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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1885-04-14 · Heft 13 (14.4.1885) · p. Seite 7

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
5 (1885)
Issue
Heft 13 (14.4.1885)
Date
1885-04-14
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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r7 — Deulsch-Liptsche. Am 20. März kam ein vierzehnjähriges Mädchen, Namenö Paula Zwara, aus dem benachbarten Dorfe KormoS in das Gewölbe der Witwe Rosalia Schönstein, um daselbst einige Kleinigkeiten zu kaufen. Wie nun das Mädchen erzählt, wäre es von der Tochter der Schönstein in die Wohnstube, und von da in den Keller gelockt worden, wo sie zwei alte Juden mit Messern und allen Geräthschaften, die zum Schlachten von Kleinvieh dienen, ihrer warten sah. Vor Schrecken entfloh sie, und ihre Erzählungen, die sie auch vor dem Stuhlrichter und dem Staatsanwalt wiederholt haben soll, erbitterten das Volk so sehr gegen die Juden, dass es denselben die Fenster einschlug. Erst den Gensdarmen und den von der Stadt Rosenberg reguirirten Honveds gelang es, den Unruhen ein Ende zu machen. — Wie ein (Korrespondent aus Rosenberg berichtet, scheint Paula Zwara von antisemitischer Seite zur Erdichtung der schamlosen Anklage verleitet worden zu sein. Die Voruntersuchung des Stuhlrichters, die genügende Beweise zur Aufdeckung der Jntrigue enthält, ist an die Staatsanwaltschaft geleitet worden. Antisemiten benützen die Fabel, um in Liptsche eine Jndenhetze zu insceniren. DaS energische Einschreiten der Behörden, die allsogleich Honveds und Gensdarmen concentrirten, unterdrückte jedoch das Weiterverbreiten der Bewegung. Hde/sa. Die hiesige Kaufmanns-Verwaltung hat von dem General-Gvuverneur eine Vorschrift erhalten, welche die Bedingungen enthält, unter denen ausländische jüdische Kaufleute in Rußland Geschäfte betreiben dürfen. Es sind folgende: 1. Sie müssen den Finanzminister um Erlaubnis angehen und die betreffende Bittschrift mit einem von Banken, Geschäftsetablissements und Privatpersonen, zu welchen die Petenten in geschäftlichen Beziehungen stehen, ausgestellten Zeugniße versehen, in welchem der Umfang und Charakter ihrer Geschäfte bescheinigt werden; 2. die Bittschrift muß genaue Auskunft über den Geburtsort des Petenten und seine Geschäftscontrahenten im Auslande, sowie über die Geschäfte, die er in Rußland zu führen beabsichtigt, enthalten; 3. ausländische Juden, welche schon früher in Rußland Handel trieben, müssen in der Bittschrift angeben, seil wann sie in Rußland wohnen und welche Geschäfte sie führen; 4. müffen sie noch Zeugniße von Handelsfirmen aus den Orten, wo sie wohnhaft sind, zustellen, welche bestätigen, dass sie die Geschäfte, die sie zu führen angeben, auch wirklich betreiben und dass sie anständige Leute sind; 5. müssen sie auch Zeugniße von der örtlichen Behörde zustellen, welche bezeugen, dass die Petenten volles Vertrauen verdienen. 'Maris. Auf Ansuchen des Oberrabbinerä von Frankreich hat der Kriegsminister verordnet, dass die jüdischen Soldaten während der Dauer des Pessach-Feftes, vom 30. März bis 7. April d. I., beurlaubt werden. Diejenigen israelitischen Soldaten, welche die Feiertage bei ihren Eltern in Algier verbringen wollen, sind auch für die zur Reise nöthige Zeit vom Dienste befreit worden. Ilorenz. Eine eigenthümliche Angelegenheit hat die hiesige Gemeinde in Aufregung versetzt. Die Leichenverbrennung, welche in Italien bedeutende Fortschritte macht, hatte bis jetzt nur ein Beispiel unter Juden gefunden. Da hinterließ ein Florentiner, Namens Saeerdote, eine letztwillige Verordnung, gemäß welcher sein Leichnam verbrannt werden sollte. Da in Florenz eine Anstalt hierzu nicht vor- Händen ist, wurde die Leiche nach Rom gebracht und dort verbrannt. Die Hinterbliebene Tochter verlangte die Aufnahme der Aschenurne in ein Grab des jüdischen Friedhofes, die Gemeinde-Verwaltung aber lehnte in Folge eines vom Rabbiner Maroni abgegebenen Gutachtens dies ab. Die Tochter appellirte an den Präfeeten der Stadt, welcher die einstweilige Aufnahme innerhalb des jüdischen Friedhofes verfügte, bis die für solche Aschenurnen bereits in Aussicht genommene allgemeine Begräbnisstätte würde hergerichtet sein. Die jüdische Gemeinde- Verwaltung hat unter solchen Aussichten der Urne einen besonders abgegrenzten Raum zugewiesen. Stellenveränderung. Herr College Springer, vormals in Datschktz (Mähren), wurde.nach Tereschau (Böhmen) berufen. Gründungs- und Vereinsbertrage. I. Blum, Troppau, vierteljährigen Beitrag. M. Rosenfeld, Pisek, vierteljährigen Beitrag. S. Rosenberger, Komotau, vierteljährigen Beitrag. M. Wodak, Göding, vierteljährigen Beitrag. Schischa, Kirchberg a. W-, vierteljährigen Beitrag. A. Klein, Barcs-Set.-Benedict, vierteljährigen Beitrag. S. Baß, Münchengrätz, vierteljährigen Beitrag. L. Blum, Schlau, vierteljährigen Beitrag. G. Löwenthal, Wölkersdorf, vierteljährigen Beitrag. A. Fischer, Cassier. Correspondenz dev Nedaetion. B. in Lob. Wollen der Adresse noch I-, Seitenstettengasse 4 beifügen. M. in L. a. W. Für Ihr Inserat haben Sie 3 Mark zu bezahlen. Sp. in D. Wir bitten um das Versprochene. R. in P., Bin Schl., Bl. in K. Wir bitten um Nachsendung von noch 25 kr. für das I. und II. Quartal. W. in Simont. Bestätigen den gesandten Betrag. Die Redartion. Zahlungen der Abonnements- und Jnfertionsdeträge find an die Nedaetion Wien, II., Novaragaffe Nr. 2S zu senden. Auf vielfaches Ersuchen, die Anschaffung der ״Fort- Setzung zum Baal Tfillah, oder: Der practische Vorbeter“ möglichst zu erleichtern, habe ich mich entschlossen, dieselbe nun in kleineren Monatsheften (jedes Heft 8 Folioseiten umfassend) ä 1 Mark (60 kr.) herauszugeben. In den ersten Tagen eines jeden Monates wird ein solches Heft erscheinen und dasselbe den Subscribenten franco eingeschickt werden. Die Schlusshefte werden dann auch die gewünschten ״Fundamente der Musik- und Harmonielehre“ bringen. — Die ״Fortsetzung zum Baal T’fillah‘‘ besteht aus 2 Werken, von welchen das erste unter dem Titel ״Baal T’fillah II“ Folgendes enthält: 1. Den harmonischen Satz zum ״Baal T’fillah I“, 2. neue Chorgesänge, Recitative und Präludien (mit und ohne Orgel- und Orchesterbegleitung) bei aussergewöhnlichen Veranlassungen, 3. Synagogen- und Schullieder, 4. den vollständigen Gemeindegesang, 5. die deutsche Hebersetzung zum hebräischen Texte und 6. liturgische Anmerkungen (die Verfasser der Gebete betreffend etc.) und 7. die Fundamente der Musik•• und Harmonielehre. Das 2. Werk unter dem Titel ״Anhang zum Baal T’fillah I“ (die Subscribenten erhalten den Baal T’fillah I für 20 Mark) enthält: 1. Eine Anzahl traditioneller, alter und moderner Gesänge (einstimmig) nach polnischen und aschk’nasisehen Weisen, 2. rituelle Vorschriften und Gebräuche und 3. Ergänzungen und Verbesserungen zum ״Baal T’fillah I“. Anmeldungen zur Subscription sind an den Unterzeichneten oder Herrn J. Kaufmann, Buchhändler in Frankfurt a. M. spätestens bis zum 1. Mai d. J. zu richten. a *n Gantor A. Baer in Gothenburg (Schweden).

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