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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1886-06-27 · Heft 21 (27.6.1886) · page 1

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
6 (1886)
Issue
Heft 21 (27.6.1886)
Date
1886-06-27
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Oesterreichisch-ungarische Pränumerations-Preis Kür Sereinsmitglieder: Ganzjährig ... fl. s.— Halbjährig ... fl. 2.50 Vierteljährig - - fl. 1.25 Monatlich ... fl. —.45 Kür Mchtmitgtte»er: Ganzjährig ... fl. 6.— Halbjährig . . . fl. 3.— Vierteljährig . . fl. 1.50 Monatlich . . . fl- —•50 Kür das Ausland: Ganzjährig - - - fl- 'T•— 12 Marl oder 6 Rubel. Organ die Geslllimrt-IlltmMri DiZcher Lailtoreu.!Reducitaii and Administration Wien, Erscheint ieden achten Hag. Begründer: Obercantor Ictkc>6 Wcruev. II., Novaragaffe 27. 2 Inserat« werden billigst berechnet. Manuscripte werden nicht retournirt. Nr. 21 Wien- 27. Juni 1886. 6. Jahrgang. Einladung zur Pränumeration auf die öflerr.-nngar Cantoren-Zeitung. Mit 1. Juli beginnt das 3. Quartal dieses Jahrganges; wir ersuchen daher unsere geschätzten Herren Abonnenten, das Abonnement rechtzeitig zu erneuern und den Äbonnementsbetrag pünktlich und regelmäßig einzusenden. Die Administration der öfterr.-ungar. Cantoren-Zeitung. Geehrte Freunde und Amtsgenojsen! Als wir vor mehreren Jahren daran gingen, eine Vereinigung jüdischer Cantoren zu schaffen, fühlte jeder von uns, dass der Moment gekommen sei, dessen Schoß das Wiedererwachen unserer amtlichen und socialen Anerkennung in sich berge, und als unser Verein begründet war, so empfand ein jeder die Beruhigung, von nun an einer Genossenschaft anzugehören, deren Vorstandschaft alles das thun wird, was zur Erreichung der oben bezeichneten Ziele zweckdienlich sei. Wir, die Vorstands- Mitglieder des österr.-ung- Cantoren-Vereines, tragen ja dieselben Vereinslasten wie die Mitglieder, würdigen jedoch die Ehre der von den Vereinsmitgliedern uns übertragenen Mission auch dadurch, dass wir unsere karg zugemessene Zeit, unseren persönlichen Einfluss, unser Wiffen und Können, ja oftmals auch materielle Mittel zu Gunsten des Vereines opferten und opfern. Dass wir bereits Manches, ja Vieles erreicht, dürfte genügend bekannt sein; dass wir jedoch bis nun nicht Alles erreicht, liegt sicherlich nicht au uns, sondern ist in der Zeitströmung und anderen ungünstigen Verhältnißen begründet. Auch die meisten Vereinsmitglieder, denen das Wohl des jüdischen Cantorenthums am Herzen liegt, thun redlich ihre Pflicht, und wir müssen dem hier öffentlich Ausdruck verleihen. Allein, wie überall, so auch hier, ist auch uns die bedauerliche Erfahrung zu Theil geworden, dass Viele unserer Vereinsmitglieder und College» unserer mühevollen Arbeit theilnahmslos gegenüberstehen. Vereins- und Zeitungs-Abon» nementsgelder werden mit einer Lässigkeit gezahlt, die geradezu un» begreiflich erscheint, da doch die Betreffenden wohl einsehen müssen, dass sie gegen ihr eigenes Interesse handeln, indem wir eine solche Handlungsweise für die Dauer nicht ruhig hinnehmen können, sondern unseres Amtes walten müssen. Für heute wollen wir nur das unbegreifliche Gebühren vieler College» unserem Vereins- und Standesorgane, der öfterr. ung. Cantoren-Zeitung, gegenüber in'S Auge fassen. Eine Wochenschrift bedarf der minutiösen Pünktlichkeit seitens der sie schaffenden Kreise; die geistige wie materielle Mitthätigkeit darf keinen Augenblick erlahmen, soll das fortlaufende Erscheinen derselben nicht gefährdet werden. Die e r st e r e hat seitens der Mehrzahl unserer Fachgenossen beinahe ganz aufgehört, und was die materielle Unterstützung angeht, so sehen wir uns zu dem Ausspruche veranlasst, dass unter den obwaltenden Verhältnißen an ein gedeihliches Fortbestehen unseres Fach- und Vereinsorganes nicht zu denken sei. Pränumeriren heißt: sich durch Vorausbezahlung die Zusendung des Blattes sichern. Wie kann, fragen wir, der Herausgeber einer Zeitschrift, der allwöchentlich die größten ma» teriellen Opfer für Druck, Administration re. zu bringen hat, seiner Pflicht Nachkommen, wenn die Leser ruhig das Blatt in Empfang nehmen und selbst nach Jahresfrist und noch länger ihrer verschwindend kleinen Verpflichtung dem Herausgeber gegenüber nicht Nachkommen? — Hiezu tritt noch das unqualifizirbare Vorgehen gewisser Herren, die, angesichts der letzten Eventualität, die dem Herausgeber zu Gebote steht, d. h. der nach oft wiederholten und erfolglosen Mahnbriefen eingeleiteten Klage, ihre Entrüftung darüber aussprecheu, dass man es wagt, sie zur eudlichen Abtragung ihrer Schuld gesetzlich zu zwingen. Solche Herren — und es sind keineswegs Cantoren in kleinen, sondern zumeist solche größerer Gemeinden mit reichem Einkommen — bekunden nicht allein eine gewisse allgemeine Gesinnnngslosig-- keit, sondern zeigen in erster Richtung, dass ihnen ihr Beruf, resp. die Vertheidigung und Entwickelung desselben, nichts weniger als heilig ist und wir werden nicht anftehen, wenn die Angelegenheit, d. h. wenn die Schuldabtragung seitens der be-

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