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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1887-01-24 · Heft 3 (24.1.1887) · p. Seite 7

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
7 (1887)
Issue
Heft 3 (24.1.1887)
Date
1887-01-24
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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— ־7״ — Kacov, welche bekanntlich Eigentbum des Kaisers ist, gemeinsam Vieh eingekauit und übernommen. Aus diesem Kaufe entstanden zwischen den Netrern Differenzen, die sie im Gasthause zur Sprache brachten. Gelegentlich dieses Streites meinte Franz Hrabanek: ,Was willst du denn machen, tu wirst doch mit Sr. Majestät den Kaiser keinen Proceß führen?' worauf Franz Hrabanek sen. antwortete: .Mir ist das Alles eins, der Kaiser oder der Zud von Teplejsof.' (Teplejsof ist ein benachbartes Dorf bei Diwischau.) Wegen dieser Aenßeruug wurde Franz Hrabanek von der Staatsanwaltschaft in Tabor des Verbrechens der Majestätsbeleidigung angeklagt, weil er hiedurch die geheiligte Person des Kaisers auf die gleiche Stufe mit einem Juden stellte und durch diesen Vergleich die der Person des Kaisers schuldige Ehrfurcht verletzte. Durch eine Reihe von Zeugen wurde erwiesen, dass der Angeklagte im Zeitpunkte der Aeußetuug volltrunken und kaum seiner Sinne mächtig war. Trotzdem fällte das Kreisgericht in Tabor das Urtheil. dass der Angeklagte durch die obige Aenßerung das Verbrechen der Majestätsbeleidigung begangen habe; da er jedoch volltruuken war. so sei dieses Verbrechen an ihm nur als Nebertretung zu strafen und verurtheilte ihn zum strengen, j.'Le Woche mit zwei Fasttagen verschärsten Arreste in der Dauer eines Monat?. Gegen dieses Nrtheil brachte d.r Verurtheilte die Nichtigkeitsbeschwerde ein, worüber vor dem Obersten Gerichtshöfe die Verhandlung stattfand. Der Vertheidiger Dr. Winternitz führte aus, dass die Verurtheiluug seines Client-.n auf einem Rechtsirrthume beruhe, weil objeetiv der Thatbestand der MajeftätSbeleidigung in der eonstatirten Aenßeruug gar nicht vorhanden sei. Nach der ganz u Situation und dem Gesprächsgegenstaude könne der ineriminirten Aenßerung nur der Sinn beigelegt werden, dass der Angeklagte die Ansicht äußerte, vor dem Richter sei Jeder gleich, und eS wäre ebensowenig eine Majestätsbeleidigung, wenn er geäußert hätte, mir ist das Alles rinS: der Kaiser oder der Pfarrer von Teplej'of. Oder aber könnte der Aeußerung der Sinn beigelegt werden: Es fei dem Angeklagten gleichgiltig, von Dem oder Jenem sein Vieh zu kaufen. Hiebei sei aber nicht im Mindesten die Person des Kaisers, sondern höchstens die GntSverwaltnng, die Domänen-Direction in's Auge gefasst. Auch sei nicht festgestellt, ob der Jude in Teplejsof etwa ein verächtliches oder ein dem Spotte auSgesetztes Individuum wäre. Nichts berechtigte daher den ersten Richter, bei seinem loyalen und unbescholtenen Clienten die böse Absicht zu präsumiren, und deshalb bitte er um die sofortige Freisprechung. Der General-Advoeat. v. Hueber erklärte, sich im Wesentlichen den Ausführungen der Vertheidigunz anzufchließen, wenn er auch bestreite» müsse, dass ein böser Vorsatz erforderlich wäre. Der Cassationshof (Vorsitzender Hofrath Ritter v. Körber) fällte das Erkenntnis, eS werde der Nichtigkeitsbeschwerde stattgegeben, daS Nrtheil aufzehobe» und der Angeklagte freigesprochen. Gründlingsn»d Veremsdeiträge. D. Beutler, Auscha, halbjährige» Beitrag. I. Heymann, Amsterdam, ganzjährigen Beitrag. A. Lederer, Flöhau, halbjährigen Beitrag. I. Schiller, Wien, halbjährigen Beitrag. H. Bermanu, B.-Leipa, vierteljährigen Beitrag. S. Schrecker, Gr.-Jenikau, dreivierteljährigen Beitrag. B. Weiß, Brandeis a. E-, halbjährigen Beitrag. M- Sckorr, Gr.-Wardein, ganzjährigen Beitrag. S. Nußbaum, Holleschau, ganzjährigen Beitrag. A. Fischer, Cassier. Correfponderiz dev Nedaetior». Rin Lib. (Rußl.) Nachdem Sie den Abonnementsbetrag eingesendet, erhalten Sie die Blätter. Wir halten uns strenge an die neue Einführung, dass nur Derjenige das Blatt erhält, der den Betrag anticipando einsendet. K. in Rak. Reclamationen sind portofrei. <Lchl. in Tot-, Schw. in T., N. in Li., Gr. in N., Str. in Szab. Wir erwarten die Einlösung Ihres Versprechens, sonst wird die Zusendung neuerdings sistirt. B. in K-, W. in T. Wollen Sie sich nur wegen Anschaffung eines seinen Ornates an Herrn Gustav Pollak & Bruder (s. Jnseratentheil) vertrauensvoll wenden. Das ist entschieden in Wien die beste Firma dieser Branche׳ Sar. in St. Ihre Rechnung ist geordnet nnd erwarten Ihrer Zuschrift zufolge ehestens die Einsendung des Betrages. Kin Sun. Wir werden erst Erkundigung einholen. . B. in R. wird nächstens eingeschaltet. Denjenigen Herren Abonnenten, welche aus ihren Rückstand Beträge einzesendet haben, diene zur Kenntnis, dass von diesem Betrage vor Allem der vierteljährige Abonnementsbetrag vom 1. Jänner bis 1. April in Abzug gebracht wurde, da wir sonst unserer Einführung zufolge die Zuiendnng deS Blattes hätten sistirei: müffen. Die Rcdactio». 1 1 1 1 BST־ Gegründet 1 7 9 3. **M Carl ©■iani juu. *^7-ieK., “VII., ■\7\7*estToa.lxxistra.sse IbTr 21׳. - Grösstes Etablissement zur Anfertigung von Ornamenten für Synagogen, als:]פרוכן־, jnb^־Decke1vn01n׳׳Be(leck־Tücl,er> 3ן^יך[י3ן• Thoramäntel und Wickeln 6te. etc. streng nach dem Ritus, in künstlerischer, solider Ausführung. Die Inschriften werden unter Zuziehung eines anerkannten Fachmannes correkt ausgeführt. Zahlreiche Israel. Cultusgemeinden des In- und Auslandes, wie Wien, Arad, Szegedin, B. Leipa, Tabor, Nachod, Breslau, Podersam, Philadelphia etc. haben ihren diesbezügliehen Bedarf in obigem Atelier ausführen lassen und liegen darüber anerkennende Zuschriften auf. Provinz-Aafträge werden prompt effectuirt. Skizzen und Muster gratis und franco. - 1 1 1 Prämürt van den Weltausstellungen: London 1862, Paris 1867, Wien 1873 Paris 1878. 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