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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1884-07-08 · Heft 23 (8.7.1884) · page 1

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
4 (1884)
Issue
Heft 23 (8.7.1884)
Date
1884-07-08
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Oesterreichisch-ungarische Präirurncrations-Preis für Mitglieder des ö.-n. Cantoren-Äereines ohne Musikbeklage viertelj. . ft. 1.— mit Musikbeil viertelj. ft. 1.25 für Nichtmitglieder in Oesterr.» ■ Ung. ohne Musikbeil, vierteljährig .... fl. 1.25 mit Musikbeil, viertelj. fl. 1.50 für Abonnenten im Auslande o. Musikbeil, viertelj. fl. 1.50 mit Muiikbeil. viertelj. fl. 1.75 Organ die GrZMmt-IlltMMll Mischer Lülltmo. Erscheint jeden achten Hag. Begründer: Obercantor Icrkoö Wcruev. r ^cdaciian Administration Wien, II., Aovaragasse 27. Inserate werden billigst berechnet. Manuskripte werden nicht retournirt. J Nr. 23 Wien, 8. Juli 1884. 4. Jahrgang. Wie«!, am 7. Juli 1884. Die rastlose Thäligkeit der jüdisch-cantoralen Fachblätter, wie nicht minder die segensreiche Wirksamkeit der Vereinigung jüdischer Cantoren streut in lautloser Stille lebenssäbige Saatkörnchen, deren Keime bereits Wurzel zu schlagen, die und da sogar schon zarte Hälmchen smporzutreiben beginnen. Diese zarjen Hälmchen sind das erwachende Standesbewußtsein jüdischer Cantoren. Wir sagen .erwachende', denn noch immer lagert unheimliche Nacht und tiese Stille auf den Ehrgefilden der Chasanim und nur hie und da beginnt es zu dämmern, nur hie und da rafft sich ein Langschläfer zu ernster und würdiger Mannesarbeit und Manuesthat auf. Der österreichisch-ungarischen Cantoren-Zeitung, beziehungsweise den ihr nahestehenden Kreisen liegt es ob, diese wie jede andere bemerkenswerthe Erscheinung, welche das jüdische Cantorenthum betrifft, zu beobachten und zu beleuchten, das für unser Fach Ersprießliche werthzuschätzen und zu pflegen — das etwa Störende und Hemmende zu bekämpfen und zu beseitigen; namentlich jedoch, gewissen, die ersprießliche Fortentwickelung des jüdischen Cantorates beeinträchtigenden Geschehuißen mit allem Ernste entgegen zu treten. Ein solch' bedauernswerthes Ereignis erblicken wir in der im Lause dieser Woche, der Form nach einzig in ihrer Art, vorgenommenen Cantorwahl-Probe in der neu erbauten Synagoge zu Mariahilf. Wir wissen nicht, ob die Sucht nach Originalität oder irgend andere weltbewegende Motive die betreffenden Kreise zur Vornahme der erwähnten Cantorwahl-Probe in der Form eines Wettsingens — mehrere Candidaten unmittelbar hintereinander — veranlasstcn. Es ist uns unerklärlich, weshalb die ^Herren zur Beurteilung speciell jüdisch-fachmännischer Angelegenheilen ein n i ch t j ü d i s ch e s unfachmännisches Tribunal eingesetzt — יהלאך זר — ja, weshalb dieses erwähnte Tribunal dem einen, von d e r s e l b e n Commission bereits geprüften und mit einem staatsgiltigen Befähigungszeugniße versehenen Candidaten gegenüber, gleichsam das bereits gefällte eigene Urtheil über die allgemeine musikalische Befähigung in Zweifel ziehend, die Vornähme eines nochmaligen Examens, in Scene setzte *)• Die Herren werden wohl äußerst triftige Gründe hiezu gebabt baben, allein uns will es bedünken, dass diese außergewöhnlichen Anstrengungen bezüglich des musik-künstlerischen Befähigungsnachweises für den in der Synagoge zu Mariahilf anzustellenden Cantor ganz ungerechtfertigt erscheinen, einmal, weil dem genügend bekannten Kunstsinne und Verständniße der betreffenden Vorstandskreise eine, die allgemein anerkannten und bewährten Wiener Synagogengesangsverhältniße überbietende künstlerische Gestaltung eines jüdischen Gottesdienstes vorenthalten werden muss, und dann hauptsächlich, weil die enormen künstlerischen Anforderungen an die Cantor-Candidaten mit der von der wohllöblichen Gemeinde in Mariahilf gebotenen Gegenleistung von 900 Gulden Gehalt und provisorischen Anstellungsweise in keiner Weise übereinstimmen. Wir sind in der Lage, kleine unbedeutende Gemeinden anzuführen, die ihrem Cantor ebensoviel oder mehr bezahlen, und z. B. die Vorortsgcmeinde Simmering bei Wien veröffentlicht soeben einen Concurs für einen anzustellenden Cantor mit 700 Gulden Gehalt, freier Wohnung und Nebeneinkommen, obne irgend welche exorbitante Anforderungen zu stellen, ohne eine Scene aufzuführen, bei welcher,' da nur im besten Falle einer gewählt werden kann, Beamte, die berufen sind, Heiliges und Würdevolles zu vertreten — geradezu beleidigt werden — bei welchen mit den zartesten Regungen des Menschenherzens, dem Schamgefühle, ein solch' unzartes Spiel getrieben wird. Kämen uns Berichte über derartige Vorgänge von den Ufern der Wolga, wir würden die armen Collegen bedauern, die sich solche Eventualitäten gefallen lassen müssen, um nur zu einer Stellung zu gelangen; jedoch im Herzen eines Culturstaates, von den Mitgliedern einer Religionsgenossenschaft, auf deren Fahne ,Erbarmen und Mitleid" geschrieben ist, und von Repräsentanten einer Cultusgemeinde, deren Devise ,Fortschritt und Verbesserung' ist, können wir eine solche Handlungsweise nicht hinnehmen, ohne allen Ernstes auf das Unpassende derselben hingewiesen zu haben. *)Unseres Erachtens müßte selbst eine andere Prüfungscommission ein derartiges Ansinnen unter ausdrücklichem Hinweise auf das vorliegende, staatsgiltige Diplom von sich weisen.

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