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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1886-08-14 · Heft 26 (14.8.1886) · p. Seite 7

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
6 (1886)
Issue
Heft 26 (14.8.1886)
Date
1886-08-14
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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Antrittsvortrag reifte bereits!bie Ueberzengung. dass sich die Gemeinde zu diesem Cantor gratuliren darf. Auch hat die Cultusgemeinde zu Fünfkirchen einen zweit-u Cantor, Herrn Müller, welcher früber in Czegled Cantor war, aceeptirt. Dieser hat eine jehr angenehme Stimme und versteht meisterhaft aus der Thora zu lesen, diese Eigenschast verdient besonders hervorgehoben zu werden. Aron N o t h, Bezirks-Rabbiner. WreAömg Sr. Hochgeboren der Herr Graf Stefan Eszterhazy Obergespan des Presburger Comitates, krönte durch einen neuen Art seine gewohnte Hochherzigkeit, indem er während seines kurzen Aufenthaltes auf seinem Gute Nagh Halmagh, Comitat Arad, die dortige israelitische Gemeinde mit einer schenkungsweiseu Ueberlassuuz eines Grundes zur Erbauung eines Gotteshauses überraschte und erfreute. Ln^emönrg. Am 10. Jnni d. Z. hat der König von Holland in seiner Eigenschaft als Großherzög von Luxemburg ein wichtiges Gesetz sanctionirt, das die Beitragspflicht der Mitglieder der israelitischen Gemeinden Luxembnrg's regelt. JDie Verhältnisse der jüdischen Gemeinden des Landes beruhten auf den Gesetzen vom Jahre 1816 und 1821, die indessen durch die Verfassung, die im Jahre 1848 erlassen und durch die Trennung von Belgien bedeutend modisicirt wurden, da wir früher zur Kreissynagoge Mastricht in Holland gehörten. Durch die Verfassuugsbestimmung ,dass Niemand gezwungen werden könne, an den Acten und den Ceremonien einer Religion theilzunehmen/ entstanden wiederholentlich Streitigkeiten, bei deren Beilegung die Gemeinde sinanziell immer geschädigt wurde. Durch den Ankauf eines neuen Friedhofes, der der Gemeinde enorme Opfer anfeilegte, sah das jüdische Consistorium sich veranlaßt, der Regierung ein Reglement vorznschlagen, welches die Taxen und Bedingungen vorschreibt, unter denen die Mitglieder und N!chtmitglieder der Gemeinde beerdigt werden; ketzere müssen den fünffachen Betrag ihrer respectiven Elaste bezahlen, so dass durch diese Bestimmung einerseits die Verfassung nicht verletzt, und andererseits der Austritt ans der Gemeinde erschwert wird, ohne die Continnität der Gemeindeinstitutionen zu gefährden. Nachdem das Reglement die Zustimmung des Gemcinderathes der Hauptstadt, des Generalprocurators und der Regierung erhalten, hat der König am 10. v. M. im Bade Wildungen dessen Sairction vollzogen. ßonstantinopel. Die etwa 55000 Seelen zählende jüdische Bevölkerung von Constantinopel ist in der glücklichen Lage, in der Person des Herrn Moses Levy einen ebenso gelehrten wie energischen Oberrabbiner zu besitzen, dein als Präses Bechor Effendi zur Seite steht. Dieselben wollen das Gemeindewesen einer gründlichen Neoganisation unterziehen, die hauptsächlich in folgenden vier Punkten gipfelt: 1) Abschaffung der Fleischsteuer; 2) Errichtung einer Nabbinerschnle nach abendländischem Muster; 3) Bestellung von Feuerleuten für jede Synagoge; 4) Die Aufhebung der ״Hokabazes". Die Bedeutung der ersten beiden Punkte leuchtet ohne Weiters ein, und wir versprechen uns viel von der Errichtung einer Nabbinerschnle, falls dieselbe, woran wohl kaum gezweifelt werden kann, im Sinne des gesetzestrenen Judenthums geleitet wird. Was den dritten Punkt betrifft, so ist diese Institution insofern von Bedeutung, als bekanntlich der größte Theil der Häuser in Constantinopel, und somit auch die Synagogen, aus Holz gebaut sind. In Bezug auf die ״Hokabazes" ist zu bemerken, dass dies Leute sind, welche das Privilegium haben bei jedem Familienfeste zu erscheinen und daran Theil ׳ zu nehmen. München Der erste Israelit ist in das Professorencolleginm der Universität durch die Ernennung des Privatdozenten Dr. Priugsheim zum ordentlichen Professor gekommen, während bekanntlich an anderen Universitäten, besonders in einzelnen Fächern, die confessi onekle Gleichberechtigung fast zur Gleichheit in der Zahl geworden ist. Marokko. Dem , Jewish World" wird folgendes Vorkomniß von glaubhafter Seite berichtet. Der Sohn eines hohen Würdenträgerließ kürzlich auf seinem in der Nähe von Fez belegenen Gute sechs jüdische Reisende ausgreifeu und versuchte unter Androhung des Todes von ihnen die Namen der reichsten Fezer Juden zu ersahren. Die geängsteten Gefangenen wollten dem Verlangen entsprechen, als eine Neiterschaar auf dem Gute anlangte. Es war ein Shsrif mit seinem Gefolge, der hier rasten wollte. Die Inden riefen dessen Schutz an und erhielten solchen. Es ist ganz zweifellos, dass sie d m sicheren Tode entronnen sind. Sie wären von ihrem Dränger bestimmt gemordet worden, nachdem sie die Namen der Neichen in Fez mitgetheilt hätten. Man erwartet eine strenge Untersuchung und Bestrafung des Missethäters. Correspondenz der Nedactiorr. G. in And. Wir können diesbezüglich keine Auskunft ertheilen. Wormser in Tr. Es freut uns sehr, dass es Ihnen gelungen ist, einen entsprechenden dauernden Posten zu erlangen; Gruß. Ehrw. Dr. Gr. in P. Unser herzlichstes טול טוב zum Antritte Ihrer neuen Stellung. Ab. in L. Wenn Sie es wünschen, wollen wir Ihnen einige Piecen hier durch einen Copisten abschreiben lasten. S. in To. Wir senden pünktlich an Sie das Blatt ab, und ist ung unbegreiflich, dass Sie es nicht erhalten. Den Betrag für Spesen haben wir an Dr. E. abgeführt. Gruß. Br. in G- Den gesandten Betrag haben wir als 1. Rate gutgebucht. Viel Glück zur Erreichung des angestrebten Postens, obzwar wir Ihnen diesen Tansch nicht empfehlen können. Gruß. L. in Leobsch. Bestätigen dcurkend den eingesandten Betrag. Die Brochure wollen Sie direkt beim Verfaper oder Buchhandlung bestellen. Besten Gruß. W. in Fr. Wir werden Ihnen per Karte die gewünschte Adresse angeben. F.-in Mir. <Lie restiren l sl. per. 1835 und das Abonnement per 1836. Ersuchen daher um Begleichung. Gruß. L. in L!zeg. In Vereinsangelegenheiten können wir keinen Bescheid geben. Gruß. L. in Kes. Wollen Sie nur sreundlichst bald einen Beitrag für's Blatt liefern. Bezüglich des Abonnementes ist Ihr Conto bis auf einen älteren Rückstand geordnet. Besten Gruß. in St. Wir bestätigen dankend den Empfang des eingesandten Beträges und ersuchen nur eheste Begleichung des Ziestes, mit Vergnügen bewilligen wir Ihr Ansuchen. Colleg. Gruß. Die geschätzten Herren Abonnenten, welche noch mit dem Abonnement snr's 3. Huartal im Rückstände sind, sowie auch Diejenigen, welchen wir ihr Saldo in Ratenzahlungen bewilligt haben, ersuchen wir höflichst und dringend, mit umgehender Post ihre Pstichten dem Fachblatte gegenüber pr erfüllen. Die Administration. CONCÜKS. Der Synagogen-Verein zu Friedland bei Mistelc sucht vom 15. September a. c. zu aceeptiren : 1. Eineu geprüften Lehrer, der die Eignung hat, mehrere Kinder von der 1. bis zur 4 Volksschulklasse in den vorgeschriebenen Lehrgegenständen mit deutscher Vortragsspräche zu unterrichten, den Religionsunterricht zu ertheilen. am Sabbath und an den Feiertagen im Bethause vorzubeten, Gehalt 700 fl. jährlich nebst bescheidener Wohnung. Nebetieinkommen durch Ertheilung von Extrastunden sicher. 2. Ein Schochet, der als K0r8h und zeitweise als Vorbeier fungiren kann. Gehalt 300 fl. jährlich nebst bescheidener Wohnung und Nebeneinkommen. Persönliche Vorstellung nothwendig, doch werden nur demjenigen, der berufen wird, die Reisespesen ersetzt. Schriftliche Offerten mit Zeugnissen versehen, sind aa den Synagogen-Verein zu richten. Friedland bei Mistek, am 8. August 1886. Sigd. Wechsberg, Obmann. Heiratsantrag. Für eine gebildete, wohlerzogene, hübsche Cantorstochter im Alter von 19 Jahren wird, behufs Verehelichung, ein Cantor in guter Stellung oder tüchtiger Geschäftsmann gesucht. Mitgift 1500 fl-, vollständige Wohnungseinrichtung und schöne Ausstattung. Anträge mit eventuellem Beischluss der Photographie werden unter Chiffre ״Masel“ an die Red. d. Bi. erbeten.

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