Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 4 (1884)
- Issue
- Heft 21 (22.6.1884)
- Date
- 1884-06-22
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Consul, unter dessen Schutz der Ermorderte stand, ans Bestrafung drang, verordnete der Sultan, dass jede mohamedanische Familie der Stadt, also vollständig unschuldig, je einen Dollar als Blntgeld an die Familie des ermorderten Inden zu zahlen habe. H^etersöurg. Fast in allen Nummern der russischen jüdischen Zeitungen kann man von Austreibungen von Juden lesen. Die hierbei vorkommenden Jammerscenen sind erschütternd. Plötzlich bricht das Unglück über die jüdischen Dorfbewohner ans, erbarmungslos werden sie in den kürzesten Fristen verjagt, ohne dass ihnen auch nur die nöthige Z>>il gelassen wird, ihre wenigen Habseligkeiten zu sammeln, oder ihre geschäftlichen Angelegenheiten zu ordnen. Ob diese Bedanernswertben vor Hunger nmkommen oder nicht, darum kümmert sich die Regierung nicht. — Jüngst überschickte ein nicht genannt sein wollender Wohlthäter dem hiesigen jüdischen Waisenhaus 10.000 Rubel. ßonstanlinopel. Letzten Donnerstag kam es in Kaßim Pascha, dem seit dem jüngsten Brande von Haskiöi hauptsächlich von Israeliten bewohnten Viertel, zu aufregenden Scenen. Eine Türkin hatte ihr Kind vermisst und schrie nun auf der Gasse laut heulend, dasselbe sei von den Hebräern gefangen und zu einem rituellen Morde bestimmt worden. Eine nach Hunderten zählende Menschenmenge folgte der Rasenden vor die Synagoge, wo die jüdische Gemeinde znm Gebet versammelt war, und nur dem maßvollen Einschreiten eines höheren Marine-Offieiers und der bald darauf erschienenen Polizei war es zu danken, dass die Fensterscheiben der Synagoge die einzigen Todten der Affaire blieben. Zur Gotonisation Satästina's. Der Sultan hat die Colonisation der Inden in Palästina verboten'! Diese Nachricht macht jetzt die Runde durch alle jüdischen Zeitungen, welche sich mit der Besprechung dieser Angelegenheit je nach ihrem Parteistandpnnkte beschattigen. Inzwischen ist die Bestätigung des oberwähnten Verbotes erfolgt. Der Großrabbiner von Constantinopel wendete sich an die Regierung mit der Bitte um deutlichere Erklärung des Colonisations- Verbotes. Daraufhin erließ der türkische Minister des Innern an die General-Gouverneure ein Circular, in weichem gesagt wird. Dass den jüdischen Unterthanen der Türkei zur Ansiedlniig, wo immer, kein Hindernis in den Weg gelegt wird, da das Verbot der Coionisation sich nur auf russische und rumänische Inden beziehe. Es bleibt nun den rumänischen und russischen Inden, welche sich in Palästina ansiedeln wollen, nichts anderes übrig, als sich unter türkischen Schutz zu stellen und türkische Unterthanen zu werden. Griechenland. In Kandia hat sich ein ähnlicher Fall wie in Sofia ereignet. Ein griechischer Bauer, Namens Janni, versuchte es, die Bevölkerung gegen die Inden anfznreizen, indem er dieselben beschuldigte, sie hätten sein Kind gestohlen. Ungeachtet des kaiserlichen׳ Erlaßes vom Jahre 1840, welcher es verbietet, auf .Grund einer solchen Beschuldigung in den Tempeln und in den jüdischen Häusern Untersuchungen vorzunehmen, drang der Pöbel in die Synagoge und öffnete die Bundeslade, um sich davon zu überzeugen, ob das gesuchte Kind dort nicht versteckt sei. Dank der Thätigkeit der Localbehörde wurde das Kind in einem Dorfe gefunden. Man behauptet, der Vater selbst habe es dorthin geschickt, um gegen die Inden anftreten zu können. Der israelitische Gemeindevorsteher erstattete hierüber die Anzeige beim Generalgonvernenr, welcher den Gouverneur von Kandia telegrafisch beauftragte, die Bewegung gegen die Inden zu unterdrücken und ihnen Recht zu verschaffen. Literarisches. C a s u a l i e n, componirt von A. G r ü n z w e i g, C h o r- und M u s r k m e i st e r tu Arad, und Herrn Obercantor Jacob Bauer freund lich stgewi dmet. Dieses neueste in unseren Blättern bereits besprochene Werk des bekannten Synagogengesangs-Cornponisten ist bereits dem Drucke übergeben worden und wird demnächst erscheinen. Um dasselbe den Herren Cantoren leichter zugänglich zu machen, hat sich Herr Grünzweig entschlossen, es in zwei Heften, das erste enthaltend Trauungsgesänge, das zweite Leichen- und Neqniemgesänge, berauszugeben. Bei der Gediegenheit des Werkes und der schönen Ausstattung desselben ist der Preis 2 fl. pro Heft gewiss ein mäßiger zu nennen. Die Pränumeration kann sowohl beim Componisten als auch bei der Nedaetion der Cantoren-Zeitung geschehen und wir hoffen, dass kein Cantor versäumen wird, dieses in vielen Beziehungen einem wirklichen Bedürfniße nachkommende Werk seiner Bibliothek einzuverleiben. Fragen! Unter welchen Umständen ist es einem ׳אובן welcher von der מיתה bis zur פטור ,קבורה von allen מצות ist, gestattet, die שחיטה vorzunehmen, wenn ein zweiter שוהט im Orte ist, oder ist dies in demselben Falle einem אבל in den ersten drei Tagen der שבעה erlaubt? E i n College. Indem wir mit Vergnügen die Spaltest unseres Blattes der Beantwortung dieser und ähnlicher Fachfragen zur Verfügung stellen, ersuchen wir die geehrten Einsender, die etwa vorkommenden hebräischen Wörter in deutlicher Quadratschrift zu. schreiben. Die Nedaction. Correspondenz der Nedaction. Rosen t. in S- Wir haben an Ihre Adresse vom 1. März a. c. das Blatt pünktlich gesendet, wollen jedoch gerne Ihnen die fehlenden Nummern nachsenden. Gruß. G. in Kr. Wir haben unsere Eintragungen in größter Ordnung und stimmt der Rest, welcher noch von 1883 herrührt, vollkommen. Gruß. G. in G.-K. Ihr Abonnement ist bis 1. April beglichen und nicht, wie Sie irrthumlich bemerkten, bis Ende September. Herz. Gruß. B. in M. Wir danken Ihnen herrlichst für die Gewinnung der beiden Abonnenten und haben bereits an die betreffenden Herren die Blätter abgesendet- Dieser Vorgang verdient von allen unseren Herrn Collegen Nachahmung. W. in Br. Wir erwarten die Einlösung Ihres Versprechens. Reis in N. Ihr Eingesaudtes ist trotz der darin bekundeten, gewiß lobenswertheu Absichten nicht verwendbar. Gruß. Sar. St. Vollkommen richtig. Best. Gruß. R. in N. A. Beilagen abgesendet, Verlangtes können wir nicht retonrniren. Gruß. Die Redaction. Aviso! In der nächsten Nummer unseres Blattes wiro unser verehrter Vereinscassier, Herr Cantor A. Fischer, mit der Veröffentlichung einer für den gesummten Cautorenstand ebensowichtigen als interessanten Arbeit beginnen. Die Nedaction.