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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1885-05-08 · Heft 16 (8.5.1885) · p. Seite 7

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
5 (1885)
Issue
Heft 16 (8.5.1885)
Date
1885-05-08
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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mit Anhängern der Vielgötterei, betrachte aber solche Eheschließungen nicht als ungiltig, die mit Anhängern des Monotheismus erfolgen. So lehre dies in Ungarn der Rechtsgelehrte Gustav Wenzel auf Grund einer Schrift des Rabbiners Fasset: ,Das mosaisch rabbinische Civilrecht*. Ungarn besitze weder ein Gesetz noch eine Verordnung, welche eine Ehe zwischen Juden und Christen aus dem Gesichtspunkte des jüdischen Ehegatten verbieten würde. Sobald daher für den kathotischen Theil von competenter Stelle der erforderliche Dispens ertheilt worden ist, könne weder für den dispenstrten katholischen noch für den jüdischen Theil auch aus dem speciellen Gesichtspunkte des ungarischen gemeinen Rechtes gegen die Giltigkeit einer solcherweise abgeschlossenen Ehe kein wie immer geartetes Hindernis entstehen. Zassy., Folgendes trug sich vor Kurzem in Plojefti zu: Ein sehr reicher Manu, Namens Elias, der Besitzer einer Spiritusbrerrnerei ist, wurde auf die lächerliche Anschuldigung hin, er habe dem Staate 5V Francs, sage fünfzig Francs, veruntreut, am Hochzeitstage seiner Tochter in's Gefängnis abgeführt. Einige ihm befreundete Bojaren boten der betreffenden Behörde Vr Million Francs als Cantion an, wurden jedoch mit ihrem Gesuche abgewiesen. Erft nachdem er einige Tage im Arrest gesessen, erfolgte seine Freisprechung durch den Spruch eines Geschwornen-Gerichtes, das ihn für unschuldig erklärte. Danzig. Am 22. April begann vor dem Schwurgerichte die Verhandlung gegen den katholischen Fleischermeister Joseph Behrent aus Sturz wegen Mordes des Knaben Cybula. Der Prozeß wurde von Herrn Landesgerichtsrath Arndt, welcher in der zweiten Ver- Handlung des .Neustettiner-Synagogenbrand-ProzesseS' den Vorsitz führte, geleitet. Der Fall, um den es sich handelt, hat in den weitesten Kreisen begreifliches Aufsehen erregt, weil man von vornherein versucht hat, denselben zu einem ,rituellen Morde* zu stempeln. I» der Nacht zum 22. Januar 1884 war unter der Brücke des im Kreise Preußisch - Stargard gelegenen Dorfes Sturz der vierzehnjährige Käthnersohn Onofrius Cybula ermordet und in der gräßlichsten Weise z.rstückelt und verstümmelt vorgefunden worden. Kaum war die grauenhafte Mordthat ruchbar geworden, als es hieß, ״die Juden haben sie begangen, um zu Ostern Christenblut zu haben.^ Der Schächter in Sturz wurde gerichtlich vernommen, konnte aber sein Alibi beweisen, ebenso eine Anzahl anderer Glaubensgenossen, welche gleichfalls vor den Untersuchungsrichter geführt wurden. Da erklärten mehrere Bewohner von Sturz, .Allen voran der Fleischer Behrens am 22. Januar den Handelsmann Josephsohn mit einem Sack auf dem Rücken in der Nähe des Thatortes gesehen zu haben; er wurde verhaftet, und bald darauf auch der geachtetftc Bürger von Skun, der tköjährige Herr Boos und dessen Sohn. Ein bei Letzterem gefundener Topf voll Blut, welches Behrent als Menschenblut bezeichnet hatte, wurde zur chemischen Untersuchung nach Berlin geschickt, natürlich um mit der Weisung zurückzukommen, dass das Blut, wie Boos angegeben hatte, Ochsenblut sei. Geschürt von antisemitischen Zeitungen, wuchs die Aufregung von Tag zu Tage und äußerte sich in Beschimpfungen und Insulten gegen unsere Glaubensgenossen, welche auf dem flachen Lande thatsächlich ihres Lebens nicht sicher waren. Da kam auf Anordnnng des Ministers des Innern der Berliner Criminal-Commissär Höft in die arg gefährdete Gegend, um weitere Nachforschungen zu veranstalten. Dieselben ergaben die völlige Schuldlosigkeit der drei Verhafteten, welche sofort auf freien Fuß gesetzt wurden, und führten zu der Verhaftung des Behrent unter dem dringenden Verdachte, die scheußliche That verübt zu haben. Behrent war der Hauptbelastungszeuge gegen Josephsohn; er hetzte die christlichen Einwohner Skurz' gegen die Juden, welch« er wieder und immer wieder als die Mörder bezeichnete. Dieser Nebereifer hatte den Criminal-Commissär Höft mißtrauisch gemacht und es gelang ihm. einen Arbeiter aus Skorzenno, welcher mit aller Bestimmtheit erklärt und auch beschworen hatte, den Josephsohu in der Nähe des Thatortes am 22. Januar Morgens 6 Uhr mit einem schweren Sacke auf dem Rücken gesehen zu haben, zu dem Geständniße zu bringen, dass der Mann, welchen ec gesehen, nicht Josephsohn, sondern der Fleischer Behrent gewesen sei, der sich noch dadurch verdächtig machte, dass er die Frau des Zeugen fragte, ob ihr Mann gegen ihn (Behrent) oder gegen die Inden ausgesagt habe. Behrent behauptete, in der Nacht vom 21. bis 22. Januar sein Haus nicht verlassen zu haben, ist aber durch Zeugen überführt worden, dass er in der betreffenden Nacht nicht zu Hause war. Ferner soll erwiesen sein, dass Behrent mehrere Zeugen, besonders den genannten, durch Geldversprechungen beredet hat, nur ja Josephsohn als denjenigen zu bezeichnen, den sie mit dem Sacke gesehen. Auf diese Verdachtsmomente hin wurde Behrent am 10. Mai im Beisein des ersten Staatsanwalts Martin aus Danzig verhaftet und die Anklage wegen Mordes gegen ihn erhoben, welche nunmehr vor dem Schwurgerichte zu Danzig zur Verhandlung gelangte. Joseph Behrent wurde von den Geschwornen für ,nicht schuldigt befunden und freigesprochen. Corresponden; der Nedaetion. H. in Z. Werden demnächst erscheinen. Gruß. Sar. in St. Abonnement für Rest 1S81 und 1. Quartal 1885 gutgebucht. Besten Gruß. Pr. in L. Ob das Rabbinat in Sadg. besetzt ist, ist uns vorläufig unbekannt. Werden Informationen einholen. B. in Pard. Für jetzt erscheinen keine Musikbeilagen. Den eingesandten Betrag bestätigen wir dankend. Klein in S. Wir senden pünktlich das Blatt an Ihre Adresie. Die Redaction. Zahlungen der Abonnements- und Jnsertionsbeträge find an die Nedaetion Wien- II., Novaragaffe Nr. 2V zu senden. Concurs. Am 1. August 1. J. soll bei der Ofner Israel. BeligioilSgemeinde die mit 1000 fl. jährlichem Gehalt, freier Wohnung und üblichen Nebeneinkünften dotirte Obercantorsstelle besetzt werden. Refiectirende wollen ihre Offerte mit authentischem Nachweis über Befähigung, Alter, Familienstand und bisherige Verwendung um so gewisser bis Bl. Mai 1. J. anher einsenden, als später einlangende, oder nicht gehörig instruirte Gesuche nicht berücksichtigt werden. Die Abhaltung von Frohe vor trägen ist nur den hiezu Berufenen gestattet. Reisespesen können nicht beansprucht werden. Dem Gewählten werden die Uebersiedlungskosten vergütet. Budapest, 21. April 1885. Der Vorstand der Ofner isr. Beligionsgemeinde. Concurs. Bei der israel. Cultusgemeinde Iglau ist die Stelle eines Chor-Dirigenten mit guter Tenor stimme, der musikalisch und zur Substitution des Cantors im Vorbeten und קריאת התורה, ferner zur Ertheilung des Religionsunterrichtes für Schüler der Volksschulen befähigt sein muss, zu besetzen. Die Anstellung ist eine provisorische, der Gehalt beträgt fl. 600 jährlich. Bewerber, welche ihre Befähigung und bisherige Verwendung mittelst Zeugnis-Abschriften nachzuweisen haben, wollen sich bis 15. Juni a. c. an den gefertigten Vorstand wenden. Ledige werden bevorzugt. Reisekosten werden nur dem Acceptirten oder Hi eherberufenen vergütet. Iglau, am 26. April 1885. Der Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde

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