Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 6 (1886)
- Issue
- Heft 13 (14.4.1886)
- Date
- 1886-04-14
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
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7י zehn Jahren seines Lebens im eigentlichen Sinne des Wortes Ruhe genoß. Seinem Namen getreu fühlte er sich jederzeit als Priester des Heiligthums, und die Weihe in seinem Vortrage, sowie die Mackellosigkeit seines Charakters verschafften ihm die Zuneigung und Achtung Aller. Er gehörte noch jener alten Gilde an, die mit dem Barett auf dem Haupte, der Geige in der Hand am Freitag Abend zum מוח!- hintraten und den Sabbath mit einem Herzen voll Liebe begrüßten, jener Gilde, die den שלח ציבור mit sich, trug auf Schritt und Tritt, und die ganz durchdrungen war von der Hoheit und Heiligkeit ihres Berufes. Wohl blieb auch ihm der Kampf nicht erspart, allein der Abend seines Lebens war ein schöner und ruhiger. Seine Gemeinde hat in rühmlicher Weise dafür gesorgt, dass er in den alten Tagen von Sorgen befreit war, und verdient diese Tbatfache umsomehr hervorgehoben zu werden,- weil Turnau keine reiche Gemeinde ist, und weil es auck Gemeinden gibt, die in solchen Fällen ganz anders Vorgehen. Möge die trauernde Wittwe Trost finden darin, dass der .Heimgegangene ihrer treuen Pflege es mit zu danken batte, dass ihm ein so hohes Alter beschieden war, mögen die Kinder Beruhigung finden in den Bewusstsein, dass ihnen ihr Vater einen guten Namen hinterlassen hat. Uns aber wird sein Andenken als Freund und College jederzeit in treuer Erinnerung bleiben. Friede seiner Asche I A d o l f R o t t e r. Wien, 10. April. Das Urtheil des Obersten Gerichtshofes im Prozess Ritter ist bereits beim Landesgerichte in Krakau eingetroffen. Wir entnehmen einem uns vorliegenden Auszüge folgende Details: Der Oberste Gerichtshof hat über die Nichtigkeitsbeschwerde des Moses Ritter, Mareell Stochlinski und GitLel Ritter entschieden: 1. Die Nichtigkeitsbeschwerde des Marcell Stochlinski wird in Folge des eingetretenen Todes desselben als gegenstandslos zurückgestellt. 2. Ans Grund der in nichtöffentlicher Sitzung aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerden der Eheleute Ritter stattgefundenen Berathung und auf Grund der auf Antrag des General-Procurators im Sinne des ,§. 362 St.-P.-O. vorgenommenen Revision der Acten wird mit Zustimmung des General-Procurators das Urtheil des Krakauer Strafgerichtes vom 29. September 1885 aufgehoben und entschieden: Moses und Gi'ktel Ritter werden von der Anklage freigesprochen. Gründe: Bezüglich der von den Eheleuten Ritter erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde mußte man sich vor Allem darüber klar werden, ob durch die Ergebniße der letzten Schlußverhandlung jene Zweifel, welche der Oberste Gerichtshof in seiner früheren Entscheidung hervorhob und welche eben gegen die Wahrhaftigkeit der Thatsachen, die als bewiesen angenommen wurden, sowie auch gegen den objectiven Thatbestand sprechen, beseitigt worden. Nach einer nochmaligen Prüfung des ganzen Beweismaterials gewann der Oberste Gerichts- Hof die Uebcrzeugung, dass diese Zweifel gar nicht beseitigt wurden, und dass die dritte Hauptverhandlung die ganze Sache nicht klargestellt hat. Obwohl die neue Anklageschrift behauptet, dass durch die Vernehmung des Sachverständigen Dr. Bilinski die zwischen seinen (Bilinski's) Beobachtungen und denen des Chirurgen Msjdl früher obwaltenden Differenzen bezüglich des Zustandes des obdncirten Leichnams der Franziska Mnich aufgeklärt wurden, so kann man doch nicht diese Behauptung als gerechtfertigt betrachten, da Dr. Bilinski sowohl in der Untersuchung, als auch bei der Hauptverhandlung die Behauptnngen des Mejdl bezüglich des Zustandes der Blutgefäße am Halse der Mnich nicht bestätigte. So hat sich nun bezüglich des objectiven Thatbestandes die Sachlage durch das in Folge der letzten -Erhebungen gesammelte Beweismaterial gar nicht geändert. Dasselbe muss auch bezüglich der Schuldfrage bemerkt werden. Die neu vorgeführten Zeugen Telesz und Radowski haben in nichts zur Aufklärung der Sache beigetragen. Der erste dieser Zeugen (Telesz), der nach einem in Lutcza circulirenden Gerüchte zur Zeit des Verschwindens der Franziska Mnich irgend ein Stöhnen gehört haben soll, hat ansgesagt, dass er zwar zur Zeit, die er nicht bestimmt angeben kann, in der Nähe des Kellers der Ritter eine Stimme vernommen habe, dass aber diese Stimme nicht einem Nothschrei oder .einem menschlichen Stöhnen, sondern vielmehr einem Geqnitsche einer Ratte ähnlich war, dass er nur dieses den Leuten mittheilte, welche aber dann das Gerücht verbreiteten, er (Telesz) habe eine menschliche Stimme, ein Stöhnen gehört Dieser nichts bedeutenden und nichts erklärenden Aussage des Zeugen Telesz kann umsoweniger eine Wichtigkeit beigelegt werden, da nach den Auslagen der Sachvecständigen ein Schrei im Keller der Ritter draußen unhörbar sei. — Der Zeuge Radowski gab an, dass er. als er im Februar 1885 dem jetzt verstorbenen Zan Telesz eine Schusterarbeit übergab, von diesem (Telesz) gehört habe, dass Telesz zur Zeit des Verschwindens der Mnich Nachts gesehen habe, wie Inden ans dem Keller der Ritter einen in eine Decke gehüllten Gegenstand fortschafften. Gegen diese Aussage streitet ein starker Zweifel, denn Telesz, fünfmal als Zeuc^ vernommen und beeidet, wußte davon nichts zu erzählen, er erwähnte davon weder seiner Frau, noch seinem Sohne, noch seinem Nachbarn Gnberski, mit dem er in großer Freundschaft lebte. Da nun durch die zum drittenmale durchgeführte Verhandlung, die oben in der Cassations-Entscheidung vom 25. Februar 1885 erhobenen Zweifel nicht beseitigt wurden, und da diese Zweifel gegen die Richtigkeit des letzten Urtheiles sprechen, sieht sich daker der Cassationshof mit Zustimmung des General-Procurators, im Sinne des §. 362 Straf- Prozess-Ordnung veranlasst, das Verdict der Geschwornen aufzuheben und Moses und Gitiel Ritter freizusprechen. Lperies. (Orig.-Corresp.) Ein hervorragendes Mitglied unserer Gemeiude, Herr Leo Holländer, Präsident des 13. Congress- Gemeinde-Districtes (umfassend 83.ro8, Abany u. Zipsen), der ein begeisterter Förderer der jüdischen Culturinteressen ist und seit einem halben Säculum für die Rechtsstellung seiner ungarischen Glaubensgenossen unermüdlich wirkt, wird am 1. Pessachtage sein 80. Geburtsfest begehen. Sowohl von Seiten der hiesigen Gem inde als auch von auswärts sind dem Jubelgreise zahlreiche Ovationen zugedacht. Mehrere Wiener Freunde und Verehrer des Herrn Holländer, entsandten einen besonderen Delegirten, den bekannten Herausgeber des jüdisch-biographischen Lexicons, Herrn CH. Lippe (ein langjähriger Freund des Jubilars) nach Eperies, um dem hochverdienten Manne zu diesem seltenen Feste ihre Glückwünsche zu übermitteln. Wensosil (Orig.-Corresp.) Schon viel Lobenswerthes hörte ich über Herrn Jakob Großkopf, Obercantor der hiesigen israelitischen Gemeinde, und da ich durch Zufall am letzten Freitag in die Synagoge kam. überzeugte ich mich von der Wahrheit obiger Behauptungen, so dass es mir unmöglich ist, hierüber zu schweigen, mich vielmehr verpflichtet fühle, auf diesem Wege meiner Anerkennung Ausdruck zu geben. Herr Jakob Großkopf, ein musikalisch gebildeter Mann, besitzt eine angenehme, volle und kräftige Baritonstimme, die er auch gut anszunützen versteht. Der Vortrag ist so präcis, so gefühlvoll, der Chor gut einstudirt, dass die Zuhörer zur wahren Andacht hingerissen werden müssen. Herr Jakob Großropf erfreut sich auch großer Beliebtheit beim Neusohler Publikum, ist in den angesehensten Familien gerne gesehen, sowohl als Freund als auch als Meister, wo er; Gesangsunterricht mit Erfolg ertheilt. Stellenveränderungen. Herr College Kohut, welcher in Folge der bekannten Ver-» ordnungen der preußischen Regierung seinen Posten in Zülz (Preußisch- Schlesien) aufzugeben gezwungen war. ist nunmehr einstimmig als Cantor in Belovar (Croatien) acceptirt worden. Herr College Schlesinger, bisher in Raab, ist als Cantor nach Polna berufen worden. (Beiden Collegen entbieten wir unsere Herzlichsien Glückwünsche. Die Red.) Correspondenz der Nedaetion. G. in St. Erscheint demnächst. Gruß. Schw. in T. Was ist mit dem Rest? Sch. in K. Bestätigen den gesandten Betrag. W. in llng. B. Den gesandten Betrag für Rest 1885 gutgebucht. L. in T. Sie erhalten einen erneuerten Vorschlag. Gruß. M. in K- St. M. Ihr Eingesendet ist absolut in dieser Fassung nicht verwendbar, wofür wir keine Schuld tragen. Gruß. M. B. in Tr. Nichts?rhalten bezüglich einer Annonce. Allen Lesern unseres Mtattes wünschen wir שמחת יום טוב I Die nächste Nummer erscheint der jüdischen und I christlichen Feiertage halber Freitag den April.