Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 5 (1885)
- Issue
- Heft 33 (30.9.1885)
- Date
- 1885-09-30
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Gratulationen ein, auch an eiulgeu Geschenken fehlte es u icht. Möge es dem jubilireuden Amtsgenossen gegönnt sein, noch lange ersprießlich zu wirken. Karlsbad, 25. September (Die Rechtsverhältniße der israelitischen Cultnsgemeinden.) Eine interessante Entscheidung wurde von der k. k. Statthalterei in Prag gefällt und vom Ministerium für Cultus und Unterricht im Necurswege bestätigt. Die israelitische Vereinigung (genannt Cnltusgemeinde) in Karlsbad schrieb einem daselbst wohnenden. Arzte die Zahlung einer diesem zu hoch erscheinenden Cultusst euer vor. Der Arzt verweigerte die Zahlnng und die Statthalterei wies die Cultusgemeinde mit ihrem vermeintlichen Rechte ab, weil wohl Mitglieder der israelitischen Vereinigung zur Steuerleistung herangezogen werden können, nicht aber auch jeder andere in der Gemeinde ansässige Israelit. Großwardeitt. Am 16. September wurde in dem großen Tempel, der hiesigen orthodoxen Gemeinde ein Requiem für Moses Montefiore s. A. abgehalten. Der Verlauf der wahrhaft erhebenden Feier war folgender: Um 5 Uhr Nachmittags war der Tempel bereits in allen seinen Räumen gefüllt. Die Elite der hiesigen Gesellschaft ohne Unterschied der Partekschattirung war erschienen, um dem pietätsvollen Acte beizuwohneu. Ein ganz besonders ergreifendes Gepräge erhielt die Feier dadurch, dass gleich einem laavit zibur ״wajchal“ geleint wurde. Nach dem Mincha Gebete bestieg Herr Oberrabbiner M. Fuchs die Kanzel und hielt eine einstündige meisterhafte Rede, > in welcher er die Größe des Dahingeschiedenen nach jeder Richtung sowohl als Mensch, als auch als gesetzestreuer Jude feierte. Unmittelbar darauf recitkrte Herr Obercantor M. Schorr mit vielem Gefühle das Gebet El mole racbamim, welches das gesammte Publikum auf der Erde sitzend anhörte. Hierauf bestiegen der hochsinnige, gelehrte Präses unserer Gemeinde Herr Isidor Ullman, und der Präses der Obsrvra kadischa, der hochherzige edle Herr Salomon Löw, den Almemor. Ersterer verlas aus einem gediegenen hebräisch abgefassten Stiftungsbriest dass in allen Bethäusern für Montesiore's Seelenheil קדיש gesagt, משניות gelernt und von der קופת הצדקה an Armen Geld vertheilt, ferner bei jedem Maskir auch des seligen Mannes und seiner Gattin erwähnt werden wird. Mit Absinaung des 75. Psalms fand die Feier ihren Abschluss. Krallan, 26. September. (Prozess Ritter.) Der Zeugenverhör in dem abermals vor die Geschwornen gelangten Prozess Ritter ist beendet und heute erfolgt nach Verlesung verschiedener Actenstücke die Einvernahme der sachverständigen Ingenieure Wrzesnowski und Marcoin. Dieselben schilderten, auf eine an der Wand hängende Mappe zeigend, die Lage des Dorfes Luteza, der Häuser, ן der Schlucht und der zu derselben führenden Wege, der Wohnung im Hause?Ritter's und den innern Raum des Kellers. Vom Hause Stochlinski's konnte rnan das Tragen der Leiche gut sehen, von dem des Jan Telesz jedoch nicht so deutlich. Auf Grund von borgenommenen Stimmproben im Keller Ritter's zeigt sich die Behauptung des Zeugen Maciej Telesz bezüglich der von ihm wahrgenommenen Rufe ans der Kellergegend entschieden unbegründet. Der Keller bietet für ungefähr acht bis zehn Personen Raum. Durch Anzünden einer Kerze wird der ganze Keller erhellt. Die Sachverständigen äußerten dann ihre Ansichten und Combinatkoneu, auf welche Weise die Hiebe der Mnich im Keller versetzt werden konnten. Der Antrag des Vertheidigers Professors Rosenblatt, dass der Gerichtshof und die Geschwornen sich nach Lutcza behufs persönlicher Localschau begeben mögen, weil der aufgeuommene Plan zur Personlichen Ueberzeugung ungenügend sei. wurde vom Gerichtshöfe abgelehnt. Hierauf erfolgte die Verlesung des Gutachtens der Krakauer medici- Nischen Facultät und die Einvernahme der ärztlichen Sachverständigen, Professor Browicz und Dr. Zulawski. Dieselben deponirten, Stochlinski sei vor und nach dem Geständnisse bei vollem Verstände gewesen und sei es gegenwärtig noch. Der Uterus, als Präparat gesehen, zeigte fünfmonatliche Schwangerschaft. Die Haare, die an der Hacke gefunden wurden, seien wohl Menschenhaaren ähnlich, doch sei es ungewiss, ob es Haare der Franciska Mnich waren. Vertheidiger Dr. Machalski beantragte sodann die Verlesung der seitens des Obersten Gerichtshofes citirten Stelle des Maria-Theresiauischen Strafgesetzbuches betreffs des diebischen Aberglaubens um so dringender, als der Zeuge Obducent Dr. Bielinski gestern hier dieses Aberglaubens, der im Rzeszower Bezirke noch herrscht, erwähnte. Der Staatsanwalt sprach sich dagegen aus.' Dieses Gesetz stamme noch aus dem vorurtheilsvollen vorigen Jahrhundert; wir leben im neunzehnten Jahrhundert! — Professor Rosenblatt replicirte, die Aussage des Obducenten Bielinski sei keine zufällige gewesen; er habe noch im Obductions-Gutachten ausdrücklich gesagt, Diebe dürfen aus Aberglauben den Uterus herausgeschnitten haben. Hieraus erfolgte der Beschluss LeS Gerichtshofes, die betreffende Stelle zu verlesen. Nach einer Pause werden vom Gerichtshöfe den Geschwornen drei Hauptfragen vorgelegt. Dr. Machalski beantragt die Ergänzung der (Ritter betreffenden Hauptfrage nach §. 318 der Strafprozeß- Ordnung Lurch die Angabe der Zeit (erster oder zweiter Adventsonntag), des Ortes (Keller), der Handlung (Halsdurchschneiden). Vertheidiger Professor Rosenblatt verlangt betreffs Gittel, dass nach §. 323 der Strafprozeß Ordnung in der dritten Frage angegeben , werde, in welcher Weise sie an der Ermordung der Mnich thätig mitgewirkt habe. Der Gerichtshof lehnt beide Anträge ab und vertagt die Verhandlung auf Montag Vormittags. Gründung!,- und Vereinsbeiträge. A. Löwy, Wallisgrün, vierteljährigen. Beitrag. S. Weiß, Ung.-Brod, ganzjährigen Beitrag. M. Kriener, Galgocz, ganzjährigen Beitrag. L. Winterberg. Außig, ganzjährigen Beitrag. D. Kohu, Nakonitz, halbjährigen Beitrag. W. Stein, Poftelberg, halbjährigen Beitrag. KB. Im letzen Ausweise ist irrthümlicher Weise die Bestätigung des halbjährigen Beitrages des Herrn A. Lederer in Eger vergessen worden. A. Fischer, Vereinscassier. Correspondenz der Nedaetion. K. in K. Bestätigen dankend den gesandten Betrag, haben Ihnen den Betrag pr. 84 Rest fl. 3 und 2 ft. pr. 85 gutgebucht. Gruß. Nt. in K- St. M. Nachdem Sie nicht Mitglied sind, wollen Sie gef. noch 75 kr. nachsenden. St. in Post. Bis l. Juli a. v.^begl., wollen frenndl. den Rest nachsenden. W. Gr. in St.-M. Ihr Rückstand beträgt noch st. 6 bis Ende l. I. W. in St.-G. Ihr Abonnement bis 1. Juli beglichen. Wir erwarten den Rest ehestens. Sp. in D. Bis 1. Juli beglichen. Sonnensch. in N. Um Aufnahme in den Cantoren-Verein wollen Sie sich an den Vorstand I., Seitenslettengasse 4 wenden. Rap. in W. Bis Ende Dezember schulden Sie 4 fl. an Abonnement. H. in Kalo. Für bestellte Inserate wollen Sie noch nachsenden. (Zu Ihrer neuen Stellung die besten Glückwünsche.) Pisk. in M.-B. Die Antwort auf Ihre Anfrage erfolgt erst nach den Feiertagen. Ehrw. Bez. Rabb. R. in S- Wir erwarten bald die zugesagte Arbeit. S. in K- Nebst den Sammelbögen werden gleichzeitig Civculäre an die P. T. Vorstände versendet, in welchen dieselben von der Vornahme der Sammlungen verständigt werden. Die Redaction. Zahlungen der Abonnements- und Jrrsertionsbeträge find an die Nedaetion Wien, II, Novaragaffe Mr. 2V zu senden.