Erstere, denen der eantus firmus in feiner würdevollen Einfachheit zu monoton erscheint. Damit verbunden ist gleichzeitig die Eitelkeit, welche auch den Natursängern nicht fern liegt, und sie zum prahlenden Hervortreten ihres Naturseconds gegen ihre mit musikalischem Gehör begabten Nachbarn anreizt. Die Würde des Tempelliedes leidet durch den Natursecond, und es ist längst constatirt, dass Tempelgesänge mindestens dreistimmig erklingen müssen, die Gemeinde aber stets nur die leitende Metobte mit dem Chore singe, sonst wird durch das Sekundieren eine Profanation der heiligen Gesänge hervorgerusen, denn es ist nur ein musikalischer Wirrnmrr und fürden Musikverständigen ein musikalischer Eckel.