Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 7 (1887)
- Issue
- Heft 3 (24.1.1887)
- Date
- 1887-01-24
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Oesterreichisch-ungarische ץ־ Pränumerrltioiis-Prk'lr j Kür Mereinsmitgsicdcr: , Ganzjävrig . . . fl; &■— i Halbjäbrig . . -fl- 2.50! Vierteljährig - - st. ■1.25 Monatlich - . - st- —•4 5 j Kür Nichlmitgtteder: Ganzjährig ... fl. 6.— : Halbjährig ... fl. 3.—; Vierteljährig . ff. 1.50 I Monatlich ... fl. —.50! Kür das Anskand: Ganzjäbrig - . - st- 7• — 12 Mark oder S Rubel. Organ die GesMmi-InterkLSkll jitedjer Contoren. Erscheint jeden achten Hag. Begründer: Obercantor Icrkob Ucruev. Nr. 3 Wien, 24. Jänner 1887. Administration 1U i tu, II., ')iovarägasse 27. Inserate werden billigst berechnet. Manufcripte werden nicht rrtvurnirt. 7. Jahrgang. Wini, am 23. Jänner 1887. Vor einiger Zeit ist von Seite mehrerer Vereinsmitglieder die Frage aufgeworfen worden, was denn jene Cantoren, die in beisteuernden Gemeinden amtiren, vor den anderen, deren Gemeinden nicht auf die Förderung der Interessen des Cantoren- Vereines bedacht sind, voraus haben. In unseren jetzigen Statuten ist wohl nicht das Princip der progressiven Einzahlungen und dementsprechend eine Steigerung der Benefizien durchgeführt, und soweit wir informirt sind, enthalten auch die neuen Statuten, die ja schon zum größten Theile durchberathen finfc und dem nächsten Cantorentage zur Genehmigung vorgelegt werden sollen, keine derartige Bestimmung. Die Frage könnte also vor der Hand keine andere Beantwortung erhalten, als diejenige, welche aus der bekannten Erklärung des Vorstandes in der Sitzung vom 5. Jänner 1887 hervorging, und wäre somit elledigt. Aber trotzdem können wir es nicht unterlassen, bei derselben noch einen Moment zu verweilen, denn sie hat ihre vollste Berechtigung und trifft, so wenig bedeutsam sie auch sonst erscheinen mag, den wundesten Punkt unseres gesammten Vereinslebens. So sehr sich auch Manche, für die sogenannte staatliche Anerkeunung begeistern, so oft Andere wieder auf die Nothwendigkeit einer Cantorenschule Hinweisen mögen, weder das erste noch daS zweite Moment ist als Hauptzweck des Cantorenvereines zu betrachten, viel höher als beide steht die Gründung eines Pensions- und Unlerstützungk-Fondes für unsere berufsunfähigen Collegen und die- Wilwen und Waisen von Vereinsmitgliedern. Und diesem Ziele, das uns seit Gründung des Cantorenvereines vorschwebt, stehen wir heute eigentlich nicht um eines Haares Breite näher als vor fünf Jahren; denn sowohl das Capital über .das wir verfügen — es repräsentirt wohl an und für sich eine ganz respectable Summe — ist viel zu gering, als auch die Jahreseinkünfte sind viel zu spärlich, als dass wir nur im Entferntesten an eine Pensionsverlorgunz denken könnten. Lange Zeit noch werden wir es, sollten sich die Verhältniße nicht günstiger gestalten, in Unglücksfällen bei der einmaligen Unterstützung bewenden lassen müssen, wie wohl wir heute schon in der Lage sind, eine doppelt so hohe Unterstützung als bisher zu gewähren. In ernsten Dingen ist jede Gefühlsduselei ausasschlossen, da hat die kalte Vernunft das entscheidende Wort. Und darum dürfen wir uns keiner Täuschung und keiner trügerischen Illusion überlassen: Wir Cantoren werden einen Pens i o n s fond niemals zu Stande bringen, wenn wir nur auf unsere eigenen Kräfte angewiesen sein sollten, hierin müssen andere Factoren uns helfend zur Seite stehen. Naturgemäß sind zunächst die israelitischen Gemeinden dazu berufen, unser Vorhaben zu unterstützen, da einerseits nur Wenige in der Lage sind, für die Zukunft ihrer Beamten aus eigenen Mitteln Sorge zu tragen und andererseits sie sich von dieser Verpflichtung nicht völliglosiagen können. Ein spccieller Fall, der sich jüngst ereignete, mag als Beweis für unsere Argumentation angeführt werden. Ein Vereinsmitglied, das durch viele Jahre in einer Gemeinde amtirte, wurde berufsunfähig, und der Gemeindevorstand wandte sich an den Cantorenverein, derselbe wolle dem betreffenden Cantor die statutarische Unterstützung znkommen lassen. In der Eingabe wird wohl die Verpflichtung der Ge» meinde, für ihren bewährten Beamten etwas zu thun, nicht geleugnet, aber zugleich auch auf die Unzulänglichkeit der Gemeindemittel hingewieseu. In der gleichen Lage werden sich die meisten Provinzgemeinden befinden. Es ist wobl begreiflich, dass eS ihnen unmöglich ist, für ihre Angestellten nach dieser Richtung hinreichend Sorge zu tragen, aber ebenso unfassbar und unentschuldbar ist es, wenn sie den Cantorenverein, der diese Pflicht auf fich genommen, nicht rechtzeitig und freiwillig mit einem entsprechenden jährlichen Beitrag unterstützen; keine Gemeinde ist so dürftig, dass sie nicht einige Gulden mehr in ihr Jahresbudget entstellen könnte. Trotzdem nun diese Thatsachen so deutlich sprechen, dass sie keiner weiteren Erörterung bedürfen, und trotzdem sie nicht zum ersten Male der Oeffentlichkeit vorgeführt worden, ist die Zahl der den. Cantorenverein unterstützenden Gemeinden eine nur sehr geringe. Und leider find die Verhältniße nicht nur in Oesterreich-Ungarn so traurig gestaltet, untere Collegen in Deutschland zum Beispiel kämpfen mit den gleichen Mislichkeiten. In der in letzter Zeit abgehaltenen Generalversammlung der Mit» glieder des dortigen Cantorenvereines gab der Vorsitzende eben-