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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1887-04-19 · Heft 13 (19.4.1887) · page 1

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
7 (1887)
Issue
Heft 13 (19.4.1887)
Date
1887-04-19
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Oesterreichisch-ungari sehe Ganioren - Zeitung Or^an H^ränumeralionspreis Für- V«reinsmitgNrder. Ganzjährig fl. s.— Halbjährig fl. 2.50 Vierteljährig fl. 1.25 Fü«: Nicht» itglieder Ganzjährig fl. 6.— Halbjährig fl. 3.— Vierteljährig fl. 1.50 Fi»*. daS Ausland GanzjShrig fl. 7.— .12 Mark oder 6 Rubel. M De alltereMn KWer Hflntorell M Hultmbesmten. Erscheint jeden achten K a g. Begründer: Obercantor Lnnvr. Htedaction nnd Administration Wien. II., Novaragaffe Nr. 27. Inserate werden billigst berechnet. Manuscripte werden nicht retournirt. Nr. 13. Wien, 19. AM 1887. 7. Jahrgang. Zur Vefinitivum-Frage. Die definitive Stellung im Amtsleben bildet zweifelsohne einen .Grundpfeiler, welcher die Würde und das moralische Ansehen eines jeden Standes kräftig stützt. Aber es ist auch die unabweisliche Pflicht und Ausgabe eines jeden einzelnen Standesgenossen, jene durch die gesicherte Amtsstellung gewonnene Würde durch friedlichen Charakter, soliden Lebenswandel, sowie durch hingebenden Amtseifer zu seiner eigenen und seines Standes Ehre zu erhöhen und continuirlich aufrecht zu erhalten. Die obige Behauptung ist so einleuchtend und dermaßen in die Augen springend, dass sie keiner weiteren Argumentation bedarf; י darum fällt es mir auch nicht im Entferntesten ein, hierauf näher einzugehen, als vielmehr nach dem mehrjährigen unablässigen Wirken und Streben unseres Vereines und dessen Organes nach dieser Ri chtung eine Bilanz zu׳ ziehen, beziehungsweise jenes dürftige Resultat zu registriren, dass wir diesem von uns allen ängestrebten Ziele bis heute noch um keine Haarbreite näher gerückt sind. Wie dereinst bei der Stiftshütte in der Wüste und bei dem heiligen Tempel zu Jerusalem die Agenden des Priesterdienstes unter ׳den damaligen Cantoren "׳"ולויים לשירם ולזמרם den Lewiten, systematisch nach gewissen Klassen geordnet waren, wie dies aus der Bibelstelle ״זאת עבודת בני ״ klar und deutlich hervörgeht, strebten und wirkten auch wir Cantoren iusgesammt seit dem Bestände des Vereines und dessen Organes der ״Oest. ung. Cantorenzeitung", Jedermann nach einer anderen Richtung, Jedermann nach dem Maße seines Könnens und Vermögens unentwegt dahin, um jenes Rechtes theilhaftig zu werden, das anderen Cultusbeamten auch eingeräumt wurde, d. i. die gesicherte Amtsstellung. Nicht für meine eigene Person, sondern für das Interesse unseres Standes trete ich in dieser Frage in die Schranken. Nach einer sechzehnjährigen Amtsperiode glaube ich mir, wenn auch kein gesetzliches, doch ein moralisches Definitivum in meiner Gemeinde erworben zu haben, und -wenn wahre Ehre, welche nur das Ergebnis einer jahrelangen, aufopferungsvollen Wirksamkeit zu sein, pflegt, vor der enthusiastischen, die nur der Reiz der Neuheit erzeugt und bald verrauscht, den Vorzug verdient, so habe ich über erstere nicht zu klagen noch um dieselbe zu fürchten. Daher erhebe ich meine Stimme, den Spruch eines alten Weisen beherzigend, אם אין לי מי לי "׳ונשאני לעצמי מה אני׳ ואם לא עכשו אשתי" nur für die moralische Besserstellung unseres Amtes, das doch eines der würdevollsten in der Gemeinde ist, und habe mir die Aufgabe gestellt, nach dieser Richtung hin zu propagiren. Gegen die prekäre Stellung des Cantorenstandes in den Provinzgemeinden ziehe ich gegenwärtig schon das drittemäl in den Spälten dieses Blattes mit meiner schwachen Federwaffe zu Felde, weil ich von der Ueberzeugung durchdrungen bin, dass das Definitivum die conditio sine qua 110a der Erhöhung und Verbesserung unseres moralischen Ansehens in der Gemeinde bildet. Im Jahre 1883׳ habe ich in Nummer 20 unter dem Titel ״pia desideria* und im Jahrgange 1883, unter ״Definitivum" die wichtige Bedeutung dieser Frage hervorgehoben. Auch andere vereheliche Amtsgenossen haben seitdem in dieser Angelegenheit zu wiederholten Malen das Wort ergriffen, wie auch letzthin in Nr. 9 ein College unter der Chiffre S. S. im leitenden Artikel dasselbe Thema eingehend behandelte. Ferner dürfen wir es nicht verkennen, dass das Vereinsorgan ebenfalls seit seinem Beständekeine Zeit und Gelegenheit verabsäumte, unsere diesbezüglichen Interessen wacker zu fördern. Dessen ungeachtet müssen wir sagen אין קול׳ ואין ענה׳ ואין קשב wir sind dem Ziele nicht näher gelangt, haben in dieser Richtung nichts erreicht. Bisher erfreuen sich bekanntermaßen unter den Gemeindebeamten nur die Rabbiner und Lehrer der sicheren Amtsstellung, während der Cantor, der eines der würdigsten und heiligsten Aemter bekleidet, ein nothwendiger ja unentbehrlicher Faktor bei der Verherrlichung des Gottesdienstes ist und überdies in den häufigsten. Fällen mit dem Cantorenamte noch die Lasten anderer Gemeindedienste verbindet, immer noch hintangesetzt wird, und das Kainszeichen des unstäten Lebens trägt.Sein Wohl und Wehe hängt zu oft von der wandelbaren Laune und Gunst eines einzelnen Gemeindemitgliedes, das sich zufällig in den kurullischen Stuhl eines Gemeindepräses emporzuschwingen vermochte, ab. Wahrlich beschämend für unser Amt, doch gerecht ist jenes Mahnwort, welches Herr Rabbiner Roth aus Siklos in Nummer 2 d. I. des in Budapest erscheinenden Blattes ,Der Cultusbeamte^ m E7!sp;. ־:rygra*»*•’*- m

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