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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1887-10-15 · Heft 33 (15.10.1887) · p. Seite 6

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
7 (1887)
Issue
Heft 33 (15.10.1887)
Date
1887-10-15
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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Sicherheit der Ehre zu einer Geldstrafe und zum Ersätze der Kosten des Strafverfahrens verurtheilte. Einem von Sr. Ehrwürden Herrn Oberrabbiner M. Hirsch in Prag erstatteten gediegenen Gutachten stand gegenüber das Gutachten der Repräsentanz der israelitischen Eultusgemeinde in Außig, in welchem diese bestätigt, dass' das Lesen einer Zeitung nicht als unanständig angesehen werden könne, auch nicht geeignet sei, Aergernis zu erregen, umsomehr als auch in den meisten anderen und größeren Gemeinden, die ihre Tempelordnungen auf fortschrittlicher Basis verfassten, trotzdem auch dort der Abusus seit lange besieht und stillschweigend geduldet wird. Der Gerichtshof in Leitmeritz als Berufungsinstanz hatte eine andere Auffassung. Die Frage, ob das Lesen einer Zeitung am Versöhnungstage im Tempel anstößig und unanständig sei, wurde von ihm, zumeist auf Grund der von Sr. Ehrw. Herrn Oberrabbiner M. Hirsch in Prag abgegebenen Gutachtens, bejaht, und der Angeklagte freigesprochen. Diese richterliche Entscheidung sollte für diejenigen lehrreich sein, Welche das Gotteshaus für ein cabinet de lecture ansehen und die Bestimmung desselben vollkommen verkennen. Danzig. Wie den Lesern" dieses Blattes bereits mitgetheilt wurde, fand am 15. September die feierliche Einweihung der neuen Synagoge in Danzig statt. Eine eingehende Beschreibung dieses schonen Gotteshauses, die wir der ״Danziger Zeitung" entnehmen, dürste Zedermann willkommen sein: Die thurmreiche, ca. 27 Meter breite HauptfaMde mit den zierlich geschwungenen Giebelspitzen und der prachtvollen Fensterblume im Unterbau der großen, fast 60 Meter hohen Kuppel hat wohl jeder Einwohner und. Bcsucher Danzigs bereits bewundernd betrachtet. Diese Kuppel, die edelgeformte, weithin sichtbare Krone des ganzen Bauwerks, erhebt sich über einer säulengetragenen Vorhalle von 5 V« Meter Tiefe, IO1/« Meter Länge, welche wir zunächst betreten. Sie dient als Wochentags - Synagoge und ist daher mit Altar und Allerheiligstem im Charakter, wenn auch in bedeutend germgeren Dimensionen, dieser Ausstattungen des Hauptraums versehen. Dahinter liegt der׳ circa 10 Meter tiefe quadratische Vorraum, der die volle Perspective in den imposanten Hanptraum mit dem von schlanken Granitpfeilern und vorgelegten Ncbenschiffen begrenzten Achteck eröffnet. Das Ganze stellt eine einheitlich überwölbte, durch ihre Rund- und Korbbogenformen harmonisch wirkende Halle dar, deren Länge 35 Meter, deren Breite 25 Meter bei 19 Meter Höhe beträgt. Dies halbkreisförmige Almemor mit dem Allerheiligsten und der Kanzel und über dieser dem mächtigen Orgelchor mit dem neuen Terletzki'schen Prachtwerke schließen den Hintergrund ab. Ueber dem Vorraume befindet sich hoch ansteigend die Haupt-Empore für die Frauen, während zwei den ganzen Hauptranm flankirende Galleriendem gleichen Zweck dienen und sich unmittelbar an den Orgelchor anschließen. — Der abendlichen Beleuchtung des Altars und der Hallen dienen die verschiedenen Gaskronen und Kandelaber mit zusammen circa 500 Flammen. — Zm Vorraum sind 36, in der Haupthalle 966, . auf den Frauen-Emporen, 629 Sitzplätze. —. Architektonisch dominirend wirkt das Allerheiligste. Eingeschlossen von zwei mit opulenter Schnitzerei und gediegener Vergoldung verscheuen Säulen, welche die Empore-Brüstungen des. reichen Giebelaufbaues überragen, enthält cs in einem roth drapirtcn Tabernakel die Thora-Rollen, rechts und links davon die eichgeschnitzten Sitzbänke für den Rabbiner und dm-Obervorsteher der Gemeinde und an der Spitze seiner kunstvollen Giebelung trägt es die ewige Lampe. Noch über das Allerheiligste empor ragt der weite Orgelthron. Das mit Recht rühmenswerthe Musikwerk, welches er trägt, enthält 40 Stimuren, 3 Manuale und 1 Pedal mit 2 Gruppenzügen für starkes und schwaches Tönen. Durch das Ausziehen eines einzigen großen Knopfes, welcher den! Vorsteher, Herrn Gustav Davidfohn gewidmet ist und eine bezügliche Inschrift trägt, kann die ganze Orgel äugenblicklich mit sämmtlichen Stimmen in Gang gebracht werden. Am Pedal befindet sich eine Rollschnelle mit 2 Tasten, wodurch sämmtliche Stimmen mächtig angeschwellt und bis zum leisesten Piano gedämpft werden können. Irankfurl a. W. An die bescheidenen Anfänge des Hauses Rothschild' erinnert ein Actenstück, das sich im Besitze eines hiesigen Bürgers befindet und am Jom Kippur gerade 77 Jahre alt wurde. Es ist ein Geschäftsbrief des alten-Mayer Anselm Rothschild, in welchem er einen Geschäftsfreund die Aufnahme seiner Söhne als Theilhaber in sein Geschäft anzeigt. Das Schreiben lautet: ״Frankfurt a. M., den 28. September 1810. Hiedurch" habe ich die Ehre, Ihnen ergebenst anzuzeigen, dass ich durch die thätige Mithilfe, die mir meine Söhne A. M. . . . S. M. . . . und C. M. Rothschild seit geraumer Zeit in meiner Handlung leisteten, mich bewögen ge-.׳ funden habe, sie als wirkliche Theilhaber in dieselbe aufzunehmen und unter der Firma -— Mayer Amschel Rothschild und Söhne —. meine Handlungsgeschäfte, die ich bereits über 40 Jahre, wie ich mir schmeichle, zur Zufriedenheit meiner. Freunde betrieben habe, von nun an in Gesellschaft meiner gedachten Söhne fortzuführen. — Indern ich für das mir bisher erwiesene Vertrauen lebhaft danke, bitte ich Sie, es auch auf meine neuen Associes zu übertragen und sich überzeugt zu halten, dass wir kein angelegentlicheres Bestreben haben werden, als unsere Freunde aufs redlichste zu bedienen uud uns fortdauernd Ihres Zutrauens würdig zu zeigen. Ich bitte Sie, von unseren Unterschriften Vormerkung zu machen und die Versicherung der schuldigen Hochachtung zu genehmigen, mit welcher ich bin Ihr ergebener Mayer Amschel Rothschild." Wrrkarest. In einer der letzten Sitzungen deslBukarester Casfationshofes ist eine für die Stellung der rumänischen Judenschaft zum Staate hochwichtige Entscheidung getroffen worden. Ein aus Rumänien ausgewiesener Israelit, Namens Fior, war wieder nach Botoschan zurückgekehrt, war aber dort festgenommen nnd vom dortigen Gericht wegen unerlaubter Rückkehr zu einer Gefängnisstrafe von 15 Tagen und zur abermaligen zwangsweisen Abschiebung verurtheilt worden. Die von Fior beim Appellhofe zu Jassy eingelangte Berufung blieb erfolglos, obgleich die Advocaten Fiors hervorhoben, dass ihr Client in Rumänien geboren und erzogen fei, dass nicht nur er, sondern auch seine Eltern außer Rumänien kein anderes .Vaterland besessen hätten, und dass er demnach nicht auf Grund' der blos für Fremde gütigen Ausweisungsgesetz behandelt werden dürste. Der. Äppellhof erklärte sich für incompeteut, die auf Beschluß des Ministerrathes erfolgte Ausweisung Fiors zu kritisiren und bestätigte das erstrichterliche Urtheil. Als nun hierauf der in Rede stehende Fall vor dem Cassationshofe, der höchsten, inappellablen Gerichtsstelle des Landes, verhandelt wurde, wendeten sich die Advocaten ׳ Fior's unter gleichzeitiger Aufrechthaltüng ihrer schon vor dem Appellhofe geltend gemachten Bedenken gegen die Rechtsgiltigkeit des gegen ihren Clienten erlassenen Ausweisungsbefehles gegen die Ansicht des Jassyer Gerichts, nach welchem Beschlüsse des Ministerrathes keiner richterlichen Kritik unterliegen. Wie die Anwälte hervorhoben, - würde - unter dieser Voraussetzung die Regierung die größten . Ungerechtigkeiten begehen können, ohne daß die Gerichte einschreiten dürften. Der Cassationshof Pflichttete dieser Ansicht bei und hob unter Anerkennung der gegen die Berechtigung des Ausweisungsdecretes angeführten Gründe das gegen Fior gefällte׳ und vom Jassyer Appellhofe bestätigte- Urtheil aus. Damit ist nicht nur allein im Verlaufe der letzten Jahre unter ähnlichen Verhältnissen wie Fior ausgewiesenen Juden die Möglichkeit einer Rückkehr erschlossen; es ist damit auch in unwiderruflicher Weise anerkannt, dass die in Rumänien geborenen und. zu keinem anderen Staate in einem Unterthanenverhältnis stehenden Israeliten das Zuständigkeitsrecht im Lande besitzen und als rumänische Staatsangeh örige betrachtet werden müssen: Oe. W. Vereinsnachrichteil. Die geehrten Herren Vereinsmitglieder werden ersucht, von nun ab wieder regelmäßig die Vereinsbeiträge an den Vereinscassier, Herrn Cantor A." Fischer, I., Seitenstettengasse 4, zu senden. Der Worstarrd des östeir.-ungar. Cantoren-VereineS. Danksagung. Anlässlich des Ablebens meines theueren seligen Vaters, Herrn Elkan Kohn, sind mir von vielen Seiten Veileidskundgebungen zu-, gekommen, für welche ich allen Collegen und Freunden auf diesem Wege herzlichsten Dank abstatte. .. David Kosin, Obercantor in Arad.

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