Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 4 (1884)
- Issue
- Heft 8 (2.3.1884)
- Date
- 1884-03-02
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Oesterreichisch-ungarische f : n Pränumeratlons-Preis Ifur Mitglieder deS ö.-u. Cantoren-VereineS ohne Musikbeilage viertelj. . st. 1.— mit Musikbeil. viertelj. fl. 1.35 für Nichtmitglieder in Oesterr.- Ung. ohne Musikbeil, vierteljährig .... fl. 1.35! mit Musikbeil, viertelj. fl. 1.50 für Abonnenten im AuSlande o. Musikbeil, viertelj. fl. 1.50 mit Musikbeil. viertelj. fl. 1.75 V- ..._ J/ Organ für die Gesäumt-Interessen Indischer Gantnren. Erscheint jeden achten Hag. Begründer: Obercantor Dcrkob Mcruev. JRedacttan und Administration Wien, II., Novaragufse 27. Inserate werden billigst berechnet. Manuskripte werden nicht retournirt. Nr. 8 Wien, 2. Mar; 1884. 4. Jahrgang. Wien, am 2. März 1884. Wir haben scbon in mancher Nummer der ״Oesterreichischungar׳schen Cantoren-Zeitung' das Verhältnis der Gemeinden zum Cantor, zum Gegenstand einer eingehenden Besprechung gemacht und mußten wiederholt nicht ohne Grund Hervorbeben, dass die Gemeinden den Cantor, ganz im Gegensätze zu seiner hohen Mission als Scheliach Zibbur, oft in unwürdiger, -beschämender Weise behandeln und ihn seine Abhängigkeit allzusehr fühlen lassen. Heute sind wir aber genöthigt, auch einmal die Reversfeite dieses Bildes unseren Lesern vorzuführen. So sehr sich unser Gefühl dagegen sträubt, im eigenen Fleische zu wühlen, auf Mängel hinzuweisen, die einem Standesgenossen anhaften und Wunden bloszulegen, die man nur zu gerne der verborgenen Fäulnis überläßt, so treibt uns dennoch unsere Gerechtigkeitsliebe und gerade die Sorge für unsere Standesebre, die uns jede Rücksicht bei Seite zu lassen gebietet, einen Fall' der Oeffentlichkeit zu übergeben, der zu beweisen geeignet ist, dass in manchen Fällen der Cantor mir Schuld trägt an dem geringen Grade von Achtung, welchen er genießt. ,Vor ungefähr anderthalb Monaten wurde in dem Bethausvereine zu K. in Niederösterreich die Stelle eines Cantors, Dchochet, Koreh und Lehrers frei. Unter den vielen Bewerbern erwählte die Gemeinde den Collegen E. Man hatte ihm schon vor der Berufung mitgetheilt, dass der Posten viele Mühe und Arbeit gebe. Zugleich erhielt er fünfundzwanzig Gulden Neisespesen, und als er seinen Posten angetreten hatte, gab man ihm auf sein Verlanngen dreißig Gulden Vorschuss. Herr C. versah sechs Tage seine Functionen, meldete aber am siebenten Tage, getreu dem biblischen Gebote, ״sechs Tage sollst Du arbeiten und am siebenten ruhen" — dieser Tag war jedoch kein Sabbath — dass er sein Amt nicht mehr weiterzuführen gedenke, verließ seinen Posten, und so blieb das Gottes- Haus ohne Vorbeter, die Schule ohne Lehrer und die Fleischbank ohne Aussicht." Dies der Sachverhalt, wie er uns aus authentischer Quells mitgetheilt wird. Wenn nun auch solche Fälle, zur Ehre unseres Standes sei es gesagt, nur vereinzelt vorzukommen pflegen, so sind sie demnach geeignet, ein schiefes Licht auf das Cantorat als solches zu werfen und in den betroffenen Gemeinden eine ungerechtfertigte Voreingenommenheit gegen uns zu erwecken. Ein Verheimlichen und Beschönigen ist darum hier nicht am Platze, wir müssen vielmehr laut, und so laut, dass man es überall deutlich vernehme, erklären, dass wir ein Vorgehen, wie das geschilderte, auf das Entschiedenste verdammen, dass wir es im Interesse unseres Standes billigen würden, wenn man gegen ein solches Betragen die gesetzlichen Repressivmittel in Anwendung brächte. Leider ist unsere Macht eine zu geringe, als dass wir bei solchen Vorkommnissen etwas unternehmen könnten, was der Ehre unseres Standes Genugtbuung zu verschaffen vermöchte; der Cantorenverein besitzt auch keinerlei disciplinäre Gewalt, die er in solchen Fällen ausüben könnte, abgesehen davon, dass der betreffende Cantor kein Vereinsmitglied ist. Wir haben nur die eine Möglichkeit, an dieser t e l l e unseren Gefühlen entsprechenden Ausdruck zu geben. Eines möchten wir aber bei dieser Gelegenheit den Gemeinden an's Herz legen, und dies ist, v on eine m Menschen nicht Uebermenschliches zu verlangen. Die Cumulirung der verschiedensten Aemter in einer Hand hat wahrlich schon einen sehr bedenklichen Charakter angenommen. Cantor, Schochet, Lehrer, Secretär, Chordirigent und noch manches Andere sind in nur zu vielen Gemeinden einer Person übertragen. Kann diese dann allen ihren Pflichten gewissenhaft nachkommen? Muß da nicht die allergrößte Energie rasch erschlaffen Unzufriedenheit mit sich selbst und aller Welt, an Stelle der Lust und Freude am Amte treten? Wie aber kann der Gottesdienst sich dann würdig gestalten, wie kann die Jugend zu nützlichen Gliedern der Gesellschaft heranzezogen werden, wenn ihr nicht eine ganze, unaebrochene Kraft, sondern eine zersplitterte, verschiedenen Berufszweigen zugewsndete gewidmet wird? Wir wissen zwar nur zu wohl, dass die materiellen Verhältniße vielen Gemeinden nicht erlauben, in anderer Weise vorzugehen, aber es gibt auch solche, die aus schlecht angebrachter