Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 5 (1885)
- Issue
- Heft 24 (11.7.1885)
- Date
- 1885-07-11
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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2. Zeugen geben an, dass sie einen Hund, der von der Gegend der Wiese gekommen ist, einen großen Gegenstand tragen gesehen haben. Sie glaubten, es wäre ein Hase, den der Hnnd trägt, und | wollten demselben die Beute entreißen; als sie aber in die Nähe des | Hundes kamen, verspürten sie einen schrecklichen Leichengeruch und bemerkten auch, dass von dem Gegenstände bandartige lange Stücke her untergehangen sind; dem Hunde entreißen konnten sie es aber nicht. Was der Hund getragen hat, war wahrscheinlich der Rumps der kleinen Leiche, von dem die Eingeweide heransgehangen sind. Zn derselben Gegend wurde denn auch ein Stück menschlichen Eingeweides nufgefunden. 3. Sind die Aermel des aufgefundenen Kinderröckchens, die bis zu den Fingern reichten, augenscheinlich von den Zähnen der Hunde zernagt, und 4. sind die aufgefundenen Kleider an der Vorderseite stark mit Morast bedeckt, was dafür zeugt, dass das Kind nach vorne in den Sumpf gefallen ist. Es ist aber auch möglich, dass das Kind überfahren wurde' und dass der Schuldige dann den todten Körper auf die Wiese ge schafft hat. Es ist auch noch etwas Anderes möglich. Jedenfalls aber ist es außerordentliche schwer, zu bestimmen, ob das Kind lebendig oder tobt auf die Wiese gelangt ist, nachdem ron der Leiche nur einige winzige Th.ile und die zerfetzten Kleider aufgefunden wurden. Sollte! es sich im Laufe der Untersuchung Herausstellen, dass zwischen dem Verschwinden des Kindes und dem Sennyeer jüdischen Wirth irgend welcher Zusammenhang bestehe, so werde ich diesen verhören, denn es ist nothwendig, dass das Volk über nichts im Unklaren bleibe. Der Staatsanwalt schließt mit den Worten: Das Volk ist ruhig und glaubt auch nicht, dass hier ein ritueller Mord vorliege; jedenfalls trägt eine gewisse Zeitung viel zur Aufregung bei, deren nicht genug zu verurtheilende sträfliche Verdrehungen höchst aufreizend wirken. Krakau. Eine an sich einfache Strafverhaudlung, die hier vor einem Vier-Richter-Collegium stattgefunden, erhält dadurch eine besondere Bedeutung, weil sie mit dem noch immer zu keinem Abschlüsse gelangten verhängnisvollen Prozesse ״Ritter* in Verbindung steht. Dieser Prozeß, in welchem es sich bekanntlich um den angeblichen 'Mord an dem Bauernmädchen Franziska Mnich in Luteza handelt, wird demnächst, nach zweimaliger Cassiruug des Schuldurtheiles durch Len Obersten Gerichtshof, wahrscheinlich zum drittenmale durchgeführt werden. Es dürfte nun aus der im Oktober vorigen Zahres stattgehabten Schwurgerichts-Verhandlung in dieser Affaire noch ein Inrermezzo in Erinnerung sein, welches zwei Entlastungszeugen, die Bäuerin Franziska Teleszowa und den Chiel Neumann, betraf. Das erwähnte Bauernweib deponirte zu Gunsten des angeklagten Ehe- Paares Ritter, indem es, von anderen entlastenden Angaben abgesehen, aussagte, dass es nie von einem Liebesverhältnisse zwischen Ritter und der angeblich ermordete» Mnich gehört habe. Der damals sungirende Staatanwalt unterzog die Zeugin einem Kreuzfeuer von Fragen und, nachdem dieselbe mit Entschiedenheit dabei beharrt hatte, dass sie die reine Wahrheit aussage, stellte er dem Gerichtshof den Antrag, gegen die Teleszowa die strafgerichtliche Untersuchung wegen Ablegung falscher Zeugenschaft einzuleiten, weil sie dessen, was sie in Krakau^aussagte, in der früheren Verhandlung in Rzeszow nicht erwähnt hatte. Der Gerichtshof gab dem staatsanwaltlichen Anträge, trotz der lebhaften Einwendungen der Vertheidiger Dr. Machalski und Dr. Rosenblatt, Folge und ordnete die sofortige Verhaftung der Frauziska Teleszowa an. Ein gleiches Los — mit Ausnahme der Ver- Haftung — Widerruhr dem Entlastungszeugen Chiel Neumann. Franziska Teleszowa wurde zwar nachher aus der Haft entlassen, es wurde jedoch sowohl gegen sie als gegen Chiel Neumann die Untersuchung durchgeführt, in Folge dessen heute gegen sie die Schlußverhandlung wegen Betruges durch falsche Aussage vor einem hiesigen Richter׳ senate stattfand. Franziska Teleszowa, die zur Verhandlung nicht erschien, wurde in contumaciam zu neun Monaten Kerkers^verurtheilt, während die Verhandlung gegen Neumann behufs Vorladung von drei Zeugen vertagt wurde. Dieser Fall ist sehr wichtig für die eventuelle dritte Verhandlung des Prozesses Ritter, da durch die Verurtheilung der Zeugin Teleszowa eine wichtige Entlastungszeugin bri der erwähnten Wiederholung des Gerichtsverfahrens wegsällt und es fraglich ist, ob Chiel Neumann, wenn seine Verhandlung inzwischen nicht stattfindet, im nächsten Prozeß Ritter als Zeuge einvernommen werden wird. Correspondenz der Nedaction. Eib. in Tir. Für die dreimalige Einschaltung haben Sie den Betrag per st. 2.40 zu entrichten. R. in S. Besten Dank für Ihre Theilnahme zur Unterstützung unsere- Blattes, wir haben an Ihren löblichen Vorstand auch unser Blatt bereits zugesendet. Gruß. Kl. in Bony. Wegen Aufnahme in den Verein wollen Sie sich an den Präses Obercantor I. Singer tuenden. Für die Zusendung des Blattes wollen Sie den Abonnementsbetrag an uns senden. B. in B.-L. Wollen Sie jedenfalls die Compositionen zur Einsicht senden. Gruß. Fr. in Misk. u. Bin Gl. Wollen Sie sich direct an den Herrn Kreindl, Kupagasse 12 Krakau, wenden. Spr. in T. Der Ausgang über T .... ist uns vorläufig unbekannt. P. in Eg. Bitte sich diesbezüglich an Cantor Schwarzkopf in Tachau zu wenden. Gruß. A)!r ersuchen alle unsere Herren Abonnenten, welche noch nicht Ihr Abonnement aus das III. Quartal erneuert haben, den Abonnementsbetrag umgehend einzusenden. Die Redaction. Zahlungen der Abonnements- und Bnsertionsbeträge find an die Nedaction Wien, II., Novaragaffe Nr. 2V zu senden. Concurs. In der hiesigen isr. Religionsgemeinde ist die Stelle eines zeitgemässen, musikalisch gebildeten Tenoristen, der zugleich בעל תפילה und שוחט ובודק וקורא sein muss und in der Knabenschule ־wöchentlich zwei Stunden Gesang,- unterricht zu ertheilen hat, mit dem Jahresgehalte von 500 Gulden und entsprechenden Nebenemolumenten zu besetzen. Reflectanten — der deutschen und ungarischen Sprache mächtig — wollen ihre diesbezüglichen Gesuche unter Angabe ihres Alters, Standes, bisherige Verwendung und unbescholtenen Lebenswandel an den gefertigten Gultusvorstand portofrei einsenden. — Zu einem Probevortrage werden nur die Berufenen zugelassen. Reisespesen jedoch werden einzig und allein dem Acceptirteri vergütet. Szabadka — M.-Theresiopel, 28. Juni 1885. Jakob Weisz, M. Freudenberg, :Notar. Präses.