Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 5 (1885)
- Issue
- Heft 28 (13.8.1885)
- Date
- 1885-08-13
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Oesterreichisch-ungarische Pränumerations-Preis Kür ^ereinsmitglieder: Ganzjährig . - . fl. 5.— Halbjährig ... fl. 2.50 Vierteljährig . . fl. 1.25 Monatlich - - . fl- —-45 Kür AichtmilgNtder: Ganzjährig . . . fl. 6.— Halbjährig ... st. 3.— Viertel!ährig . . fl- 1 5V Monatlich - - - fl- —•5° Hkür das Ausland: Ganzjährig . . . fl. 7.— 12 Mark oder 6 Rubel. Or ga 11 die Geslimmi-MerkZskll indischer (tlmioreu. Erscheint jeden achten Hag. Begründer: O)bercantor AcrAot) Mc1uer7. Administration W i e«, II., Novaragaffe 27. Inserat« werden billigst berechnet. Manuscripte werden nicht retournirt. I _/ Nr. 23 ' Wien. 13. August 1885. 5. Jahrgang Jur Frage der staatliche» Anerkennung der Cantoren- Das über diese hochwichtige Frage in Nr. 24 der Oesterr.- Ungar. Cantoreu-Zeituug veröffentlichte Referat hat verschiedene Gedanken und gemischte Empfindungen in mir wachgerufen und mich zur Vergleichung der Verbältniße in Deutschland und Oesterreich-Ungarn angeregt. Es sei mir daher gestattet, eine kurze Schilderung der Zustände jüdischer Cnltnsbeamten in Deutschland zu entwerfen, was die sehr geehrten Leser der Cantoren-Zeitnug umsomehr tuterefftreu dürste, als vielen derselben das Verhältnis des jüdischen Cultnsbeamten zur k. Negierung gänzlich unbekannt zu sein scheint. Wenn auch gerade nicht besser, so ist bei uns doch Vieles anders als bei Ihnen in Oesterreich.Ungarn. — Hier darf keine Gemeinde einen Beamten engagiren, bevor nicht eine Mittheitung an Die -f. Regierung seitens des betreffenden Vorstandes über die getroffene Wahl erfolgt ist, und der nengewählte, vielfach gequälte Cantor ist nur daun erst ,fest' angestellt, wenn die Bestätigung von der k. Regierung angelangt ist. Nun könnte mancher Leser glauben, dass man dann desinitiv, oder wenigstens auf eine lange Reihe von Zähren versorgt sei. — Weit gefehlt/ meine Verehrten! Zn den meisten Fällen erhält der Cantor auf zwei bis drei, und wenn es gut geht vier Jahre Contract, der dann bei gegenseitiger Zufriedenheit auf ein, oft aber auch aus zwei Zahre prolongirt, jedoch bei der geringsten Veranlassung, beim kleinsten Versehen, ohne Erbarmen aufgelöst wird, und der Unglückliche muß dann wandern von einem Ort zum andern. Allerdings machen die größeren und intelligenteren Gemeindeu eine lobenswerlhe Ausnahme, denn während viele kleine Gemeinden es sich zur Ausgabe gestellt zu haben scheinen, den Cultnsbeamten das Leben so sau-er und bitter wie nur möglich zu gestalten und, so oft es irgend angeht, mit den ,Lehrern' zu wechseln, stndet in den besseren Gemeinden gerade das Gegentheil hiervon statt. Nun wäre es doch anzunehmen. dass die Regierung auch bei Abgang des betreffenden Cantors sich erkundigen werde: Warum, unter welchen Umständen geht N. N. von dort ab und wohin wendet er fick jetzt'? Hat er bereits eine anderweitige Stelle? Was soll aus dem ,Ausgepressten' werden, falls er nickt bald eine passende Stelle findet'? Alle diese Fragen beschäftigen die Negierung nicht. Ebensowenig kümmert sie fick darum, ob ein Cantor während leiner Fnncrion Zeinen znm Auskommen genügenden Gehalt bezieht, oder nicht, die Gemeinden thun, wie es Ihnen ge-- fällt. Dergleichen himmelschreiende Vorkommniße gehören bei uns in Deutschland leider nicht zu den Seltenheiten und bei all dem Unrecht wäsckt die Gemeinde ihre Hände in Unschuld und ^versucht den Characler des Cantors in den dunkelsten Farben zu malen, um ihr eigenes Gewissen dadurch zu beruhigen. So sieht es bei uns in Deutschland aus! Die Bestälignng seitens der k. Negierung hat also für uns gar keinen positiven Wertb, so lange wir nicht die volle Gleichberechtigung, mit den christlichen Cultnsbeamten haben, was bei der jetzigen judenseindlichen Strömung gewiss lange Zeit nicht zu erwarten steht. Viele unserer Collegen, denen bisher der Glücksstern noch nicht geleuchtet, sehen gegenwärtig der Zukunft mit fester Zuverficht entgegen und erhoffen eine baldige Verbesserung ihrer Lage, und zwar in Folge der Ausweisung zahlreicher auslänbischer Cultnsbeamten aus dem deutschen Reichsgebiete. Des einen Tod ist des andern Brod', denken sie. Für einen gesühlvollen Menschen ift es jedenfalls ein schmerzliches Bewusstsein, seine Existenz auf den Trümmern eines untergegangenen Familienglückes auszubauen. Thatsache ist, dass sehr viele Stellen gegenwärtig vacant sind, und dass der Mangel an geeigneten Kräften sich jetzt schon in empfindlicher Weise überall fühlbar macht. Was soll nun aber aus den vielen rathlos umherirrenden ausgewiesenen Cantoren werden? Sie reisen jetzt ziellos umher und sind gezwungen, dis Unterstützung ihrer Amtsbrüder in Anspruch zu nehmen, während ihre unglücklichen Familien ,zu Haus' über ihre verzweifelte Lage jammern und trauern. Wie ich aus authentischer Quelle erfahren habe, beabfichtigt der Deutsch-Zsraelitische Gemeinde-Bund sich mit einer