Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 5 (1885)
- Issue
- Heft 32 (17.9.1885)
- Date
- 1885-09-17
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
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׳7׳ — zu richten, mit der Aufforderung, arbeitsfähige, mit einiger Schulbildung bereits ausgerüstete Kinder ausznfuchen, welche dem Ackerbau zugeführt werden sollen. Kremfier. (Orig.-Correfp.) Wie alljährlich wurden auch diesmal die in der hiesigen Garnison stationirten jüdischen Soldaten für die hohen Feiertage ausgebeten. Demungeachtet wurden sie am zweiten Tage rutPfl ראש zur Wasfenübung ausgefordert. Als Dr. Frankl hievon Kunde erhielt, begab er sich zum Bataillons-Connnandanteu, der diese Anordnung mit Dienstrücksichten und einer.zu erwartenden Znspection begründete. Doch gab er den dringenden Bitten nach und j befreite die jüdischen Soldaten vom Ausrücken. Abends versammelten fich Alle beim Gottesdienste und nach dessen Beendigung sprach Einer im Namen der ganzen Mannschaft dem Rabbiner für seine Verwendüng den Dank aus. K0M0rn 15.—September 1885. (Orig.-Correfp.) Oberkantor S. Kurzmann ist von einem schweren Schicksalsschlage betroffen worden. Mittwoch den 9. d. M. Nachts ist nämlich seine innigst geliebte Gattin verschieden und am 2. Tag Rosch-Haschonoh unter sehr großer Theilnahme bestattet worden. Die Verblichene war 31 Jahre alt und hinterlässt 5 Kinder, 3 Knaben und 2 Mädchen. Der Gatte verlor an ihr ein Weib seltener Tugenden, die Kinder eine Mutter seltener Zärtlichkeit und die Armen eine unvergessliche Wohlthälerin. Wukarefi, 14. S-Ptember. Seit einigen Tagen veranstaltet die arbeitende Claffe der hiesigen jüdischen Bevölkerung stark besuchte Meetings» um gegen das Project des hier weilenden französischen Publicisten Armand Levy, die Errichtung eines israelitichen Consistoriums betreffend, energisch zu protestiren, da in dieser Institution der. Versuch reicher Juden erblickt wird, Vortheile auf Kosten der armen Glaubensgenossen zu erzielen. Bei allen Meetings ertönten Rufe ,Wir wollen Brot aber kein Consistorium!" Die Regierung steht' den Bestrebungen Armand's gänzlich fern. ßonstanlmopek. Nach vielen Anstrengungen ist es der hiesigen italienisch-israelitischen Gemeinde gelungen, einem lang gefühlten Bedürfniße entsprechend, einen eigenen Tempel zu bauen. Vor 2 Jahren wurde der Bauplatz um 7000 Gulden gekauft, und es wurde unverzüglich an die Arbeit geschritten. Der Bau war nach wenigen Monaten schon so weit gediehen, dass nur der Dachstuhl noch aufzusetzen war. Plötzlich kam ein behördliches Verbot, welches die Vollendung des Tempelbaues auf Einschreiten des Scheik- Ul'Jslam untersuchte. In der Straße, wo der erwähnte Tempel gebaut wird, befindet sich nämlich eine Moschee und der Scheik-Ul- Islam wies auf eine Stelle des Koran hin, welche ausdrücklich die Errichtung eines andersgläubigen Gotteshauses in einer Straße, verbietet, wo eine Moschee steht. Alle Bemühungen der Gemeinde, das bebördl. Verbot rückgängig zu machen, waren vergeblich. Die Gemeinde wendete sich an den italienischen Gesandten, Grafen Corti; aber auch die Intervention dieses Diplomaten blieb ohne Erfolg. Volle anderthalb Jahre stand der Bau unvollendet da, und man glaubte, derselbe werde niedergerissen werden müssen. Nun blieb noch der einzige Weg: Ein Gnadengesuch an den Sultan zu richten. Neulich erhielt die Behörde ein Minifterial-Dekret zugeftellt, in welchem derselben bedeutet wird, dass es der Wunsch des Sultans sei, den Tempel der italienisch-israelitischen Gemeinde ,,bald in seinem vollen Glanze erbaut zu sehen". Die Gemeinde wurde von diesem Dekrete sofort verständigt, und nun sieht man hier der baldigen Vollendung des Prachtbaues entgegen. (Wr. Jsr.) Jerusalem. Der Gouverneur von Jerusalem hat vor Kurzem mehrere amerikanische Juden auf Grund der Verordnung, welche die Niederlassung ausländischer Juden im ganzen Reiche — mit alleiniger Ausnahme Jerusalems — gestattet, ausgewiesen, und die Pforte, bei welcher der amerikanische Gesandte Mr. Cox Einspruch einlegte, hält diese Maßregel aufrecht. Mr. Cox macht jedoch geltend, ■ dass die Regierung der Vereinigten Staaten die Rechtsverbindlichkeit der erwähnten Verordnung nicht anzuerkennen vermöge, weil dieselbe sich im Widerspruche zu ihrer mit der Türkei abgeschlossenen liebereinkunft besinde. kraft deren allen jenen Bürgern ein unbeschränktes Niederlassungsrecht in der Türkei zugesichert worden ist, und gab die Erklärung ab, dass die Vereinigten Staaten niemals zugeben werden, dass ein amerikanischer Unterthan wegen seiner Religion auS Jeru» salem ausgewiesen werden könne. Gründungs- und Veremsdeitmge. L Friedländer, Szilos BolhaS, vierteljährigen Beitrag. L. Blum, Schlau, vierteljährigen Beitrag. S. Schischa, Kirchberg, vierteljährigen Beitrag. I. Salles. Breitenbrunn, halbjährigen Beitrag. D. Beutler, Aufcha. balbjäbrigen Beitrag. H. Lemberger. Kuttenplan, halbjährigen Beitrag. A. Schrecker, Piesling, halbjährigen Beitrag. L. Spiegel, N. Biese, eineinbalbjährigen Beitrag. I. Schlesinger, Esseg. balbjäbrigen Beitrag. I. Blau, Esseg, halbjährigen Beitrag. A. Neumann, Oberhollabrunn, vierteljährigen Beitrag. H. Pimfenftein, Weitentrcbetitsch, ganzjährigen Beitrag. B. Trietscb, Döllitschen, ganzjährigen Beitrag. G. Nofenfeld, Ungereiden, halbjährigen Beitrag. I. Popper, Kohljanowitz, halbjährigen Beitrag. S. Popper, Eger, halbjährigen Beitrag. I. Lamm. Brüx, halbjährigen Beitrag. A. Fischer, Cassier. Correspondenz der Nedaetiorr. E. Fr. in Str. Der zweite Theil Ihrer Correspondenz sowie das letzte Eingesendet mußte für diesmal zurückbleiben. Brief folgt. Gruß. Anonymus. Wird in nächster Nummer veröffentlicht.) D. in Aust. Ist die Quelle, aus welcher Sie die Daten über Dr. Ps. geschöpft haben, authentisch 2 Bitten um Antwort. Gruß. Allen geehrten Herren College!! sowie den Freunden unseres Dlattes die uns aus Anlass des Neujahrsfestes Gratulationen;usandlen, statten wir hiemit den hersiichsten Dank ab. Die nächste Nummer wird in Folge des Laubhättenfestes unregelmässig erscheinen. Wir bitten deshalb die geschätzten Leser unseres Blattes um Nachsicht Die Redaction Concurs. In der Cultusgemeinde Fünfkirehen ist die Stelle eines ׳שוחט ובדק der zugleich zum בעל תפלה und mit tüchtiger Bass-Stimme begabt, zur Mitwirkung im Chore befähigt sein mus — sofort zu besetzen. Jährliches Gehalt fl. 500 und fl. 100 Wohnungsbeitrag. Befähigung, bisherige Verwendung und religiös-sittlicher Lebenswandel sind documentarisch nachzuweisen und Alter und Familienstand anzugeben. Bewerber haben auf Berufung persönlich zu erscheinen und werden dem Acceptirten Reise-, resp. Gehersiedelungskosten vergütet. Fünfkirchen, im August 1885. Der Caltus-Torstand.