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Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung · 1884-01-22 · Heft 3 (22.1.1884) · page 1

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Journal
Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
Volume
4 (1884)
Issue
Heft 3 (22.1.1884)
Date
1884-01-22
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Oesterreichisch-ungarische .ן 1י”־“' י'־' ׳// Pränumerations-Preis | für Mitglieder des ö.-'u. Cantoren-Vereines ohne Musik-!׳ beklage viertelj. . st. 1.—!; mit Musikbeil, viertelst fl. 1.25 i■ für Nichtmitglieder in Oesierr.-!: Ung. obne Musikbeil, viertel- H jährig . ... fl. 1.25 |; mit Musikbeil, viertelj. fl. 1.50 für Abonnenten im Auslande!! o. Musikbellviertelj. fl. 1.50; mit Aiufikbeil. viertelj. fl. 1.75;; _^ Organ Ar die GrZMmi-IutrrrZZrn jüdischer GauAreu. Erscheint jeden achten Hag. Begründer: Obercantor Icrkoö Wcrrrev. ^etJactiom und Administration Wien, II., Novaragasse 27. Inscrate werden billigst berechnet. Manuskripte werden nicht retournirt. Nr. 3 , Wien, 22. Jänner 1884. 4 י. Jahrgang. Men, 22. Jänner 1884. Vor einiger Zeit wurde in unserem Blatte die Gründung einer Cantorenschule angeregt, und bald machte sich eine außerordentlichrege Theilnahme an der Erörterung dieser Frage bemerkbar.; Nicht nur im engsten Collegeukre ife, - unkenden -Midgliedern des österr.-ungar. Cantorenvcreines, wurden Stimmen laut, welche einerseits mit Freude und Jubel ein solches Unternehmen begrüßten, andererseits wieder mit Entschiedenheit sich gegen die Gründung der Cantorenschule aussprachen, sondern auch außerhalb unseres Vereines rief diele Frage eine Enunciation hervor, die, wenn sie auch die sonderbarsten Gedaukenauswüchse und Verirrungen zu Tags förderte, dennoch schon an und für sich als ein Beweis für die Wichtigkeit derselben angesehen werden konnte. Der Zweck dieser Zeilen ist jedoch keinesfalls, noch weitere Momente für oder gegen die Cantorenschule — deren es im ersteren Falle gewiss noch viele gibt — anzuführen, auch nicht das Facit aus allen bisher laut gewordenen Anschauungen zu ziehen, da ja die Debatte hierüber noch lange nicht als abgeschlossen erscheinen kann, sondern einzig und allein nur, gewisse Jrrthümer richtig zu stellen und über Begriffe, die so Manchem' sehr unklar zu sein schienen, etwas mehr Licht zu verbreiten. Schon zu wiederholten Malen wurde von uns die Erklärung abgegeben, dass die Vereinsgeldec zu Zwecken der Cantorenschule nicht verwendet werden sollen, und doch wird dieses Moment immer wieder als gewichtiger Grund gegen die Cantorenschule angeführt. Es wurde weiters dem Vorstände zum Vorwürfe gemacht, er möge vorerst an die Gründung einer Pensionscassa denken. Darauf müssen wir entgegnen, dass in den Vorstandssitzungen wohl schon sehr oft über die Mittel und Wege, wie eine Pensions- und Unterstützungscasse baldigst erreicht werden könnte, berathen wurde, aber noch niemals wurde daselbst die Frage aufgeworfen, auf welche Weise die Cantorenschule zu errichten wäre. Es ist dies ja selbstverständlich, da für heute wenigstens, trotz des §. 4, alinea e unserer Statuten, Cantorenverein und Cantorenschule noch ziemlich weit von einander abftehen. Unter den schädlichen Wirkungen der Cantorenschule wurde auch die Verdrängung der älteren Collegen aus Amt und Stellung und Ersetzung derselben durch jüngere Kräfte, Schüler der Cantorenschule, angeführt. Abgesehen davon, dass dies leider auch ' jetzt, trotzdem noch keine Cantorenschule' existict, in vielen Ge» n e i n denvo r k o mmt, müssen wir daran erinnern, dass es ja ein Hauptzweck des Cantorenvereines sei, die Stellung der Cantoren zu sichern, und dass der Vereinsvorstand, in dessen Absicht es ja nicht liegen könne, dis älteren Collegen hievon auszuschließen, wohl ein Mittel sinden werde, um im Falle der Gründung einer Cantorenschule, solchen Befürchtungen vorzubeugen. Und nun gelangen wir zu einem Punkte, über welchen die absonderlichsten Ansichten zu Tage kamen. Es ist dies die staarliche Anerkennung der Cantoren, deren Anstrebung in unseren Vereknsftatuten enthalten ist. Was wurde darüber nicht Alles gedacht! Der Eine behauptete, eine ,Verstaatlichung des Cantoren stau des" sei auch durch eine Cantorenschule nicht zu erreichen. Wir würden wohl gerne darauf antworten, wenn wir nur wüßten, was der betreffende Herr College mit der ,Verstaatlichung" dachte. Er wollte doch nicht etwa die .,Verstaatlichunz des Cantorenstandes" sich in der Weise vorstellen, wie die Verstaatlichung einer Eisenbahn. Oder sollten wir uns vielleicht geirrt haben? Von anderer Seite wurde wieder behauptet, dass unser Streben nach staatlicher Anerkennung einem Eingriffe in die Autonomie der Gemeinden gleichkvmme, und wir daher eine Unterstützung seitens der Regierung niemals erwarten könnten. Wir sind jedoch der Ansicht, dass die hohe Regierung in diesem Falle unsere Statuten nicht genehmigt, oder die Eliminirung des betreffenden Absatzes gefordert hätte. Andererseits glauben wir. dass das Streben nach Würdigung unserer Stellung, gemäß der hohen ethischen Bedeutung unseres Amtes, keineswegs ein ungerechtes sei, und dass die löblichen Gemeinden sich gewiss nicht dieser billigen Einsicht werden verschließen können. In den letzten Tagen war in allen Blättern die Nachricht zu lesen, dass sich die h. Ministerien sowohl in Oesterreich, als auch in Ungarn mit der Regelung der jüdischen CultuSgemeinden befassten. Da wird es wohl bald an der Zeit sein, dass der

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