Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Journal
- Österreichisch-ungarische Cantoren-Zeitung
- Volume
- 3 (1883)
- Issue
- Heft 39 (19.11.1883)
- Date
- 1883-11-19
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/1304829-3452915-3452954--0801-3454874- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Oesterreichisch-ungarische י; Prämlineratilllis-PrelL für Wien und Umgebung und Provinz: Ganzjährig . . fl. 6.— Halbjährig . . fl. 3.— Vierteljährig . fl. 1.50 Für das Ausland: Ganzjährig . . fl. 7.— Halbjährig . . fl. 3.50 Bierreljährig . fl. 1.75 tnci. Zustellung in’* Hau«. Organ die Gesammt-Interessen jüdischer Gantnreu. Erscheint jeden achten Hag. Begründer: Obercantor Jakob Wcruev. ^Retlacilan und Administration Wien, II., Novaragasse 27. Inserate werden billigst berechnet. Manuskripte werden nicht retournirt. Nr. 39. Wien, 19. November 1883. 3. Jahrgang. An unsere geehrten Herren Abonnenten! Wir beehren uns hiennt den geehrten Herren Abonnenten, Lesern und Freunden unseres Blattes die Mittheilnng zu machen, daß seit 12. dieses Monates die Redaction und Administration der ״OMerreichisch-ungarischen EMtoren-Zeitung" sich Wien, II., Novaragasse Nr. 27 befindet, und ersuchen wir daher, von mm an alle Zuschriften und Geldsendungen dorthinzu richten. Die Redaction der ״Oesterr.-ungar. Cantoren-Zeitmig". Wien, am 19. November 1883. j Vom Vorstande des öfterr.-ungar. Cantoren-Vereines ist wieder ein wichtiger Schritt zur vollständigen Durchführung der in den Vereinsstatuten enthaltenen Bestimmungen geschehen. Entsprechend dem §. 13 ist dem hohen k. k. Ministerium des Innern ein Statut für die Zweigniederlassung in Böhmen überreicht und von demselben bestätigend zur Kenntnis genommen worden. Bei Gelegenheit der Veröffentlichung dieser Statuten wird es vielleicht am Plane sein, Einiges über Zweck und Ziel der Zweigniederlassungen. wie. sie uns vorschwcben, hier auseinanderzusetzen. Die Zweigniederlassungen sollen nach den Intentionen des Vereinsvorstandes, und gewiss auch aller Mitglieder, keine Schwächung des Vereines, keine Zersplitterung der Kräfte und auch kein Heranbilden von Vereinen im Vereine berbeiführen. Sie sollen demselben vielmehr neue Kräfte gewinnen und seine : Tbätigkeir auch in entfernteren Gegenden unseres Vaterlandes! ermöglichen. Sie sollen eine Theilung der Arbeit, ein rationelles I und zielbewußtes Vorgehen herbeiführen. Wien muss und soll aber der Mittelpunkt unseres Vereines und seiner Wirksamkeit für alle Zukunft bleiben, denn nur hier, in der Metropole des Reiches, hier am Sitze einer der größten und einflußreichftsl׳. Indengemeinden der Welt, kann für unseren Stand eine segenbringende Thätigkeit entwickelt werden. Das schließt aber nicht aus, dass allerwäris Private, wie Gemeinden für unsere Zwecke angeworben, dass allerwärts die Lässigen angespornt werden, den Thätigen aber ein Feld für ihre Wirksamkeit eröffnet wird. Niemals darf aber außer Acht gelassen werden, dass alles Streben vergeblich bleiben muss, wo nicht das Wirken von einem Punkte geleitet, nach einem einheitlichen Plane geregelt wird. Im Nachfolgenden bringen wir das Organisations-Statut für die Zweigniederlassung in Böhmen und hoffen, dass dieselbe Ersprießliches für den Gesammtverein leisten werde.